Premiere der Kanonistischen Forschungswerkstatt: Erfolgreicher Auftakt für ein neues wissenschaftliches Format

Am 27. Juni 2025 fand erstmals die Kanonistische Forschungswerkstatt unter der Leitung von Prof. Dr. Rafael M. Rieger in Eichstätt statt – ein gelungener Auftakt für ein neues Format des wissenschaftlichen Austauschs am Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte.

Nach einem gemeinsamen Mittagessen eröffnete Philipp Endres mit einem methodologischen Impuls den inhaltlichen Teil der Veranstaltung. Im Zentrum stand dabei die Methode des Vergleichs – ein grundlegendes Instrument wissenschaftlicher Analyse, das im kirchenrechtlichen Arbeiten besondere Bedeutung entfaltet.

Anschließend präsentierten drei Nachwuchswissenschaftler ihre aktuellen Projekte:
Moritz N. Lukas stellte seine Magisterarbeit mit dem Titel „Herr oder Frau Pfarrer? – Ein kirchenrechtlicher Blick auf das Pfarramt aus ökumenischer Perspektive“ vor.
Als Gast war auch Félicien Hakizimana vom Kanonistischen Institut München eingeladen. Er befindet sich derzeit im Lizentiatsstudium des kanonischen Rechts und stellte seine Arbeit zum Thema „Die Unschuldsvermutung gemäß c. 1321 §1 CIC/1983“ vor.
Zum Abschluss präsentierte Dominik Urban seine Dissertation mit dem Titel „Crimen Sollicitationis: Ein (un-) beweisbares Verbrechen?“.

Alle Beiträge gaben nicht nur Einblick in Fragestellungen und methodische Zugänge, sondern luden durch vorbereitete Diskussionsfragen auch zur vertieften Auseinandersetzung ein.

Ab dem kommenden Semester soll die Kanonistische Forschungswerkstatt als regelmäßiges Format etabliert werden. Zukünftig ist zudem eine Zusammenarbeit mit der Theologischen Fakultät Trier und dem dortigen Lehrstuhl für Kirchenrecht (Prof. Dr. Noach Heckel OSB) geplant, um die Runde zu erweitern.

Ein spannender Anfang ist gemacht – und macht Lust auf mehr.