Gutachtenerstellung am LSR

Wenn Sie ein Gutachten (z.B. für ein Stipendium) vom Lehrstuhl Prof. Ringlstetter erstellt haben möchten, beachten Sie bitte die folgenden Regelungen:

  • Sie müssen im Bachelor- oder Masterstudiengang mindestens zwei Veranstaltungen am Lehrstuhl besucht bzw. die Abschlussarbeit geschrieben haben. Sollten Sie als Bachelorstudent weniger als zwei Kurse am Lehrstuhl belegt haben, reichen Sie bitte zusätzlich ein einseitiges Motivationsschreiben in der Zielsprache des Gutachtens ein.
  • Sie müssen alle Fächer mit mindestens der Note „gut“ absolviert haben.
  • Wenden Sie sich zunächst an einen Ihnen persönlich bekannten Mitarbeiter. Nur in Ausnahmefällen schreiben Sie bitte das Sekretariat an. 
  • Zum Beginn des Gutachtenerstellungsprozesses ist ein persönliches Gespräch mit Herrn Prof. Ringlstetter oder einem seiner Mitarbeiter verpflichtend. Ferngutachten per E-Mail sind ausgeschlossen.
  • Darüber hinaus erhalten Sie einen Fragenkatalog, den Sie in der jeweiligen Zielsprache des Gutachtens (i.d.R. Deutsch/Englisch) beantworten und an den jeweiligen Ansprechpartner zurücksenden.
  • Gutachten sind mindestens drei Wochen vor dem Abgabetermin im Sekretariat zu beantragen.
  • Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Studentischen Hilfskräfte des Lehrstuhls.