Aktuelles

Neue Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Für den Zutritt zu den Lesesälen ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G-Regel) erforderlich. Bitte zeigen Sie diesen beim Betreten des Lesesaals vor.

In allen Gebäuden der KU gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (z. B. OP-Maske). An den festen Arbeitsplätzen in den Lesesälen dürfen diese abgenommen werden.

Der Zutritt zu den Lesesälen der Universitätsbibliothek ist ausschließlich für Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G-Regel) möglich.

Als negativer Testnachweis kann hierbei das Ergebnis eines PCR-Tests (max. 48 Stunden alt) oder PoC-Antigentests (Schnelltest in der Apotheke oder in einem Testzentrum, max. 24 Stunden alt) vorgelegt werden. Testmöglichkeiten finden Sie in Eichstätt unter: https://www.eichstaett.de/corona/teststrategie , für Ingolstadt unter: https://www.ingolstadt.de/teststation-corona

Da in den Lesesälen durch die Vergabe von festen Arbeitsplätzen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, kann auf das Tragen einer Maske am zugewiesenen Platz verzichtet werden. Bei der Nutzung von Scannern und Kopierern sowie bei allen Bewegungen im Lesesaal ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend.

Für Schüler/-innen empfehlen wir freiwillige Tests oder das Tragen von Masken auch am Arbeitsplatz.

Weiterhin gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln, insbesondere das Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken) in allen Gebäuden sowie das Einhalten eines Mindeststabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen.

 

Alle Details zu unseren aktuellen Services und Benutzungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Seite Bibliothek & Corona »