Magisterstudiengang Katholische Theologie (nach SPO 2018)

Informationen für Studierende

Aktuelles

Neue Studien- und Prüfungsordnung ab WS 2025/26 - Bestandsschutz, geändertes Modulhandbuch und Wechseloption

Ab dem WS 2025/26 gilt für den Magisterstudiengang Katholische Theologie eine neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025). Für Studierende, die ihr Studium im Magisterstudiengang vor dem 1. Oktober 2025 aufgenommen haben und nicht den Wechsel in den Geltungsbereich der neuen SPO 2025 erklären, gilt die SPO in der bisherigen Fassung (SPO 2018) mit den entsprechenden grundlegenden Konditionen fort. 

arrow right iconWas wird sich für mich ändern, wenn ich nach SPO 2018 weiter studiere?

Weil die Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen sich ab dem WS 2025/26 ausschließlich nach dem Modulhandbuch gemäß SPO 2025 richten, wurde durch den Fakultätsrat der ThF auch das Modulhandbuch für den Magisterstudiengang nach SPO 2018 zum WS 25/26 angepasst. Zwar finden alle Pflichtmodule und die Wahlpflichtmodule nach SPO 2018 weiter statt und können nach den dort geregelten grundlegenden Bedingungen (Modultitel, ECTS-LP-Zahl, formale Voraussetzungen, Prüfungsformen) absolviert werden. Geändert wurden jedoch in der Regel die Veranstaltungstitel und –themen sowie die Lehrveranstaltungsformen in den Pflichtmodulen. In Einzelfällen wurde der Angebotsturnus von Pflichtmodulen geändert (M4, M10, M11, M13, M15.1, M22). Damit geht einher, dass der idealtypische Studienverlaufsplan in seiner bisherigen Fassung nicht mehr gilt. Vereinzelt werden Veranstaltungen zudem in der bisherigen Form nicht mehr angeboten. 

Ausführlichere Informationen zu den Änderungen können Sie dem geänderten Modulhandbuch, hier v.a. auch den einleitenden Hinweisen, entnehmen, das ab WS 2025/26 gilt: Download MHB Mag. Theol nach SPO2018 (Achtung - nur die in KU.Campus hinterlegten Fassungen der Modulbeschreibungen sind verbindlich.)

Seitens der Fachstudienberatung wird den Studierenden daher dringend empfohlen, einen Wechsel in den Geltungsbereich der SPO 2025 in Erwägung zu ziehen, insbesondere, weil die neue SPO 2025 etliche Verbesserungen für Studierende mit sich bringt und ein Wechsel auf den ECTS-Punkte-Stand keine oder nur minimale Auswirkungen hat (vgl. die Ausführungen in den zurückliegenden Infoveranstaltungen). Bitte informieren Sie sich daher über den Magisterstudiengang in der neuen Fassung; insbesondere die SPO 2025 sowie das neue Modulhandbuch und den neuen Studienverlaufsplan, finden Sie auf der Seite: Magisterstudiengang Kath. Theologie (nach SPO 2025)

arrow right iconWie funktioniert der Wechsel in den Geltungsbereich der neuen SPO 2025?

  1. Bitte sende Sie zunächst eine formlose E-Mail an Herrn Kühnlein (marco.kuehnlein(at)ku.de), in der Sie Ihr Interesse am Wechsel in den Geltungsbereich der neuen SPO 2025 mitteilen. Damit Ihre Anfrage rechtzeitig bearbeitet werden kann, senden Sie diese bitte bis spätestens 4. Oktober 2025 zu. Wichtig: Bitte hängen Sie der E-Mail einen aktuellen Nachweis Ihrer Leistungen, wie Sie in KU.Campus dokumentiert sind, an (idealerweise als pdf-Download: „Meine benoteten Prüfungen“). Sofern noch Prüfungen im 2. Prüfungszeitraum anstehen oder Prüfungsergebnisse im Nachweis nicht ersichtlich sind, notieren Sie das bitte in der E-Mail mit exakten Modul-Angaben.
  2. Ihre Anfragen werden ab dem 22. September 2025 sukzessive bearbeitet. Anschließend erhalten Sie von der Fachstudienberatung eine individuelle Rückmeldung in Form einer Übersichtstabelle, wie Ihre vorhandenen Leistungen im Falle des Wechsels umgebucht werden und welche Module nach SPO 2025 bis zum Abschluss des Studiums noch ausstehen.
  3. Auf dieser Basis können Sie dann den Wechsel in den Geltungsbereich der neuen Ordnung formal erklären. Bitte verwenden Sie dabei das entsprechende Formular (ab Mitte September an dieser Stelle abrufbar). Damit der Wechsel bereits für das WS 2025/26 gilt und Sie im neuen Semester nach der SPO 2025 studieren können, muss die Erklärung aus organisatorischen Gründen bis spätestens 24. Oktober 2025 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eingegangen sein. Anschließend wird dann vom Prüfungsamt eine Umbuchung Ihrer Leistungen gemäß der Übersichtstabelle (siehe Punkt 2) vorgenommen.

 

Neue Themenliste für die Abschlussprüfungen ab WS 25/26

Bitte beachten Sie, dass der Fakultätsrat der ThF eine neue Themenliste für die Abschlussprüfungen (Modul M25 Theologische Synthese mit Abschlussprüfungen) in seiner Sitzung am 13.06.2025 beschlossen hat. Die neue Themenliste gilt für Prüfungen nach alter SPO 2018, für die sich Studierende ab dem WS 25/26 anmelden. Alle anderen Formalitäten der Abschlussprüfungen nach SPO 2018 gelten weiter.

Sie finden die neue Themenliste weiter unten auf dieser Seite.

Fristen Magisterprüfungen SoSe 2025

Bitte beachten Sie die im Schreiben des Prüfungsausschussvorsitzenden angegebenen Fristen und Termine für die Magisterabschlussprüfungen im SoSe 2025.

  • Abgabe Magisterarbeit: bis zum Montag, 5. Mai 2025, 12.00 Uhr beim Prüfungsausschuss-Vorsitzenden
  • Anmeldung zu den mündlichen Abschlussprüfungen: bis zum Montag, 5. Juni 2025, 12.00 Uhr beim Prüfungsamt
  • Zeitslots für die drei mündlichen Abschlussprüfungen: 3./4. Juli 2025, 17./18. Juli 2025 sowie 31. Juli/1. August 2025

 Das ausführliche Schreiben finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Fristen Magisterprüfungen WS 2025/26

Ab dem WS 2025/26 gilt für den Magisterstudiengang Kath. Theologie eine neue Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2025). Für Studierende, die ihr Studium im Magisterstudiengang Katholische Theologie vor dem 1. Oktober 2025 aufgenommen haben und nicht den Wechsel in den Geltungsbereich der neuen SPO 2025 erklären, gilt die SPO 2018 fort.

Alte Ordnung (SPO 2018)

Bitte beachten Sie die im Schreiben des Prüfungsausschussvorsitzenden angegebenen Fristen und Termine für die Magisterabschlussprüfungen (alte Ordnung - SPO 2018) im kommenden WS.

  • Abgabe Magisterarbeit: bis zum 30.10.2025, 12.00 Uhr beim Prüfungsausschuss-Vorsitzenden
  • Anmeldung zu den mündlichen Abschlussprüfungen: bis zum 04.12.2025, 12.00 Uhr beim Prüfungsamt
  • Termine für die drei mündlichen Abschlussprüfungen: 15./16.01.2026, 29./30.01.2026 und 12./13.02.2026

 Das ausführliche Schreiben finden Sie weiter unten.

Der Studiengang

Aufbau

Theologische Grundlegung

Während der Theologischen Grundlegung (1.-2. Semester) werden wichtige Ansätze, Terminologien, Methoden und Prinzipien in den einzelnen Disziplinen auf dem aktuellen Stand der Forschung vorgestellt. Da alle theologischen Disziplinen bereits in dieser Phase vertreten sind, gewinnen die Studierenden einen Überblick über die Weite der Theologie und die Vernetzung der einzelnen Disziplinen untereinander. Die Studierenden erlernen in den ersten beiden Fachsemestern die grundlegende Fähigkeit zur fachlich korrekten Versprachlichung und Verschriftlichung ihres Grundwissens. Daneben steht die erste Anwendung wichtiger Methoden der Theologie und des wissenschaftlichen Arbeitens als weitere Kompetenz im Vordergrund.

Module:

  • M 0: Theologie als Glaubenswissenschaft in ihrer Einheit und Vielfalt
  • M 1: Einführung in die Theologie aus biblischer Sicht
  • M 2: Einführung in die Theologie aus historischer Sicht
  • M3: Einführung in die Theologie aus systematischer Sicht
  • M4: Einführung in die Theologie aus praktisch-theologischer Sicht
  • M5: Philosophie: Vernunft und Glaube

Aufbauphase

In der Aufbauphase (3.-6. Semester) tritt das interdisziplinäre Gespräch zwischen den einzelnen theologischen Disziplinen stärker in den Vordergrund, so dass damit verbunden Problemlösungs- und Vernetzungskompetenz der Studierenden geschult wird. Erwartet wird, dass Studierende unter Einsatz fachspezifischer Methoden erste Bewertungen und Interpretationen vornehmen, die zu begründbaren eigenen Urteilen führen. Hierbei wird die Transferkompetenz ausgebaut. Zum Erreichen dieser Ziele beinhaltet die Aufbauphase vorwiegend thematisch strukturierte Pflichtmodule, die wichtige Fragen und elementare Themen der Theologie aus der Sicht unterschiedlicher Fächer interdisziplinär beleuchten. Hinzu kommen im Bereich M 15 der Aufbauphase Pflichtmodule zur Berufsqualifizierung, zur Horizonterweiterung und zur individuellen fachlichen Schwerpunktsetzung.

Module:

  • M 6: Mensch und Schöpfung
  • M 7: Gotteslehre
  • M 8: Jesus Christus und die Gottesherrschaft
  • M 9: Wege christlichen Denkens und Lebens
  • M 10: Die Kirche als Mysterium und als Volk Gottes
  • M 11: Dimensionen und Vollzüge des Glaubens
  • M 12: Christliches Handeln in der Verantwortung für die Welt
  • M 13: Christwerden in heutiger Kultur und Gesellschaft
  • M 14: Das Christentum in seinem Verhältnis zum Judentum und zu anderen Religionen
  • M 15.1: Pfarreipraktikum und/oder Praktikum der kategorialen Seelsorge
  • M 15.2: Berufliche Schlüsselqualifikation I
  • M 15.3: Theologie und Naturwissenschaften
  • M 15.4: Schwerpunkt nach Wahl der Studierenden

Vertiefungsphase

In der Vertiefungsphase (7.-10. Semester) stehen die fachwissenschaftliche Methodenkompetenz und deren Ausdifferenzierung im Mittelpunkt sowie die Fähigkeit, eigenständig Strategien im wissenschaftlichen Arbeiten zu entwickeln. Dementsprechend sind die Module analog zur Theologischen Grundlegung nach Fachbereichen geordnet. Die Diskurs-, Argumentations- und somit Kommunikationsfähigkeit der Studierenden wird in Auseinandersetzung mit fachlich komplexeren Vorgaben und Standpunkten vertieft, was durch eine überschaubarere Zahl an Teilnehmer/-innen in den Lehrveranstaltungen begünstigt wird. Dabei spielen aktuelle Themen in der Theologie, der Forschungsbezug und die damit verbundene Grenzziehung zwischen gesichertem Wissensstand und wissenschaftlicher Theorie(-bildung) eine wichtige Rolle. Ähnlich wie in der Aufbauphase kommen nun im Bereich von M 23 Pflicht- und Wahlpflichtmodule zur Berufsqualifizierung und zur individuellen Schwerpunktsetzung hinzu. Die Erarbeitung einer schriftlichen Magisterarbeit (M 24) sowie die Vorbereitung der „Theologischen Synthese“ in Form von drei mündlichen Abschlussprüfungen (M 25), jeweils zu frei wählbaren Themen, gehören ebenfalls in diese Studienphase.

  • M 16: Vertiefung im Bereich des Alten und Neuen Testaments
  • M 17: Vertiefung im Bereich der Alten und der Mittleren und Neueren Kirchengeschichte
  • M 18: Vertiefung im Bereich der Dogmatik
  • M 19: Vertiefung im Bereich der Fundamentaltheologie und der Philosophie
  • M 20: Vertiefung im Bereich der Moraltheologie und der Christlichen Sozialethik
  • M 21: Vertiefung im Bereich der Pastoraltheologie, der Religionspädagogik sowie der Christlichen Spiritualität und Homiletik
  • M 22: Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts und der Liturgiewissenschaft
  • M 23.1: Schulpraktikum
  • M 23.2: Berufliche Schlüsselqualifikation II
  • M 23.3: Schwerpunkt nach Wahl der Studierenden
  • M 23.4: Schwerpunkt nach Wahl der Studierenden
  • M 24: Magisterarbeit (Thema nach Wahl der Studierenden)
  • M 25: Theologische Synthese mit Abschlussprüfungen (Themen nach Wahl der Studierenden)

Termine, Informationen und Formulare aus dem Prüfungsamt

Formulare

Formulare wenn möglich bitte immer mit dem PC ausfüllen!

Anmeldung Magisterarbeit

Anmeldeformular

ausgefülltes Formular zur Anmeldung der Magisterarbeit bitte beim Prüfungsausschuss einreichen

Antrag auf Zulassung zur mündliche Magister-Abschlussprüfung

Antrag

Zeugnisbeantragung

Zeugnisantrag

Ehrenamtliches Engagement an der KU

Studierende, die während des Studiums an der KU ein Ehrenamt ausgeübt haben, können dies nach Bestätigung unter bestimmten Voraussetzungen in das Diploma Supplement aufnehmen lassen.

Bitte füllen Sie hierzu die Anlage zum Zeugnisantrag aus und reichen dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Zeugnisantrag im Prüfungsamt ein.
Nachträglich eingereichte Formulare können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Studienschwerpunkt Ostkirchliche Theologie

§ 5 Abs. 8 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für den Magisterstudiengang Katholische Theologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

(8) 1 Innerhalb des Magisterstudiums der Katholischen Theologie kann die Studienrichtung Ostkirchliche Theologie (OTh) gewählt werden. 2Die Wahl muss spätestens mit dem Beginn der Vertiefungsphase schriftlich dem Prüfungsamt mitgeteilt werden und ist in der Regel verbindlich. 3Spezifische Bestimmungen und Studienangebote für die Studienrichtung OTh werden nachfolgend und im Modulhandbuch angeführt.

 

 

Sollten Sie den Studienschwerpunkt "Ostkirchliche Theologie" gewählt haben, dann senden Sie bitte eine E-Mail (KU-Mailadresse!) an Frau Viktoria Linke (viktoria.linke(at)ku.de). Bitte geben Sie hierzu Ihre Matrikelnummer mit an.
Sobald die Meldung ans Prüfungsamt erfolgt ist, werden Ihnen die Module des Studienschwerpunktes "Ostkirchliche Theologie" mit ECTS-Punkte in Ihrer Datenabschrift angezeigt und verbucht.

Informationen

weitere Informationen und Formulare zum modularisiertem Studium, Prüfungsrücktritt oder sonstigen Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.

Die Häufig gestellten Fragen (FAQ) des Prüfungsamtes finden Sie hier.

Termine

Termine zur Prüfungsanmeldung und Noteneingabe

Den Terminplan zur Prüfungsanmeldung und Noteneingabe finden Sie hier.
Die Informationen zur Abmeldungen zu den jeweiligen Arten der Prüfungen (semesterbegleitende Prüfungen/Semesterabschlussprüfungen) finden Sie in den Terminplänen bei den jeweiligen Anmeldeterminen.

Am Studiengang beteiligte Fächer

alle Disziplinen der ThF

Materialien zum Studium

Pflichtmodule M 15.1 "Pfarreipraktikum und/oder Praktikum der kategorialen Seelsorge" sowie M 23.1 "Schulpraktikum"

Module M 15.1 "Pfarreipraktikum und/oder Praktikum der kategorialen Seelsorge" sowie M 23.1 "Schulpraktikum"

Zur Berufsorientierung und zur Entwicklung sozialer und persönlicher Kompetenzen sind im Magisterstudiengang Kath. Theologie zwei Praktikumsmodule mit jeweils 5 ECTS-Punkten verpflichtend zu absolvieren, nämlich M 15.1 "Pfarreipraktikum und/oder Praktikum der kategorialen Seelsorge" sowie M 23.1 "Schulpraktikum". Innerhalb dieser Module werden ECTS-Punkte in den Praktika, durch eine wissenschaftliche Begleitveranstaltung sowie durch die Erstellung eines Praktikumsberichts erworben.

Für die Durchführung von M 15.1 "Pfarreipraktikum und/oder Praktikum der kategorialen Seelsorge" ist der Lehrstuhl für Pastoraltheologie verantwortlich. Das Modul wird in jedem SoSe angeboten. Um an der Begleitveranstaltung (Blockseminar, 1 SWS, Pastoraltheologie, Anmeldung via KU.Campus) qualifiziert teilnehmen zu können, ist vorab (!) das mindestens dreiwöchige Praktikum eigenständig zu organisieren, zu absolvieren und nachzuweisen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise unter: https://www.ku.de/thf/pastoral/veranstaltungen-lehre/. Die studienbegleitenden Institutionen (Priesterseminar, Collegium Orientale, Mentorat oder Ausbildungsleitung für Pastoralreferent/-innen) oder im Einzelfall auch die Professur Pastoraltheologie helfen auf Anfrage bei der Organisation eines geeigneten Praktikumsplatzes. Ansprechpartnerin für das Modul ist Prof. Dr. Katharina Karl. Link zur Modulbeschreibung

Für die Durchführung von M 23.1 "Schulpraktikum" ist der Lehrstuhl für Didaktik der Religionslehre, für Katechetik und Religionspädagogik verantwortlich. Das Modul wird sowohl im WS als auch im SoSe angeboten. Das Praktikum und die Begleitveranstaltung (Seminar, 1 SWS, Religionspädagogik und Didaktik) finden während der Vorlesungszeit statt. Geeignete Praktikumsplätze werden vom Lehrstuhl organisiert. Um einen Praktikumsplatz zu erhalten, ist eine rechtzeitige Anmeldung für die Begleitveranstaltung via KU.Campus erforderlich. Ansprechpartner für das Modul ist Akad. Direktor Klaus König. Link zur Modulbeschreibung

Pflichtmodule "Berufliche Schlüsselqualifikationen I und II" (M 15.2 / M 23.2)

Grundgedanke

Viele Leistungen, die Sie zusätzlich zum theologisch-fachwissenschaftlichen Studium an der Fakultät erbringen, tragen zu Ihrer ganzheitlichen Bildung und zur Berufsvorbereitung bei. Diese erworbenen Kompetenzen sollen im Studienverlauf nicht unberücksichtigt bleiben. Darum sind insgesamt zwei Pflichtmodule "Berufliche Schlüsselqualifikationen I" (M 15.2) und "Berufliche Schlüsselqualifikationen II" (M 23.2) mit einem Wert von je 5 ECTS-LP in das Magisterstudium integriert. M 15.2 erstreckt sich insbesondere auf den ersten Studienabschnitt (Theologische Grundlegung und Aufbauphase, 1.-6. Semester), M 23.2 insbesondere auf den zweiten Studienabschnitt (Vertiefungsphase, 7.-10. Semester). In diesen Modulen können Sie diverse Veranstaltungen, Kurse, Praktika, etc. einbringen, die Ihnen insbesondere seitens des Mentorats, des Priesterseminars Collegium Willibaldinum, des Collegium Orientale oder Ihrer Ausbildungsleitung für Pastoralreferentinnen und -referenten angeboten werden. Grundsätzlich gilt dabei der Faktor: 30 Arbeitsstunden entspricht 1 ECTS-Punkt. Beide Module finden dann unbenotet Eingang in Ihr Abschlusszeugnis und bilden für Sie selbst, aber auch für andere (beispielsweise spätere Arbeitgeber) einen Ausweis Ihrer weitergehenden Qualifizierung und Ihres Engagements.

Verfahren

Drucken Sie sich zunächst eine Studienlaufkarte für M 15.2 und/oder M 23.2 aus; die Formulare finden Sie unten. Für jedes der beiden Module können Sie über ein oder mehrere Semester hinweg geeignete Veranstaltungen, Kurse, Praktika, usw. der studienbegleitenden Institutionen in Eichstätt absolvieren. Wenn Sie eine dort angebotene Veranstaltung o.ä. erfolgreich absolviert haben, wird Ihnen dies von den Verantwortlichen der Einrichtung auf Ihrer Studienlaufkarte für das Modul M 15.2 oder M 23.2 bestätigt, je nach dem in welchem Modul Sie die ECTS-LP eingetragen haben möchten. Leistungen, die in anderen Zusammenhängen oder bei anderen Einrichtungen erbracht werden, können auf der Studienlaufkarte ebenfalls berücksichtigt werden, sofern Ihre Tätigkeit oder Ihr Engagement für die Module einschlägig sind und Sie dafür geeignete Nachweise vorlegen. Die Nachweise sollten min. enthalten: Angabe der Institution, Beschreibung der Tätigkeit, Zeitrahmen, Unterschrift einer oder eines Verantwortlichen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Herrn Marco Kühnlein.

Sobald Sie die notwendigen 5 ECTS-LP in einem Modul auf der Studienlaufkarte zusammengesammelt haben, reichen Sie bitte die Studienlaufkarte beim Studiendekan ein; dieser bestätigt die Richtigkeit der Angaben und gibt die Laufkarte zur Verbuchung an das Prüfungsamt weiter. Sie können auch mehr als 5 ECTS-LP sammeln und die Studienlaufkarte später als separaten Nachweis Ihrer Qualifizierung verwenden; in diesem Fall machen Sie sich bitte entsprechende Kopien.

Studienlaufkarte für M 15.2 "Berufliche Schlüsselqualifikationen I"

Studienlaufkarte für M 23.2 “Berufliche Schlüsselqualifikationen II”

Info & Beratung

Sprachvoraussetzungen und -erwerb im Mag. Theol.

Es gelten für den Magisterstudiengang Kath. Theologie die Sprachvoraussetzungen gemäß § 3 Abs. 4 SPO  wie Sie von geltenden Bestimmungen seitens der dt. Bischöfe vorgegeben sind, nämlich Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch.

Sofern einer oder mehrere Sprachnachweise vor Studienbeginn nicht vorhanden sind, können sie begleitend zum Studium erworben werden. Hierzu bietet die ThF durch ausgebildete Lehrkräfte spezielle Sprachkurse an, die in den ersten Fachsemestern überschneidungsfrei belegt werden können. Die Kurse sind gezielt auf die Bedürfnisse der Theologie-Studierenden ausgerichtet. Es wird empfohlen, die Sprachkenntnisse so frühzeitig als möglich zu erwerben, damit man den Lehrveranstaltungen der Aufbau- und Vertiefungsphase des Studiums gut folgen kann. Um einige Module (M6, M8, M16, M18) absolvieren zu können, sind entsprechende Sprachnachweise formale Voraussetzung; entsprechende Überprüfungen nehmen ggf. die Modulverantwortlichen vor. Die Sprachkurse zum Erwerb der Sprachnachweise finden in folgenden Zyklen statt:

Hebräisch

a) „Alttestamentliche Sprachen / Hebräisch Grundkurs“ als Sprachkurs (4 SWS, immer WS): Belegung im 1. Fachsemester; Alternative: als Feriensprachkurs (4 SWS im Block in der vorlesungsfreien Zeit zwischen jedem WS und SoS); Prüfung: Klausur und mündliche Prüfung nach jedem WS oder zu Beginn des SoSe; für Studierende, die alle drei alten Sprachen erlernen müssen, kann ein Teilnahmeschein (unbenotet) ausgestellt werden, durch den in diesem Ausnahmefall die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen werden können.

b) Sofern nachgewiesene Kenntnisse in Latein und Griechisch bereits vor Studienbeginn vorliegen ist der Aufbaukurs "Alttestamentliche Sprachen mit Hebraicum-Abschluss" (2 SWS, immer SoSe) verpflichtend; Belegung: nach Absolvierung von 1 a) im 2. Fachsemester; Prüfung: Klausur und mündliche Prüfung nach jedem SoSe (Prüfungsordnung Hebraicum)

Griechisch Sprachkurse "Bibelgriechisch für Anfänger" (4 SWS, immer WS) und "Bibelgriechisch für Fortgeschrittene" (4 SWS, immer SoSe); Belegung im 1. und 2. Fachsemester; Prüfung: Klausur und mündliche Prüfung nach jedem SoSe

Latein: Sprachkurse "Latein für Anfänger" (2 SWS, immer WS), "Latein für Fortgeschrittene" (2 SWS, immer SoSe) und "Lateinische Lektüre" (2 SWS, immer WS); Belegung im 1.-3. Fachsemester; Prüfung: Klausur und mündliche Prüfung nach jedem WS

Insbesondere in den Prüfungssemestern bieten die Lehrstühle Alttestamentliche Wissenschaft und Alte Kirchengeschichte und Patrologie zusätzlich zu den Sprachkursen spezielle Übungen an. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Lehrstühle.

Informationen zu Auslands- oder Auswärtssemester

Ihr Freijahr oder Freisemester an einer anderen Theologischen Fakultät soll für Sie eine bereichernde Erfahrung werden. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, frühzeitig (ca. 6 Monate) vor der Ortswahl und dem tatsächlichen Wechsel den Kontakt mit der Studienberatung zu suchen. Auf diese Weise können Sie selbst die Vorkehrungen dafür treffen, dass die Anrechnung Ihrer auswärts erworbenen Leistungen und damit die Wiederaufnahme und Weiterführung des Studiums nach Ihrer Rückkehr reibungslos verlaufen.

Bei der Planung eines Auslandsaufenthalts ist Ihnen das International Office der KU gerne behilflich. Bitte nehmen Sie auch hier frühzeitig Kontakt auf.

Die Seite des Fakultätentages bietet eine Übersicht der Taktung aller Module im Magisterstudiengang der Theologischen Fakultäten Deutschlands. Zur Seite...

Die Anrechnung auswärts erbrachter Leistungen erfolgt nach der Wiederaufnahme des Studiums an der KU über die entsprechende Stelle im Prüfungsamt und den Vorsitzenden des Prüfungsauschusses.

Modus und Termine für Magisterarbeit und Abschlussprüfungen

Die Ausgabe des Themas der Magisterarbeit ist beim Prüfungsausschussvorsitzenden rechtzeitig, in der Regel sechs Monate vor dem geplanten Abgabetermin, anzumelden. Eine Anmeldung via KU.Campus ist nicht erforderlich. (Das entsprechende Formular für die Anmeldung finden Sie obenstehend unter "Formulare".) Mit dem Datum der Anmeldung beginnt die Bearbeitungszeit von max. sechs Monaten. Nach Bestehen der Magisterarbeit wird diese vom Prüfungsamt als Modul M 24 "Magisterarbeit" mit 20 ECTS verbucht. Damit Sie noch rechtzeitig vor den Abschlussprüfungen eine Bewertung der Magisterarbeit erhalten (= Voraussetzung für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen), wird vom Prüfungsausschusvorsitzenden für jedes Semester das Abgabedatum per Aushang bekanntgegeben; dieses liegt in jedem WS ca. Anfang November und in jedem SoSe ca. Anfang Mai.

Um an den drei mündlichen Abschlussprüfungen teilnehmen zu können, ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Prüfungsamt vorzunehmen. (Das entsprechende Formular für die Anmeldung der Abschlussprüfungen finden Sie obenstehend unter "Formulare".) Eine Anmeldung zu den Abschlussprüfungen via KU.Campus ist nicht erforderlich. Nach Bestehen der drei Abschlussprüfungen werden diese vom Prüfungsamt als Modul M 25 "Theologische Synthese" mit 10 ECTS verbucht. Eine Begleitveranstaltung des Studiendekans wird in jedem Semester angeboten. Das Dokument mit den wählbaren Themen und Fächerkombinationen für die drei Abschlussprüfungen im Magisterstudiengang finden Sie im Folgenden.

Themen und Fächerkombinationen für die drei Abschlussprüfungen (gültig ab WS 25/26)

Themen und Fächerkombinationen für die drei Abschlussprüfungen (gültig bis einschl. SoSe 25)

Um die Organisation der drei Abschlussprüfungen zu verbessern und studierendenfreundlicher zu gestalten, bietet die ThF in jedem Semester jeweils gegen Ende jeder Vorlesungszeit drei feste Termine für die Ablegung der Abschlussprüfungen an. Bitte beachten Sie bezüglich Anmeldefristen, Terminen und Ablauf das...

Sobald Sie alle Prüfungen im Magisterstudiengang bestanden haben, müssen Sie, um Ihre Abschlusszeugnisse zu erhalten, den Antrag auf Ausstellung des Magisterzeugnisses beim Prüfungsamt stellen. Das entsprechende Formular für die Zeuigniserstellung finden Sie obenstehend unter "Formulare".

Ansprechpersonen

Studiengangssprecher, Fachstudienberatung & Vorsitz im Prüfungsausschuss

Raum: UH-101
Postanschrift
Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte
Theologische Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt
Poststelle
Hofgarten 1
D - 85072 Eichstätt
Sprechstunde
während des Semesters
Donnerstag von 11 bis 12 Uhr mit vorheriger Anmeldung per E-Mail und
nach Vereinbarung

Prüfungsamt

Ansprechperson

Maria Seger
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-101B
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Vertretung in dringenden, fristgebundenen Angelegenheiten

Melanie Bauer
Sachbearbeiterin Prüfungsamt
Gebäude Marktplatz 7 | Raum: MP7-112
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Prüfungsamt
Ostenstraße 28a
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung:
Montag (Zoom/Telefon), Dienstag (Präsenz), Freitag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr
Donnerstag (Zoom/Telefon) 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

offene Sprechstunde:
Dienstag 13:30 Uhr - 15:30 Uhr (Präsenz)
Donnerstag 8:30 Uhr - 11:30 Uhr (Zoom/Telefon)

Abwesenheiten/Ausfälle der Sprechstunden können Sie durch einen Klick auf die Visitenkarte oder im Studierendenportal einsehen.

Studiengangskoordination Kath. Theologie

Gebäude Ulmer Hof | Raum: UH-206
Postanschrift
Dekanat der
Theologischen Fakultät
KU Eichstätt-Ingolstadt
85071 Eichstätt
Sprechstunde
Nach Vereinbarung

Studentische Organisationen

Fachschaft/Studierendenvertretung

Die Studierenden der ThF werden an der Fakultät durch die gewählten Studierendenvertreterinnen und -vertreter im Fakultätsrat repräsentiert. Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit den Fakultätsratsmitgliedern auf (vorname.nachname@ku.de).