Habilitation

Die ThF der KU besitzt Promotions- und Habilitationsrecht. Aufbauend auf ein erfolgreich abgeschlossenes Doktorat in Kath. Theologie oder in einem der Theologie eng benachbartem Gebiet kann das durch ein Fachmentorat begleitete Habilitationsverfahren an der ThF durchlaufen werden. Die Habilitandin oder der Habilitand weist dabei Forschungsleistungen insbesondere in Form einer Monographie oder in Form von mehreren Einzelpublikationen (kumulative Habilitation) nach und qualifiziert sich auf dem Gebiet der Lehre durch eigene Lehrveranstaltungen, durch Vorträge vor öffentlichem oder fachwissenschaftlichem Publikum sowie durch hochschuldidaktische Fortbildungsmaßnahmen. Am Ende eines erfolgreichen Habilitationsverfahrens wird die Lehrbefähigung in einer theologischen Disziplin attestiert (Dr. habil.).

Zuständigkeit und Geschäftsgang

Gemäß der geltenden Allg. Habilitationsordnung und der Fachhabilitationsordnung ist der Fakultätsrat zusammen mit dem Fachmentorat zuständig für die Durchführung eines Habilitationsverfahrens an der ThF. Wichtige formale Schritte im Habilitationsverfahren sind:

  • Annahme als Habilitand/-in und Einsetzung des Fachmentorats durch den Fakultätsrat
  • Festlegung einer Leistungsvereinbarung zur Qualifizierung in Forschung und Lehre zwischen Habilitand/-in und dem Fachmentorat und Bekanntgabe der Vereinbarung im Fakultätsrat
  • i.d.R. nach zwei Jahren: Zwischenevaluierung der bereits vorliegenden Leistungen durch das Fachmentorat und Bekanntgabe des Ergebnisses im Fakultätsrat
  • i.d.R. nach vier Jahren: Abschließende Begutachtung der vorliegenden Leistungen und Einholung eines auswärtigen Gutachtens durch das Fachmentorat mit anschl. Empfehlung an den Fakultätsrat
  • Entscheidung über die Feststellung der Lehrbefähigung im Fakultätsrat

Der Antrag auf Annahme als Habilitand/-in, die Leistungsvereinbarung, die Zwischenevaluierung sowie die abschließende Begutachtung ist beim Dekanat einzureichen. Bitte beachten Sie bzgl. des Habilitationsverfahrens die Regelungen der Allgemeinen Habilitationsordnung der KU sowie der Fachhabilitationsordnung.

Dekanin

Katharina Karl
Prof. Dr. Katharina Karl
Professurinhaberin, Dekanin
Gebäude Ulmer Hof | Raum: UH-210
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Theologische Fakultät
Ostenstraße 28a
85072 Eichstätt
Sprechstunde
während des Sommersemesters
jeweils am Mittwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr

Bitte um Voranmeldung per E-Mail bei Frau Prof. Dr. Katharina Karl