Nach der sogenannten „Machtergreifung“ Hitlers wurde schon bald das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit“ vom 14. Juli 1933 erlassen. Ziel der Ausbürgerungsmaßnahmen dieses Gesetzes waren die in der Weimarer Republik eingebürgerten Juden und die im Ausland lebenden politischen Flüchtlinge. Die auszugsweise dargestellten Einzelschicksale zeigen eindringlich den nationalsozialistischen Rassenwahn und die staatliche Willkür. Die Ausstellung soll den rücksichtslosen Missbrauch des Staatsangehörigkeitsrechts durch die nationalsozialistischen Machthaber aufzeigen.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist unter anderem zuständig für die Wiedereinbürgerung von im Ausland lebenden ehemaligen Deutschen und deren Nachkommen, denen in der Zeit des Nationalsozialismus die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist.
Die Ausstellung ist im Foyer der Sommerresidenz (Ostenstraße 26, Eichstätt) zu sehen. Weitere Informationen unter www.ku.de/zfm.