Neu ist insbesondere, dass das Laden künftig kostenpflichtig sein wird. Der Verbrauch wird bei jedem Ladevorgang der Nutzerin bzw. dem Nutzer angerechnet, nachdem sie / er sich am Terminal mit der Ladekarte für den Ladevorgang registriert hat. Die Abrechnung erfolgt halbjährlich. Aktuell liegt der Preis pro Kilowattstunde bei 0,61 Euro. Dies entspricht ungefähr auch den derzeitigen Kosten an vielen öffentlichen Ladestationen; eine Grundgebühr muss an der KU weiterhin nicht entrichtet werden.
Außerdem wird die Parkzeit an den Ladesäulen auf zwei Stunden begrenzt, damit mehr Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit haben, die inzwischen stark nachgefragte Infrastruktur in Anspruch zu nehmen. Beim Parken an der Ladesäule muss daher künftig eine Parkscheibe verwendet werden.
Mitarbeitende und Studierende, die bereits eine Ladekarte besitzen, werden gebeten, das neue Antragsformular sowie das SEPA-Mandat (notwendig für die Abrechnung) bis spätestens 31. Juli 2023 im Referat III/2 im Original oder per Mail einzureichen (raumanfragen(at)ku.de). Für den Fall, dass bis Ende Juli kein neues Antragsformular vorliegt, wird die Ladekarte ab 1. August 2023 vorübergehend deaktiviert, bis die entsprechenden Unterlagen nachgereicht werden.
Die Nutzungsordnung und weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ku.de/die-ku/organisation/verwaltung/facility-management/e-tankstellen-und-ladestationen#c124791
Ihre Fragen zur Nutzung der E-Ladesäulen richten Sie bitte an das Facility Management.