Praktikumsberichte

Allgemeine Informationen

  • Im Rahmen des Praktikums ist ein Praktikumsbericht anzufertigen, in dem Aufgaben, Ablauf und Erfahrungsgewinn durch das Praktikum dokumentiert werden.
  • Der Praktikumsbericht sollte ca. 12 bis 15 Seiten umfassen (Schriftgröße 12 pt, 1 1/2 Zeilen Abstand). Dem Bericht ist eine Gliederung voranzustellen. 
  • Gestaltung des Deckblatts:

     

    • Name
    • Matrikelnummer
    • Wichtig: E-Mail-Adresse
    • Angabe der Praktikumsfirma
    • Dauer des Praktikums

     

  • Anmerkungen zur Praktikumsdauer: Das Praktikum muss  mindestens 8 Wochen umfassen, kann aber auch gesplittet werden (z.B. in 2 x 4 Wochen etc.).
  • Wichtig: Als Nachweis des absolvierten Pflichtpraktikums muss das Zeugnis oder ein Praktikumsnachweis in Kopie am Ende des Praktikumsberichts beigefügt werden.

  • Abgabe des Berichts: Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation kann der Bericht in elektronischer Form (pdf) abgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitungsfrist von bis zu vier Wochen auftreten kann.
  • Ist der Praktikumsbericht als "bestanden" bewertet wird das Prüfungsamt von uns informiert. Die erfolgreiche Teilnahme wird als Prüfungsleistung eingetragen. Im Falle eines Nichtbestehens erhalten Sie von uns eine email mit den Gründen der Ablehnung.
  • Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf: Wer eine Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann oder ähnliches) absolviert hat, muss kein Praktikum nachweisen. Zur Anerkennung reicht es aus, wenn eine Kopie des IHK-Zeugnisses (mit Matrikelnummer) eingereicht wird.
  • Praktikum vor Studienbeginn: Hat der oder die Studierende vor Studienbeginn ein Praktikum absolviert, das den Anforderungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Internationale Betriebswirtschaftslehre an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt genügt, dann kann dieses Praktikum auf Antrag des oder der Studierenden als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
  • Häufig benötigen die Unternehmen eine Bescheinigung über das Pflichtpraktikum: Sollten Sie eine derartige Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Herrn Prof. Dr. Weber.