Tagungshinweis: Kirchenrecht im Dialog II „Zeichen der Zeit“

Die im Februar 2022 geplante Fachtagung „Kirchenrecht im Dialog II: Zeichen der Zeit“ musste aufgrund der damaligen Corona-Situation verschoben werden. Nun ist es soweit: Der neue Termin steht fest. Die Tagung wird nun vom 12.07.2022 – 14.07.2022 stattfinden.

Aus dem Programm: "Die Wendung 'Zeichen der Zeit' ist zu einem oszillierenden Begriff zwischen den Polen der Tradition und des Fortschritts in soziologischen, rechtlichen und vor allem religiösen Diskursen avanciert. Dabei steht die Frage im Vordergrund, in welcher Form sich kulturelle Traditionen, kodifizierte Normen und religiöse Lehrsätze zu Innovationen und Fortschrittsprozessen verhalten. Einerseits werden letztere konstante Faktoren der Stabilität als überkommen – mitunter kontingent – angesehen und eine reaktive Haltung der zuständigen Institutionen zur Anpassung an die 'Zeichen der Zeit' gefordert. Die entgegengesetzte Position fordert eine beständige Haltung der zuständigen Institutionen, da in einer Anpassung der drohende Verlust der Stabilität und Identität heraufbeschworen wird. Eine dritte Position sieht in den Stabilitätsfaktoren eine prokreative Kraft, die Zeit zu prägen und Fortschritt zu bewirken, also selbst zum 'Zeichen der Zeit' zu werden.
Die beschriebene Debatte ist nicht neu, da sie in jeder Epoche mit neuer Intensität geführt werden muss. Die „Tagung Kirchenrecht im Dialog: Zeichen der Zeit“ will diesen Diskurs vor dem Hintergrund des 21. Jahrhunderts zwischen Gesellschaft, Recht und Religion interdisziplinär im Vergleich der Religionen, im Bereich der Grundlagenforschung und an den beiden Beispielen Ehe und Verwaltungsgerichtsbarkeit aktualisieren und einen Beitrag zur Entfaltung von Antwortmöglichkeiten leisten."

Bei dieser Tagung wird Herr Prof. Dr. Rieger mit Prof. Dr. Thier (Zürich) und Prof. Dr. Dreier (Würzburg) zum Thema Recht als Phänomen (in) der Zeit referieren.

Ausführliches Programm der Tagung sowie das Anmeldeformular finden Sie auf der Seite des Instituts für Kanonisches Recht.