Ordensrechtstag: Wo Gehorsam endet und Missbrauch beginnt

Wenn religiöse Autorität benutzt wird, um Menschen unter Druck zu setzen, sie abhängig zu machen oder ihr Gewissen zu kontrollieren, dann sprechen Fachleute von geistlichem Missbrauch. Wie schwer dieses Phänomen zu fassen ist und wie dringend darüber gesprochen werden muss, das wurde beim 3. Eichstätter Ordensrechtstag deutlich. Rund 65 Teilnehmende aus Ordensgemeinschaften, Kirchenrecht und Theologie diskutierten über die Grenzen von Gehorsam, den Schutz persönlicher Freiheit und den verantwortlichen Umgang mit Macht.

Besonders eindrücklich formulierte es Prof. Dr. Dr. Noach Heckel OSB von der Theologischen Fakultät Trier: „Wir schaffen es, das Kostbarste zu pervertieren.“ Gemeinsam mit Schwester Lydia Schulte-Sutrum OSB vom Institut für Ordensrecht in Dinklage nahm er beim Ordensrechtstag an der KU jene Grauzonen in den Blick, in denen geistliches Leben in Abhängigkeit und Übergriff umschlagen kann. Dabei wurde auch deutlich, wie schwierig eine rechtliche Einordnung ist. Geistlicher Missbrauch sei ein „schwer zu fassender Containerbegriff“, so Heckel. Gerade deshalb sei es umso wichtiger, Maßstäbe zu benennen: „Nicht jeder Befehl verpflichtet zum Gehorsam. Auch die Autorität der Oberen hat rechtliche Grenzen.“

Lydia Schulte-Sutrum und Noach Heckel
Schwester Lydia Schulte-Sutrum OSB und Prof. DDr. Noach Heckel OSB

Schulte-Sutrum betonte, dass Ordensleben nicht bedeutet, persönliche Rechte aufzugeben: „Die Profess verpflichtet auf die geistliche Lebensform einer Gemeinschaft. Sie hebt das Recht auf ein eigenes geistliches Leben aber nicht auf“, sagte sie. Freiheitsräume seien etwa bei der Beichte, der geistlichen Begleitung, der Intimsphäre oder im Umgang mit Gesundheitsdaten zu schützen. „Eingehende Post zu öffnen oder offene Briefe zu verlangen, greift in die persönliche Intimsphäre ein“, erklärte Schulte-Sutrum. Hinter solchen Schutzbestimmungen stünden konkrete Erfahrungen, „die diese Regeln notwendig gemacht haben“.

Im Zentrum der Diskussion stand damit ein Grundkonflikt des Ordenslebens: das Spannungsverhältnis von Autorität, Gewissen und Freiheit. Heckel warnte davor, Leitungsgewalt religiös zu überhöhen: „Ein Oberer darf seine eigenen Vorstellungen nicht mit dem Willen Gottes gleichsetzen.“ Das Gehorsamsgelübde hebe die persönliche Gewissensverantwortung nicht auf. Vielmehr müsse in jedem Einzelfall neu abgewogen werden, wo legitime Leitung endet und geistlicher Missbrauch beginnt.

Sr. Dr. Franziska Mitterer
Sr. Dr. Franziska Mitterer

Zuvor hatte die Tagung einen weiteren drängenden Themenkomplex behandelt: die Zukunftsfähigkeit von Ordensgemeinschaften angesichts schrumpfender Mitgliederzahlen, Überalterung und wachsender finanzieller Belastungen. Unter dem Leitmotiv „Zwischen Aufbruch und Vollendung“ sprachen die Münchner Ordensreferentin Sr. Dr. Franziska Mitterer und der Eichstätter Kirchenrechtler Prof. Dr. Rafael M. Rieger OFM über Vermögensfragen, Altersvorsorge und den Umgang mit Immobilien. Mitterer warb dafür, Transformationsprozesse nicht zu verdrängen. „Ordensgemeinschaften dürfen nicht mental in der Vergangenheit leben. Sie müssen ihr Charisma immer neu in die eigene Zeit übersetzen, damit es lebendig bleibt“, sagte sie. Die Veränderungen seien für viele Gemeinschaften schmerzhaft, teilweise sogar traumatisch. Umso wichtiger sei es, Krisen nicht nur spirituell zu deuten, sondern aktiv zu gestalten: „Wir dürfen uns vor den anstehenden Entscheidungen nicht im Gebet verstecken. Die Krise verlangt, dass wir uns ihr stellen.“ Dazu gehöre auch, das mögliche Ende einer Gemeinschaft mitzudenken. Mitterer regte an, über ein „Testament von Ordensgemeinschaften“ nachzudenken: Was soll bleiben, wenn eine Gemeinschaft kleiner wird oder sich auflöst? Was soll rechtzeitig geordnet, was bewusst weitergegeben werden?

Prof. Dr. Rafael M. Rieger OFM
Prof. Dr. Rafael M. Rieger OFM

Rieger betonte die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung, die aus dem Ordensleben selbst erwächst. „Ordensleute dürfen nicht der Allgemeinheit zur Last fallen. Die Gemeinschaften müssen rechtzeitig für die langfristige Versorgung ihrer Mitglieder vorsorgen“, sagte er. Vermögensentscheidungen dürften dabei nicht losgelöst vom geistlichen Auftrag getroffen werden. Gerade beim Verkauf von Immobilien brauche es einen „charismatischen Plan“: Wirtschaftliche Maßnahmen müssten sich am Selbstverständnis und an der Sendung der jeweiligen Gemeinschaft orientieren. Einfache Lösungen gebe es dabei nicht. „Es gibt keine Patentrezepte. Jede Lösung muss zu den Voraussetzungen der konkreten Gemeinschaft passen.“

Veranstaltet wurde der Ordensrechtstag vom Lehrstuhl für Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt gemeinsam mit der Theologischen Fakultät Trier. Neben Fachvorträgen prägten Diskussionen in Kleingruppen und im Plenum den Tag. Die Teilnehmenden brachten dabei eigene Erfahrungen aus dem Ordensalltag ein und diskutierten praxisnahe Lösungsansätze. An einem Teil der Tagung nahm auch der neue Eichstätter Bischof Dr. Dr. Christian Würtz teil und sprach ein Grußwort. Das Bistum Eichstätt unterstützte die Veranstaltung zudem finanziell. Die Tagungsreihe soll im kommenden Jahr am 28. Oktober 2027 fortgesetzt werden.


Text und Fotos: Philipp Endres & Christian Klenk

Ordensrechtstag
Teilnehmerinnen beim 3.Ordensrechtstag