Akad. Dir. Dr. Reinhard Thoma

Forschungsschwerpunkte

  • Geschichte religiöser Erziehung und des Religionsunterrichts in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Bedeutung des christlichen Glaubens in der Auseinandersetzung mit einer Behinderung
Dr. Reinhard Thoma Akad. Dir.
Religionspädagogik im Bereich Heilpädagogik
Gebäude Ehemalige Reitschule | Raum: eRS-103
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Kardinal-Preysing-Platz
85072 Eichstätt

Informationen

Vita

Akad. Dir. Dr. Reinhard Thoma - Vita

  • 27.06.1953
    geboren, verheiratet, sechs Kinder

Studium und Ausbildung

  • 1973-1980
    Diplomtheologie (Philosophisch-theologische Hochschule der Steyler Missionare St. Augustin, Dipl.theol. 1980)
  • 1979-1984
    Lehramt für Sonderpädagogik mit den Fachrichtungen Geistig- und Lernbehindertenpädagogik (Köln)
  • 1984
    Erstes Staatsexamen
  • 1986
    Zweites Staatsexamen

Berufliche Tätigkeit

  • 1979-1984
    Fachlehrer für katholische Religionslehre an der Heinrich-Hanselmann-Schule für Geistigbehinderte (St. Augustin)
  • 1984-1986
    Referendariat an der Heinrich-Hanselmann-Schule
  • 1986-1990
    Lehrer an der Pestalozzischule Osnabrück (Sonderschule für Lernbehinderte).
  • 1998
    Promotion zum Dr. päd. an der PH Schwäbisch Gmünd im Fach Pädagogik
  • 1990-2020
    an der Fakultät für Religionspädagogik/Kirchliche Bildungsarbeit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.

Lehre

Inhalte der Veranstaltungen

 

Zum Pflichtbestandteil der Ausbildung von ReligionspädagogInnen gehören 2 einstündige Vorlesungen zu den Themen "Einführung in die Heilpädagogik" und "Religionspädagogische Fragestellungen im Kontext der Heilpädagogik". Sie werden im 3. und 4. Semester angeboten.

Inhalte der Veranstaltungen sind die kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff "Behinderung"; Darstellung von Erkenntnissen über die individuelle und sozialen Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen; Hinweise zu den verschiedenen Schädigungsbereichen und Funktionseinschränkungen; Darstellung der verschiedenen heilpädagogischen Einrichtungen und deren Aufgaben; das Thema "Integration" von Menschen mit Behinderungen in verschiedene Bereiche von Gesellschaft und Kirche; das Verhältnis von "Glaube und Behinderung"; Darstellung von Möglichkeiten religiöser Vermittlung unter erschwerenden Bedingungen in den Bereichen Schule, Familie, Heim und Gemeinde.

Am Ende des 3. Semesters können sich die Studierenden für einen Studienschwerpunkt entscheiden. Dabei stehen die zwei Wahlpflichtbereiche "Jugendpastoral" und der Bereich "Religionspädagogik im Bereich Heilpädagogik" zur Auswahl. Der gewählte Studienschwerpunkt umfasst 6 Semesterwochenstunden mit einem Leistungsnachweis (Seminararbeit) Inhaltlich geht es hierbei verstärkt um pädagogische und religionspädagogische Fragen im Kontext der Sonderschule für Geistigbehinderte, Lernbehinderte und Erziehungshilfe.

Unterrichtsbesuche, die Verlagerung von Blockseminaren in heilpädagogische Einrichtungen, sowie Seminare, die über das ganze Semester angeboten werden, sollen mit Problemen und Möglichkeiten des Religionsunterrichts an Sonderschulen bekannt machen.

Ausgehend von der Erarbeitung des notwendigen Theoriewissens, z.B. aus dem Gebiet der Pädagogik der Geistigbehinderten, werden in praxisbezogener Weise spezielle Fragestellungen des Religionsunterrichts an der Sonderschule erarbeitet und unterrichtliche Handlungsmöglichkeiten vorgestellt und eingeübt: z.B. Fragen der Elementarisierung theologischer Inhalte und ihre Beziehung zur Lebenswirklichkeit der SchülerInnen;Einsatz - und Gestaltungsmöglichkeiten von Texten, Bilder, Symbolen. Lieder u.v.a.m. bei notwendiger Orientierung an den speziellen Wahrnehmung- und Verstehendfähigkeiten der SchülerInnen; Einübung ganzheitlicher und handlungsorientierter Vorgehensweisen.

Während des 2. (3. Semester) und 3. (7. Semester) Studienabschnitts absolvieren die Studierenden jeweils ein einsemestriges studienbegleitendes Schulpraktikum, das von didaktischen Übungen, einem 2-stündigen Seminar unter Leitung des Praktikumslehrers begleitet wird. Dieses Praktikum kann auch an Schulen für Lernbehinderte, Geistigbehinderte und Erziehungshilfe abgeleistet werden

Im Rahmen von Beratungsbesuchen, die an verschiedenen Sonderschulen abzuleisten sind, werden die Erfahrungen der Studierenden während des Praktikums in der Ausbildungsgruppe zur Sprache gebracht und reflektiert.

 

Aktivitäten

Gremientätigkeit

 
  • Seit 1996 Mitglied der AKK (Arbeitsgemeinschaft Katholischer Katechetikdozenten) "Sektion Didaktik".
  • Seit 2004 im Vorstand des Diözesanverbandes Eichstätt des Deutschen Katecheten Vereins.

Praktika

Die Bedeutung der Praktika im Verlauf des Studiums

 

Das Praktikum ist ein integrierter Bestandteil des Studiums der Religionspädagogik und Kirchlichen Bildungsarbeit (FH). Die Praktika sind in jedem der 8 Semester abzuleisten, teils in der Schule, teils im Gemeindebereich. So soll eine Verbindung zwischen "Theorie" und "Praxis" hergestellt werden.

Dabei darf "Theorie" nicht einfach als ein "Wissen" verstanden werden, das wie ein "Rezept" auf die praktische Arbeit übertragen werden kann. Umgekehrt meint "Praxis" mehr als "Rezepte" anwenden, mehr als "Erlebnisse sammeln", mehr als praktisch handeln, Praxis heißt vielmehr reflektierend zu durchschauen, wie theoretische Erkenntnisse und Einsichten das konkrete Handeln erhellen können. Am Beispiel Disziplinschwierigkeiten in der Schule soll das Gesagte verdeutlicht werden. Es kommt darauf an, dass der Praktikant theoretisches Wissen über angemessene Verhaltensweisen, das er an der Hochschule gehört hat, reaktiviert (bewusstes Ignorieren, Verändern des physischen Kontaktes), zugleich aber diese erweiterten Handlungsmöglichkeiten ausprobiert, gleichzeitig auch die Struktur der Schule, die unerfüllten Bedürfnisse der Schüler nach Liebe, Lob, Anerkennung und Verantwortung usw. als Grund für Störungen erkennt und schliesslich seine eigenen Anteile, die sich im angelernten Verhaltensmuster zeigen, kritisch unter die Lupe nimmt. Dieses Reflektieren auf verschiedenen Ebenen ermöglicht erst die bewusste Verbindung von Theorie und Praxis.

Dabei kommt den das jeweilige Praktikum begleitenden Mentorinnen und Mentoren eine wichtige Rolle zu. Sie dienen als "Modell" für das Verhalten der Praktikanten und Praktikantinnen in Schule und Gemeinde. Mentorinnen und Mentoren brauchen z.B. zugleich die Fähigkeit zur Motivation; die Fähigkeit zur "Anstiftung zum Glauben"; die Fähigkeit zum Gespräch; die Fähigkeit zur Interpretation des Lebens auf den Glauben hin.

 
Der Aufbau des Praktikums während des Studiums
  • Grundstudium GI (1. und 2. Semester)
    • a) Das Praktikum Kirchliche Jugendarbeit
      Das Praktikum Kirchliche Jugendarbeit vermittelt erste oder weiterführende Erfahrungen in unterschiedlichen Einsatzfeldern kirchlicher Jugendarbeit. Die Einsatzfelder erstrecken sich - je nach Vorkenntnissen der Studierenden - von Gruppenleitergrundkursen bis zu jugendgemäßen Exerzitien. Zugleich erlernen die Studierenden den Umgang mit selbst verfaßten Reflexionsberichten, die aus "Erlebnissen" Erfahrungen machen sollen, die durch Berichtsgespräche vertieft werden.
    • b) Im Schulbereich hospitieren die Praktikantinnen und Praktikanten im Religionsunterricht der Grund-, Haupt-, Förder- oder Berufsschule
  • Grundstudium GII (3. und 4. Semester)
    • a) Gemeindebereich
      Die Studierenden sollen nach Abschluss einer Praktikumsvereinbarung unter Anleitung erfahrener Praktiker in verschiedenen Pfarreien professionelle pastorale Arbeit kennen lernen und schrittweise einüben. Durch wöchentliche Hospitation mit gezielten Beobachtungsaufgaben und erste praktische Einsätze soll diese bei verschiedenen Zielgruppen erfolgen. Dabei begegnen die Studierenden auch der pastoralen Arbeit in ihren unterschiedlichen Formen (Diakonia, Martyria, Koinonia, Liturgia) und Möglichkeiten (Beratung, Leitung, Organisation).
      Es steht eine Handreichung zur Verfügung:

       

      • "Das studienbegleitende Praktikum. Gemeinde-bereich (G II)", hersg. Josef Eckl

       

    • b) Praxisreflexion
      Die wöchentlich 2-stündige Praxisreflexion in Gruppen hilft, anhand dieses Lerninstruments theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Verbindung zu setzen, realistische Zielvorstellungen (hinsichtlich Kirche, eigener Rolle usw.) von unrealistischen zu unterscheiden, zusammen mit den übrigen Gruppenmitgliedern Alternativen eines seelsorglichen Handelns zu entdecken und durchzuspielen und zudem prägende Eigenheiten aus der eigenen Biografie zu erspüren. Der Einübung eigener Wahrnehmungsfähigkeiten und der mündlichen und schriftlichen Berichterstattung gilt besondere Aufmerksamkeit.
    • c) Schulbereich
      Im Schulbereich unternehmen die Studierenden neben der Hospitation eigene Lehrversuche. Sie vertiefen ihr Wissen in den methodisch-didaktischen Übungen.
  • Hauptstudium I (5. und 6. Semester)
    • Informationen zur Vorbereitung auf die Praktischen Studiensemester können Sie hier herunterladen.
    • a) Einführung in das Jahrespraktikum
      In einer in das 4. Semester vorgezogenen zweistündigen Einführung werden die künftigen Jahrespraktikanten/-innen auf ihren Einsatz im Jahrespraktikum vorbereitet. Neben praktischen Hinweisen über Form und Ablauf dieses Praktikums erhalten die Studierenden Anleitung, sich mit ihrer eigenen Berufsmotivation, mit ihrer künftigen Rolle und mit ihren Erwartungen zu konfrontieren. Zugleich lernen die Teilnehmer anhand detailierter Ausbildungsordnungen für Schule und Gemeinden ihren Ausbildungsweg in verschiedenen Schritten zu planen. Die Teilnehmer erfahren vom Wert regelmäßiger Anleiter-Gespräche und Reflexionen über das eigene berufliche Handeln und üben die Anwendung gezielter Beobachtung in Schule und Gemeinde ein.
    • b) Das 40wöchige Jahrespraktikum
      Die "Richtlinien für die praktischen Studiensemester der Fakultät für Religionspädagogik/ Kirchliche Bildungsarbeit an der Kath. Universität Eichstätt (FH)" umschreiben das Ausbildungsziel der praktischen Studiensemester folgendermaßen: "Die Ausbildung in den praktischen Studiensemestern hat das Ziel, die Studierenden exemplarisch mit der beruflichen Tätigkeit in Religionsunterricht und kirchlicher Gemeindearbeit vertraut zu machen. Dabei soll der/die Praktikant/-in einen Überblick über spezifische Probleme des Religionsunterrichts in unterschiedlichen Schularten und Schulstunden sowie über die Struktur, Arbeitsweise und die pastoralen Schwerpunkte einer konkreten kirchlichen Gemeinde erhalten. Er/sie soll befähigt werden, bisheriges Wissen und Können in beiden Praxisfeldern anzuwenden und berufsethische Einstellungen in das berufliche Handeln einzubeziehen. Er/sie soll während der beiden praktischen Studiensemester Einsicht in die Möglichkeit und Grenzen des eigenen beruflichen Handelns gewinnen."
      Neben dem fachlichen Lernen geht es beim Lernen in Schule und Gemeinde auch um ein "persönliches Lernen". Immer ist der Lehrer, die Lehrerin, der Seelsorger oder die Seelsorgerin selbst das wichtigste Instrumentarium. Deshalb kommt der "Selbsterfahrung", dem Kennenlernen der eigenen Stärken und Grenzen ein wichtiger Stellenwert zu. Diesem Zweck dienen auch die 3 Reflexionsberichte, die während des Praktikums anzufertigen sind.
      Es stehen folgende Handbücher für Studierende im Jahrespraktikum und für die begleitenden MentorInnen zur Verfügung:

       

      • Eckl, J.: Ein praktisches Handbuch für's Praktikum. Ein Handbuch für PraktikantInnen, Eichstätt 1999
      • Eckl, J.: Leitfaden für's Praktikum. Ein Handbuch für Mentorinnen und Mentoren im Gemeindebereich, Eichstätt 1999
      • Eckl, J.: Wegweiser durch das Jahrespraktikum. Ein Handbuch für Mentorinnen und Mentoren im Schulbereich, Eichstätt 1999
      • Alle angegebenen Handbücher können nur über die Katholische Universität Eichstätt bezogen werden und sind zum internen Gebrauch bestimmt.
    • c) Die 3 praxisbegleitenden Studienwochen
      Während des Praktikums begleiten 3 praxisbegleitende Studienwochen, die sich am geltenden "Studienplan" der Fakultät orientieren, den Lernweg. Der ständige Kontakt zu den Studierenden während des Praktikums wird durch Besuche des Praxisbegleiters an der Ausbildungsstelle und durch Lehrbriefe aufrecht erhalten.
    • d) "Lehrprobe" und "Gemeindepraktische Prüfung"
      Gegen Ende des Praktikums legen die Studierenden je eine Prüfung im Schul- und Gemeindebereich ab. Sie bieten die Möglichkeit, den Lernerfolg während des Praxisjahres unter Beweis zu stellen. Die dabei erzielten Noten erfahren auch Aufnahme in das Abschlusszeugnis. Die praktische Durchführung regeln die einzelnen Bestimmungen.

 

  • Das Praktikum im Hauptstudium II (7. und 8. Semester)
    • a) Das Kategoriale Seelsorgepraktikum
      Nach dem Jahrespraktikum sollen die Studierenden Einblick in Sonderbereiche der Seelsorge gewinnen und Offenheit dafür entwickeln. Mögliche Einsatzfelder sind die Seelsorge in Betrieben, in Justizvollzugsanstalten, in der Kur- und Flughafenseelsorge usw. Von Seiten der Hochschule wird ein Krankenhauspraktikum angeboten, das von einem in diesem Sonderbereich erfahrenen Seelsorger begleitet wird (Reflexion und pastorale Supervision). Dieses Praktikum erfordert einen mindestens 3-wöchigen Einsatz, ein ausführlicher Reflexionsbericht darüber ist anzufertigen.
    • b) Das Schulpraktikum
      Die Studierenden leisten in verschiedenen Schultypen ein wöchentliches Praktikum mit begleitenden methodisch-didaktischen Übungen ab. Am Ende dieses studienbegleitenden Schulpraktikums ist eine Prüfungslehrprobe abzulegen.

Praktika und Praktisches Studiensemester

Praktika und Praktisches Studiensemester

Praktikumsreflexion

Im Rahmen des Bachelorstudiengangs "Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit" fallen mehrere Praktika an, welche auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis zielen. Sie werden je nach beruflicher Orientierung in Absprache mit den jeweiligen Ausbildungsleitungen der Bistümer ausgewählt oder eigenverantwortlich ausgesucht. Dabei kommt den das jeweilige Praktikum begleitenden Mentorinnen und Mentoren eine wichtige Rolle zu. Sie dienen als "Modell" für das Verhalten der Praktikanten und Praktikantinnen in Schule und Gemeinde. Die Beschreibungen und Anforderungen der einzelnen Praktika sind jeweils hinterlegt.

Gemäß der Prüfungsordnung § 2 (2) ist vor Aufnahme des Studiums eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen nachzuweisen.

P.1 Einführende Praktika im 1. Studiensemester

Praktikum Gemeindepastoral

Praktikum Jugend- und Schulpastoral

Praktikum Religionsunterricht

Portfolio P.1: Praxis in Religionsunterricht, Gemeinde-, Jugend- und Schulpastoral /Stimmbildung und Präsentation / Aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen

P.2 Studienbegleitendes Praktikum zum Religionsunterricht im 3. Semester

Portfolio P.2: »Praxis: Religionsunterricht planen, durchführen und reflektieren«
[Schulisches Blockpraktikum in den Diözesen]

P.3 Praktisches Studiensemester im 4. Semester

Das praktische Studiensemester ist gleichsam das zentrale Gelenkstück des Studienganges. Zentral im 4. Semester angelegt, bietet es die Möglichkeit, bislang gewonnene theoretische Einblicke in Schule und Gemeinde in der Praxis auszuprobieren und umzusetzen. Durch die enge Kooperation mit den Ausbildungsleitungen der Bistümer ermöglicht das praktische Studiensemester einen Einblick in vielfältige Lernorte der Religionspädagogik und den Erwerb grundlegender religionspädagogischer Kompetenzen. Eine intensiv angelegte Praxisbegleitung wird durch die enge Verzahnung von Hochschule und Diözesen sowie deren jeweils durchgeführten Praxisbesuchen gewährleistet. Die im Praxissemester gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Kompetenzen können gewinnbringend in die theologische und religionspädagogische Ausbildung der höheren Semester eingebracht werden.

Portfolio für das Praktische Studiensemester im 4. Semester

 

P.4 Studienbegleitendes Praktikum zum Religionsunterricht im 5. Semester

Portfolio P.4: Vertiefendes Schulpraktikum / Pastorale Gesprächsführung

WP. 1-3 Schwerpunktpraktikum nach Wahl im 5.- 6. Semester

Die Studienordnung sieht einen zu vertiefenden Schwerpunkt nach Wahl vor. Entsprechend dieser Wahl wird auch nochmals ein spezifisches Praktikum in dem ausgewählten Bereich absolviert. Folgende Module stehen zur Auswahl:

Jugend- und Schulpastoral (WP. 1)

Heilpädagogik (WP. 2)

Religiöse Elementarpädagogik (WP. 3)

Publikationen

Artikel

Buch

Aufsatz in einem Buch

Sonstiges