Die ThF der KU besitzt Promotions- und Habilitationsrecht. Aufbauend auf ein erfolgreich abgeschlossenes Doktorat in Kath. Theologie oder in einem der Theologie eng benachbartem Gebiet kann das durch ein Fachmentorat begleitete Habilitationsverfahren an der ThF durchlaufen werden. Die Habilitandin oder der Habilitand weist dabei Forschungsleistungen insbesondere in Form einer Monographie oder in Form von mehreren Einzelpublikationen (kumulative Habilitation) nach und qualifiziert sich auf dem Gebiet der Lehre durch eigene Lehrveranstaltungen, durch Vorträge vor öffentlichem oder fachwissenschaftlichem Publikum sowie durch hochschuldidaktische Fortbildungsmaßnahmen. Am Ende eines erfolgreichen Habilitationsverfahrens wird die Lehrbefähigung in einer theologischen Disziplin attestiert (Dr. habil.).
Gemäß der geltenden Allg. Habilitationsordnung und der Fachhabilitationsordnung ist der Fakultätsrat zusammen mit dem Fachmentorat zuständig für die Durchführung eines Habilitationsverfahrens an der ThF. Wichtige formale Schritte im Habilitationsverfahren sind:
Der Antrag auf Annahme als Habilitand/-in, die Leistungsvereinbarung, das Ergebnis der Zwischenevaluierung sowie die abschließende Begutachtung und die dazugehörigen Unterlagen sind jeweils beim Dekanat einzureichen. Bitte beachten Sie bzgl. des Habilitationsverfahrens die Regelungen der Allgemeinen Habilitationsordnung der KU sowie der Fachhabilitationsordnung.