Über uns

Die Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Kunst (BeGG) unterstützen die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen und diese als Leitprinzip zu berücksichtigen. Außerdem wirken sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Wir sind Ansprechpersonen bei Gleichstellungsfragen und Konfliktsituationen für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, alle Studierenden und für das Wissenschaftsunterstützende Personal. 

Aufgaben

Zusammensetzung

Aufgaben

  • Gremienarbeit (eine Übersicht der Gremien, in denen wir vertreten sind, finden Sie hier)
  • Mitwirkung in Berufungskommissionen (Einen Beispielbericht nach Abschluss der Kommissionsarbeit finden Sie hier)
  • Beratung und Mitwirkung bei der Konzeption von Entwicklungs- und Gleichstellungsförderplänen
  • Beseitigung von Diskriminierung und Beilegung von genderspezifischen Konflikten
  • Monitoring der Chancenngerechtigkeit an der KU
  • Beratung bei gleichstellungsspezifischen Fragen z.B. zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, zur Sicherung der Chancengerechtigkeit oder zu Belangen der behindertengerechten Hochschule
  • Förderung des weiblichen akademischen Nachwuchses durch Workshops und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Integration von Gender- und Diversity-Perspektiven in akademische Curricula und Fortbildungsangebote für Lehrende der KU

Zusammensetzung

Die Konferenz der Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter der KU setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • den Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter für die gesamte Universität
  • den Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter der einzelnen Fakultäten
  • den Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter des wissenschaftsunterstützenden Personals
  • den Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter des Studentischen Konvents

Die Beauftragten werden vom Senat (FuGB gesamte Universität) bzw. Fakultätsrat (FuGB der einzelnen Fakultäten) für dessen Amtszeit nach den näheren Bestimmungen des § 7 WahlO gewählt. Über das Ausscheiden aus wichtigen Gründen entscheidet das Präsidium. Bei Ausscheiden einer/s BeGG oder ihrer/seiner Stellvertretung während der Amtszeit erfolgen Neuwahlen. Ein Wechsel zwischen der/des BeGG und deren/dessen Stellvertretung ist während der Amtszeit nicht vorgesehen.