Forschungsschwerpunkte
Zum Pflichtbestandteil der Ausbildung von ReligionspädagogInnen gehören 2 einstündige Vorlesungen zu den Themen "Einführung in die Heilpädagogik" und "Religionspädagogische Fragestellungen im Kontext der Heilpädagogik". Sie werden im 3. und 4. Semester angeboten.
Inhalte der Veranstaltungen sind die kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff "Behinderung"; Darstellung von Erkenntnissen über die individuelle und sozialen Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen; Hinweise zu den verschiedenen Schädigungsbereichen und Funktionseinschränkungen; Darstellung der verschiedenen heilpädagogischen Einrichtungen und deren Aufgaben; das Thema "Integration" von Menschen mit Behinderungen in verschiedene Bereiche von Gesellschaft und Kirche; das Verhältnis von "Glaube und Behinderung"; Darstellung von Möglichkeiten religiöser Vermittlung unter erschwerenden Bedingungen in den Bereichen Schule, Familie, Heim und Gemeinde.
Am Ende des 3. Semesters können sich die Studierenden für einen Studienschwerpunkt entscheiden. Dabei stehen die zwei Wahlpflichtbereiche "Jugendpastoral" und der Bereich "Religionspädagogik im Bereich Heilpädagogik" zur Auswahl. Der gewählte Studienschwerpunkt umfasst 6 Semesterwochenstunden mit einem Leistungsnachweis (Seminararbeit) Inhaltlich geht es hierbei verstärkt um pädagogische und religionspädagogische Fragen im Kontext der Sonderschule für Geistigbehinderte, Lernbehinderte und Erziehungshilfe.
Unterrichtsbesuche, die Verlagerung von Blockseminaren in heilpädagogische Einrichtungen, sowie Seminare, die über das ganze Semester angeboten werden, sollen mit Problemen und Möglichkeiten des Religionsunterrichts an Sonderschulen bekannt machen.
Ausgehend von der Erarbeitung des notwendigen Theoriewissens, z.B. aus dem Gebiet der Pädagogik der Geistigbehinderten, werden in praxisbezogener Weise spezielle Fragestellungen des Religionsunterrichts an der Sonderschule erarbeitet und unterrichtliche Handlungsmöglichkeiten vorgestellt und eingeübt: z.B. Fragen der Elementarisierung theologischer Inhalte und ihre Beziehung zur Lebenswirklichkeit der SchülerInnen;Einsatz - und Gestaltungsmöglichkeiten von Texten, Bilder, Symbolen. Lieder u.v.a.m. bei notwendiger Orientierung an den speziellen Wahrnehmung- und Verstehendfähigkeiten der SchülerInnen; Einübung ganzheitlicher und handlungsorientierter Vorgehensweisen.
Während des 2. (3. Semester) und 3. (7. Semester) Studienabschnitts absolvieren die Studierenden jeweils ein einsemestriges studienbegleitendes Schulpraktikum, das von didaktischen Übungen, einem 2-stündigen Seminar unter Leitung des Praktikumslehrers begleitet wird. Dieses Praktikum kann auch an Schulen für Lernbehinderte, Geistigbehinderte und Erziehungshilfe abgeleistet werden
Im Rahmen von Beratungsbesuchen, die an verschiedenen Sonderschulen abzuleisten sind, werden die Erfahrungen der Studierenden während des Praktikums in der Ausbildungsgruppe zur Sprache gebracht und reflektiert.
Das Praktikum ist ein integrierter Bestandteil des Studiums der Religionspädagogik und Kirchlichen Bildungsarbeit (FH). Die Praktika sind in jedem der 8 Semester abzuleisten, teils in der Schule, teils im Gemeindebereich. So soll eine Verbindung zwischen "Theorie" und "Praxis" hergestellt werden.
Dabei darf "Theorie" nicht einfach als ein "Wissen" verstanden werden, das wie ein "Rezept" auf die praktische Arbeit übertragen werden kann. Umgekehrt meint "Praxis" mehr als "Rezepte" anwenden, mehr als "Erlebnisse sammeln", mehr als praktisch handeln, Praxis heißt vielmehr reflektierend zu durchschauen, wie theoretische Erkenntnisse und Einsichten das konkrete Handeln erhellen können. Am Beispiel Disziplinschwierigkeiten in der Schule soll das Gesagte verdeutlicht werden. Es kommt darauf an, dass der Praktikant theoretisches Wissen über angemessene Verhaltensweisen, das er an der Hochschule gehört hat, reaktiviert (bewusstes Ignorieren, Verändern des physischen Kontaktes), zugleich aber diese erweiterten Handlungsmöglichkeiten ausprobiert, gleichzeitig auch die Struktur der Schule, die unerfüllten Bedürfnisse der Schüler nach Liebe, Lob, Anerkennung und Verantwortung usw. als Grund für Störungen erkennt und schliesslich seine eigenen Anteile, die sich im angelernten Verhaltensmuster zeigen, kritisch unter die Lupe nimmt. Dieses Reflektieren auf verschiedenen Ebenen ermöglicht erst die bewusste Verbindung von Theorie und Praxis.
Dabei kommt den das jeweilige Praktikum begleitenden Mentorinnen und Mentoren eine wichtige Rolle zu. Sie dienen als "Modell" für das Verhalten der Praktikanten und Praktikantinnen in Schule und Gemeinde. Mentorinnen und Mentoren brauchen z.B. zugleich die Fähigkeit zur Motivation; die Fähigkeit zur "Anstiftung zum Glauben"; die Fähigkeit zum Gespräch; die Fähigkeit zur Interpretation des Lebens auf den Glauben hin.
Im Rahmen des Bachelorstudiengangs "Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit" fallen mehrere Praktika an, welche auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis zielen. Sie werden je nach beruflicher Orientierung in Absprache mit den jeweiligen Ausbildungsleitungen der Bistümer ausgewählt oder eigenverantwortlich ausgesucht. Dabei kommt den das jeweilige Praktikum begleitenden Mentorinnen und Mentoren eine wichtige Rolle zu. Sie dienen als "Modell" für das Verhalten der Praktikanten und Praktikantinnen in Schule und Gemeinde. Die Beschreibungen und Anforderungen der einzelnen Praktika sind jeweils hinterlegt.
Gemäß der Prüfungsordnung § 2 (2) ist vor Aufnahme des Studiums eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen nachzuweisen.
Praktikum Jugend- und Schulpastoral
Portfolio P.1: Praxis in Religionsunterricht, Gemeinde-, Jugend- und Schulpastoral /Stimmbildung und Präsentation / Aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen
Portfolio P.2: »Praxis: Religionsunterricht planen, durchführen und reflektieren«
[Schulisches Blockpraktikum in den Diözesen]
Das praktische Studiensemester ist gleichsam das zentrale Gelenkstück des Studienganges. Zentral im 4. Semester angelegt, bietet es die Möglichkeit, bislang gewonnene theoretische Einblicke in Schule und Gemeinde in der Praxis auszuprobieren und umzusetzen. Durch die enge Kooperation mit den Ausbildungsleitungen der Bistümer ermöglicht das praktische Studiensemester einen Einblick in vielfältige Lernorte der Religionspädagogik und den Erwerb grundlegender religionspädagogischer Kompetenzen. Eine intensiv angelegte Praxisbegleitung wird durch die enge Verzahnung von Hochschule und Diözesen sowie deren jeweils durchgeführten Praxisbesuchen gewährleistet. Die im Praxissemester gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Kompetenzen können gewinnbringend in die theologische und religionspädagogische Ausbildung der höheren Semester eingebracht werden.
Portfolio für das Praktische Studiensemester im 4. Semester
Portfolio P.4: Vertiefendes Schulpraktikum / Pastorale Gesprächsführung
Die Studienordnung sieht einen zu vertiefenden Schwerpunkt nach Wahl vor. Entsprechend dieser Wahl wird auch nochmals ein spezifisches Praktikum in dem ausgewählten Bereich absolviert. Folgende Module stehen zur Auswahl: