Neue Förderlinien zur Unterstützung von Wissenschaftlerinnen

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Die KU legt ein Förderprogramm für Professorinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen auf. Mit Hilfe von Mitteln, die der Universität über das Professorinnenprogramm des Bundes zur Verfügung stehen, werden an der KU drei Förderlinien etabliert, die Frauen in der Wissenschaft zugute kommen.

Förderlinie 1: Unterstützung nach Geburt eines Kindes durch studentische Hilfskräfte
Professorinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, die nach der Geburt eines Kindes aus der Mutterschutzzeit oder Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, erhalten auf Wunsch Unterstützung durch studentische Hilfskräfte. Es können bis zu 100 Hilfskraft-Stunden beantragt werden – in Abhängigkeit vom Stellenumfang der Antragstellerin und dem geplanten Arbeitseinsatz der Hilfskräfte. Die  Unterstützung kann entweder im ersten Semester nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit in Anspruch genommen werden – oder gestreckt  auf zwei Semester. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Corona-Sonderförderung: Mitarbeiterinnen, die während der Corona-Krise besonders belastet sind, weil das Betreuungsangebot durch die teilweise oder vollständige Schließung von Krippen, Kindergärten oder Grundschulen eingeschränkt ist, erhalten auf Antrag bis zu 30 Hilfskraft-Stunden zur Unterstützung. Dieses Angebot gilt bis einschließlich Wintersemester 2020/21. Anträge können nur von jenen Mitarbeiterinnen gestellt werden, die nicht bereits über ihre Fakultät Hilfskraftmittel zur Entlastung während der Corona-Krise erhalten haben.


Förderlinie 2: Zusätzliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten
Für wichtige hochschulöffentliche Termine sowie Tagungen, die an der KU stattfinden, wird ein Etat für die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten eingerichtet. Außerdem soll ein Ferienprogrammen für die Kinder von Studierenden und Beschäftigten aufgebaut werden – insbesondere für Schulferien, die in der Vorlesungszeit liegen. Auf Antrag können außerdem Mehrkosten für die Kinderbetreuung und -unterkunft bei Tagungsreisen von Professorinnen und Mitarbeiterinnen übernommen werden, wenn die Kinder auf die Reise mitgenommen werden.

Corona-Sonderförderung: Weil derzeit kaum Veranstaltungen und Tagungen stattfinden, werden die zur Verfügung stehenden Mittel vorübergehend eingesetzt, um Mitarbeiterinnen und Studentinnen zu unterstützen, deren Kinder aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht ihre reguläre Betreuungseinrichtung besuchen können. Studentinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, die durch die Corona-Krise in Betreuungsengpässe geraten sind, werden durch Zuschüsse zu Babysitterkosten entlastet, soweit keine anderweitige (Not-)Betreuung durch Einrichtungen oder andere Personen im Haushalt zur Verfügung steht (z.B. weil Angehörige zur Risikogruppe gehören). Es können nur Zuschüsse für tatsächlich angefallene Betreuungskosten bewilligt werden, die als Ersatz für die reguläre (coronabedingt ausgefallene) Kinderbetreuung angefallen sind. Anträge für das Sommersemester 2020 können bis zum 30.08. gestellt werden (Mail an corona-kinderbetreuung@ku.de; ein entsprechendes Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Familienfreundlichen KU). Stehen anschließend noch Mittel zur Verfügung, wird die Förderlinie auf das Wintersemester ausgeweitet.

Förderlinie 3: Strategischer Fonds für Maßnahmen im Bereich Gleichstellung
Für Projekte im Bereich Gleichstellung stehen pro Jahr 7500 Euro zur Verfügung. Die geförderten Maßnahmen sollen auf die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Vorhaben zur Förderung von Gleichstellung abzielen. Dazu zählen Projekte in den Bereichen gendersensible Kommunikationskultur, Gender- und Diversitätskompetenz für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen oder für das wissenschaftsunterstützende Personal, Vermittlung gendertheoretischen Wissens in der universitären Praxis sowie Beiträge zum Monitoring oder zur Analyse von Geschlechterverhältnissen an der KU. Denkbar sind beispielsweise Vortragsreihen, Workshops oder Ausstellungen, die Schaffung eines Forums für Vernetzung von (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen oder die Realisierung besonders gelungener gendersensibler Lehre. Bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli können Anträge gestellt werden (erste Antragsfrist 2020: 1. Oktober). Hierzu sollen das Projekt auf ca. zwei Seiten beschrieben und ein Zeit- und Kostenplan eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Beschäftigte der KU, Einrichtungen der Universität und studentische Initiativen. Bei mehreren eingehenden Anträgen entscheidet die Hochschulleitung auf Vorschlag der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten aufgrund von Relevanz, Innovationskraft, Originalität, Realisierungsmöglichkeit und Nachhaltigkeit der beantragten Maßnahme.

Weitere Informationen sind auf den Webseiten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der Familienfreundlichen KU zu finden. Anträge und Fragen zu den Förderlinien richten Sie bitte an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte: Prof. Dr. Kathrin Schlemmer, uni-frauenbeauftragte(at)ku.de

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