Kommissionen

Studienkommission

Ein zentrales Gremium zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich Studium und Lehre ist die Studienkommission. Mitglieder der Studienkommission sind laut Sat-zung (siehe GO §20 Absatz 3) Mitglieder der Studierendenvertretung, ein/e Vertreter/in des akademischen Mittelbaus und der/die Studiendekan/in.

Die Studienkommission an der WFI trifft sich einmal pro Semester. Sie bespricht die jeweilige Lehrveranstaltungsevaluation ausführlich und betrachtet dabei insbesondere die Module beziehungsweise Lehrenden, die den festgelegten Mindestwert unter-schreiten. Dieses Gremium institutionalisiert ferner den Austausch zwischen Stu-diendekan/in und Studierendenvertretung und bietet dementsprechend eine Plattform zur Diskussion aufgetretener Probleme sowie der Vorbesprechung geplanter Maßnah-men. Ebenso können Studierende hier ihrerseits Maßnahmen an den/die Studiendekan/in herantragen.

Studienzuschussmittelkommission

Die Studienzuschüsse dienen der Kompensation der weggefallenen Studienbeiträge und sind – wie vorher die Studienbeiträge – zweckgebunden und ausschließlich für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen. Grundsätzlich kann die Verwendung der Studienzuschüsse in drei Hauptkategorien erfolgen:

  • Verbesserung der Lehre
  • Verbesserung des Studierendenservice
  • Verbesserung der Infrastruktur.

 

Die Studierenden sind bei der Entscheidung über die Verwendung der Studienzuschüsse paritätisch zu beteiligen. Über die Verwendung der zentralen Mittel entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit dem Studentischen Sprecherrat. Die Maßnahmen werden vom Fakultätsrat festgelegt und dem Präsidium zur Genehmigung vorgelegt. Die Entscheidung des Fakultätsrates ergeht im Einvernehmen mit den studentischen Vertretern und Vertreterinnen im Gremium.

Für die dezentralen Mittel entscheidet die Studienzuschussmittelkommission, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Studierenden, der Professoren und Professorinnen und der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen besteht, wobei die Studierenden ein Vetorecht innehaben.

Beispiele für den Einsatz von Studienzuschussmitteln an der WFI sind Fachdatenbanken, Personal im Servicebereich und am Zentrum für Wirtschaftssprachen, Gastvorträge, Tutorien, Workshops und der Preis der Lehre, der auf Basis der Lehrevaluationen von der Studienkommission bestimmt und bei der Studierendenvollversammlung überreicht wird.