Achtung: Der Fonds ist vorläufig ausgesetzt; aktuell können keine Anträge gestellt werden. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn eine Antragstellung wieder möglich ist.
Im Rahmen der Fördermaßnahmen aus Mitteln des Professorinnenprogramms III kann ein strategischer Fonds der Hochschulleitung mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für Maßnahmen im Bereich Gleichstellung umgesetzt werden.
Insgesamt stehen 7.500 € pro Jahr zur Durchführung solcher Maßnahmen zur Verfügung. Die Maßnahmen zielen auf die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Vorhaben zur Förderung von Gleichstellung ab.
Die Projekte können unter anderem in folgenden Bereichen angesiedelt sein:
Konkret können dies beispielsweise folgende Maßnahmen sein:
Weitere Anregungen und Beispiele finden sich unter: https://instrumentenkasten.dfg.de/ und www.genderplattform.at
Das Vorhaben soll in einem Antrag (ca. zwei Seiten) dargestellt werden und muss zudem mit einem Zeit- und Kostenplan versehen sein.
Das jährlich verfügbare Budget soll in der Regel auf mehr als ein Projekt verteilt werden. Die Verwendung der Gelder ist zweckgebunden.
Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme ist ein etwa ein- bis zweiseitiger Abschlussbericht an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der KU zu senden.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der KU erstellt aus den eingegangenen Anträgen eine Reihung und schlägt diese der Hochschulleitung zum Beschluss vor.
Kriterien für die Antragsqualität sind:
1. Relevanz für die Geschlechtergerechtigkeit
2. Innovationskraft und Originalität
3. Realisierungsmöglichkeit und Bedarfsorientierung
4. Nachhaltigkeit bzw. längerfristige Wirkung
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