Strategischer Fonds für innovative Gleichstellungsmaßnahmen

Achtung: Der Fonds ist vorläufig ausgesetzt; aktuell können keine Anträge gestellt werden. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn eine Antragstellung wieder möglich ist.

Im Rahmen der Fördermaßnahmen aus Mitteln des Professorinnenprogramms III kann ein strategischer Fonds der Hochschulleitung mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für Maßnahmen im Bereich Gleichstellung umgesetzt werden.

Insgesamt stehen 7.500 € pro Jahr zur Durchführung solcher Maßnahmen zur Verfügung. Die Maßnahmen zielen auf die Entwicklung innovativer und nachhaltiger Vorhaben zur Förderung von Gleichstellung ab.

Ansiedlung der Projekte

Die Projekte können unter anderem in folgenden Bereichen angesiedelt sein:

  • Gendersensible Kommunikationskultur an der KU,
  • Gender- und Diversitätskompetenz für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen oder für das wissenschaftsunterstützende Personal,
  • Vermittlung gendertheoretischen Wissens in der universitären Praxis,
  • Beitrag zum Monitoring oder zur Analyse von Geschlechterverhältnissen an der KU.

Maßnahmen

Konkret können dies beispielsweise folgende Maßnahmen sein:

  • die Organisation einer Vortragsreihe, eines Workshops einer Podiumsdiskussion, einer (digitalen) Ausstellung,
  • die Schaffung eines Forums für Vernetzung von (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen oder für das wissenschaftsunterstützende Personal,
  • die Realisierung besonders gelungener gendersensibler Lehre u.v.m.

Weitere Anregungen und Beispiele finden sich unter: https://instrumentenkasten.dfg.de/ und www.genderplattform.at

Antragstellung und Antragsberechtigte

Antragstellung/Bewerbung

Das Vorhaben soll in einem Antrag (ca. zwei Seiten) dargestellt werden und muss zudem mit einem Zeit- und Kostenplan versehen sein.

 

Antragsberechtigt sind:
  • Einzelne Personen oder Teams (Mitarbeiter/innen der KU)
  • Einrichtungen der Universität
  • Studentische Initiativen

Das jährlich verfügbare Budget soll in der Regel auf mehr als ein Projekt verteilt werden. Die Verwendung der Gelder ist zweckgebunden.

Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme ist ein etwa ein- bis zweiseitiger Abschlussbericht an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der KU zu senden.

Vergabekriterien und Beschlussfassung

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der KU erstellt aus den eingegangenen Anträgen eine Reihung und schlägt diese der Hochschulleitung zum Beschluss vor.

Kriterien für die Antragsqualität sind:

1. Relevanz für die Geschlechtergerechtigkeit

2. Innovationskraft und Originalität

3. Realisierungsmöglichkeit und Bedarfsorientierung

4. Nachhaltigkeit bzw. längerfristige Wirkung

Hinweise zur Abrechnung der Fördergelder

  • Die Abrechnung von Projektkosten ist grundsätzlich nur mit Nachweis (Rechnung) möglich.
  • Es können keine Bewirtungskosten abgerechnet werden.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt über das Referat Drittmittel der KU, dem der Förderbescheid des Projekts vorzulegen ist.

Abschlussbericht

  • Umfang: Ein bis zwei Seiten bis spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme
  • Nennung der Namen der Initiator/-innen und deren Anbindung an der Universität (Fachbereich, Fakultät, Einrichtung)
  • Kurze Zusammenfassung der Evaluationsergebnisse zur Zielerreichung
  • Übersicht über die Höhe der bewilligten Fördermittel des Vorhabens und der tatsächlich angefallenen Ausgaben in tabellarischer Form
  • Nachweise/Belege über die Verwendung der Mittel
Kostenlose Menstruationsartikel an der KU

Seit dem 18. November 2021 werden auf mehreren Toiletten am Eichstätter Campus Boxen mit kostenlosen Menstruationsartikeln zur Verfügung gestellt. Initiiert wurde das Projekt von Diana Unterhitzenberger und Julia Schwarzmeier, zwei Eichstätter Studentinnen, die sich mit ihrer Idee erfolgreich für eine Unterstützung aus dem Fonds für strategische Gleichstellungsmaßnahmen der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beworben haben.