Schließung von Kitas und Schulen im Lockdown

Die Kitas und Schulen in Bayern bleiben im erneuten Lockdown weiterhin geschlossen, wobei eine Notbetreuung zulässig ist.

Diese steht laut dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales folgenden Kindern offen:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Nähere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales zur Kinderbetreuung im erneuten Lockdown finden Sie hier.

Zudem haben die Bundeskanzlerin und die Regierungs-Chefs der Länder vereinbart, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld für das Jahr 2021 wegen der Corona-Pandemie ausgeweitet wird. Im Jahr 2021 stehen jedem Elternteil 20 statt wie bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung; bei Alleinerziehenden erhöht sich der Anspruch auf 40 Tage pro Kind. Anspruch auf diese Tage besteht auch bei einer coronabedingten Schließung der Kita oder Schule. Weitere Informationen finden Sie hier.