Zur Unterbringung von Jacken, Taschen und anderen Sachen, die nicht in die Lesesäle mitgenommen werden dürfen*, stehen Ihnen in den Eingangsbereichen der Bibliotheksstandorte Garderobenschließfächer zur sicheren Aufbewahrung zur Verfügung.
Ihre Arbeitsmaterialien, Laptops oder eigene Bücher dürfen Sie natürlich in die Bibliothek mitbringen. Nutzen Sie zum Tragen bitte transparente Taschen oder Rucksäcke. Gerne können Sie entsprechende Kunststofftaschen bei uns erwerben.
An allen Bibliotheksstandorten in Eichstätt und der Zweigbibliothek Ingolstadt können Sie die Garderobenschließfächer ganz einfach mit Ihrer KU.Card bzw. Ihrem Bibliotheksausweis mit grünem Strich bedienen. Zum Verschließen und Öffnen der Fächer halten Sie Ihre Karte an das Schloss des Schließfachs und drücken Sie den Knopf ein.
Wichtig: Zur Nutzung ist eine einmalige Aktivierung der Karte am Infoterminal für Garderobenschließfächer nötig, das Sie bei den Garderobenschränken finden. Am Infoterminal wird Ihnen durch Vorhalten Ihrer Karte auch die Nummer Ihres aktuell genutzten Schließfachs angezeigt – sollten Sie die Nummer einmal vergessen haben.
Die Belegung der Fächer ist nur während der Öffnungszeit des Gebäudes möglich. Nicht geleerte Schließfächer werden über Nacht gesperrt und können nur durch Personal wieder entsperrt werden.
An der Zweigbibliothek Ingolstadt stehen für die Anfertigung von Qualifikationsarbeiten wie Bachelor- oder Masterarbeiten (bei ausreichend freien Fächern auch für andere Qualifikationsarbeiten) außerdem eine begrenzte Anzahl von Langzeitschließfächern zur Verfügung. Genauere Informationen finden Sie hier.
Bei Störungen oder Sperrungen sprechen Sie bitte das Bibliothekspersonal an.
In den Teilbibliotheken Aula und Hofgarten stehen Ihnen Garderobenschränke zur Verfügung, die mit einer 1- bzw. 2-Euro-Münze gesperrt werden können. Die Münze erhalten Sie nach der Nutzung zurück.
Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass
Für die Nutzung der Schließfächer gelten die Nutzungsbedingungen für Garderobenschließfächer.
*Gemäß § IV (1) der Hausordnung sind Taschen, Rucksäcke, Mappen, Koffer oder ähnliche Gegenstände, Schirme und Mäntel, Anoraks und ähnliche Kleidungsstücke im Lesesaal nicht zugelassen.