Nutzungsordnung

Wie ist man versichert?

Vollimmatrikulierte Studierende sind bei allen Veranstaltungen, bei denen ein vom Universitätssportzentrum (USZ) bestellter Übungsleitender anwesend ist, gegen Unfall versichert (rechtzeitige Unfallmeldung erforderlich). Bei freier Sportausübung (z.B. Sportangebote bei externen kooperierten Sportanbietern, mit selbständigen Sportgruppen oder im freien Training im Fitnessraum) besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz.

Die Stiftung Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie deren Bedienstete haften für sämtliche Ansprüche nur insoweit, als sie einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners. Kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht, wenn die Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird. Es wird empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Für Unfälle und Diebstähle kann die Hochschule keine Haftung übernehmen.
Mit der Benutzung erkennen die Teilnehmer den Ausschluss der Haftung an.

Hinweis:
Sportunfälle sind unverzüglich dem Studierendenbüro und dem Universitätssportzentrum zu melden. Hierfür muss ein Unfallformular vom Studierenden ausgefüllt und beim Studierendenbüro abgegeben werden:

 

Wer darf teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle Hochschulangehörigen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (Studierende, Mitarbeitende, Dozierende). Unter Beachtung der oben genannten Einschränkungen sind jedoch nur die vollimmatrikulierten Studierenden versichert.

Was ist zu beachten?

  • Sportkleidung: Aus Gründen der persönlichen Sicherheit und zur Schonung der Anlagen dürfen die Sportstätten nur in zweckentsprechender Sport­kleidung benutzt werden.
  • Sportschuhe: Die Hallen dürfen nur mit Trainingsschuhen mit abriebfester, heller Sohle, die nicht im Freien getragen werden, betreten werden. Joggingschuhe, Sportschuhe mit abfärbender Sohle, bzw. Sportschuhe, die auch im Freien getragen werden, sind verboten. Das Säubern von Sport­schuhen in den Duschräumen ist untersagt.
  • Wertgegenstände: Es wird dringend empfohlen, keine Wertgegenstände in den Umkleideräumen liegen zu lassen.
  • Benutzungszeiten: Die Benutzungszeiten richten sich nach den im Hochschul­sportheft angegebenen Zeiten bzw. bei Terminänderungen nach den entsprechenden Aushängen. Das Sportgebäude wird 15 Minuten nach Beendigung der letzten Veranstaltungen (spätestens um 22.15 Uhr) geschlossen.
  • Sauberkeit: Die Sportstätten bereiten den Nutzern nur dann Freude, wenn sie saubergehalten werden (vgl. Hinweise zu den Sportschuhen). Für Abfälle sind in den Umkleideräumen und Toiletten Behälter aufgestellt.
  • Rauchverbot: Das Rauchen ist im gesamten Sportgelände / Sportgebäude nicht erlaubt.
  • Getränke: Glasflaschen dürfen nicht in die Sportstätten mitgebracht werden. Alkoholische Getränke dürfen ohne besondere Genehmigung des USZ weder mitgebracht noch ausgeschenkt werden.
  • Tiere: Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Weisungsrecht: Aus gegebenen Anlass wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass den Anweisungen der Bediensteten des Universitäts­sportzentrums, des Aufsichtspersonals und der Übungsleiter unbedingt Folge zu leisten ist.
  • Freie, selbstständige Sportgruppen: Neben der Teilnahme am offiziellen Hochschulsport­programm bestehen in begrenztem Umfang auch Sportmöglichkeiten für freie Sportgruppen. An Einzelpersonen wird aus Sicherheitsgründen generell keine Nutzungsberechtigung vergeben.
  • Fremde Sportstätten: Für die Benutzung angemieteter Sportstätten gelten zusätzlich besondere Benutzerordnungen (siehe jeweilige Aushänge).
  • Spezielle Benutzungsordnung: Für einige Sportstätten (z.B. Fitnessraum) gelten besondere Benutzerordnungen.
  • Bekanntmachungen: Beachten Sie bitte regelmäßig die Aushänge an folgen­den Anschlagflächen:
    • -Infokasten und Infotafel Sportgebäude (1. Stock)
    • -Infotafel Aula
    • -Infotafel WWF