Journalistik-Professorin Annika Sehl in neuen Medienrat gewählt

Journalistik-Professorin Annika Sehl wird Mitglied des neuen Medienrats, den die Ministerpräsidentenkonferenz auf Grundlage des Reformstaatsvertrages für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk errichtet hat. Das Expertengremium soll evaluieren, inwiefern der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Gesamtheit seinen Auftrag erfüllt und Impulse für dessen Weiterentwicklung geben.

Der ZDF-Fernsehrat wählte Prof. Dr. Annika Sehl in seiner heutigen Sitzung einstimmig in den Medienrat, der sich gemäß dem am 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen 7. Medienänderungsstaatsvertrag aus sechs unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt. Zwei Mitglieder werden dabei von der Gremienvertreterkonferenz der ARD gewählt, jeweils eine Expertin oder ein Experte vom Fernsehrat des ZDF und vom Hörfunkrat des Deutschlandradios. Zwei Sachverständige haben darüber hinaus die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder berufen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, die Mitglieder des Medienrats sind in ihrer Aufgabenerfüllung nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden.

Annika Sehl dankte nach der Wahl für das Vertrauen, das ihr mit der Berufung in das Gremium entgegengebracht werde. Dies sei „eine Ehre, aber natürlich auch eine große Aufgabe und Verantwortung“. Annika Sehl betont: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk spielt eine wichtige Rolle für unsere Demokratie und Gesellschaft. Aber Vertrauen und Akzeptanz sind nicht mehr selbstverständlich. Ich bringe daher gerne meine Kompetenzen als Kommunikationswissenschaftlerin, mein Wissen insbesondere zu öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland und anderen Ländern sowie meine Erfahrungen aus dem ‚Zukunftsrat‘ in den Medienrat ein. Mit einer unabhängigen Perspektive möchte ich dazu beitragen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag im Gesamten mess- und damit nachweisbar erfüllen kann. Dazu braucht es einheitliche und transparente Messgrößen. Das gilt auch für die Evaluierung des Dialogs der Anstalten mit dem Publikum, der zu Recht mit dem Reformstaatsvertrag, wie es auch unser Vorschlag im Zukunftsrat war, ausgebaut wird. Denn genau für die Bürgerinnen und Bürger ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ja da.“

Annika Sehl ist seit Oktober 2022 Inhaberin des Lehrstuhls für Journalistik mit dem Schwerpunkt Medienstrukturen und Gesellschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Verbunden ist sie zudem als Research Associate (assoziierte Forscherin) mit dem Reuters Institute for the Study of Journalism an der Universität Oxford in England sowie als Affiliate Member (assoziiertes Mitglied) mit dem vom Australian Research Council errichteten Centre of Excellence for Automated Decision-Making and Society. Öffentlich-rechtliche Medien bilden seit Jahren einen ihrer Forschungsschwerpunkte, oft aus international vergleichender Perspektive. Vor ihrem Ruf an die KU war Annika Sehl Professorin für Digitalen Journalismus an der Universität der Bundeswehr München. Sie vertrat Professuren in Dortmund und Hamburg, wissenschaftliche Gastaufenthalte verbrachte sie unter anderem in Singapur, Melbourne, London, Illinois und Berlin. 

In den Jahren 2023 und 2024 war Annika Sehl bereits Mitglied des Rats für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat). Im Auftrag der Rundfunkkommission der Länder erarbeitete dieses achtköpfige Expertengremium über mehrere Monate hinweg Vorschläge für eine Reform des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Einige der Vorschläge des Zukunftsrats sind in den am 1. Dezember in Kraft getretenen Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeflossen, so zum Beispiel die Schärfung des Auftrags im Sinne der Gemeinwohlorientierung, Ansätze einer ganzheitlichen Aufsicht bei der ARD, eine gemeinsame technische Plattform der öffentlich-rechtlichen Anbieter, die bessere Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer oder die Pflicht zur Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie der ARD-Anstalten untereinander.

Mit dem von den Ländern verabschiedeten Reformstaatsvertrag wurde auch der Medienrat als neue, unabhängige Kontrollinstanz geschaffen, die auch der Zukunftsrat für die Messung der Erfüllung des Auftrags empfohlen hatte. Anders als die bestehenden Rundfunk-Aufsichtsgremien, die für jede einzelne Anstalt existieren, soll der Medienrat das öffentlich-rechtliche Sendersystem in Deutschland als Ganzes von außen betrachten. Das Expertengremium soll die Auftragserfüllung durch ARD, ZDF und Deutschlandradio bewerten und Impulse zur Weiterentwicklung geben. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz kann das Gremium mit seinen Berichten auch die Arbeit von Gerichten mit Blick auf die Einschätzung der Erfüllung des Auftrags unterstützen. Der neue Medienrat könnte hierzu Inhaltsanalysen, Nutzerbefragungen und Strukturanalysen in Auftrag geben.

Weitere bereits berufene Mitglieder des Medienrats sind die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Jeanette Hofmann von der Freien Universität Berlin (berufen vom Hörfunkrat von Deutschlandradio), die Kommunikationswissenschaftlerin Prof. Dr. Anne Bartsch von der Universität Leipzig und der Politikwissenschaftler Alexander Kühnle von der Hochschule der Medien in Stuttgart (beide berufen von der Ministerpräsidentenkonferenz). Zwei weitere Mitglieder werden noch von der Gremienvertreterkonferenz der ARD gewählt. Seine Geschäftsstelle wird der Medienrat an der Bauhaus-Universität in Weimar haben.