Gruppenbild Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der KU

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der KU unterstützen die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen und diese als Leitprinzip zu berücksichtigen. Außerdem wirken sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Wir sind Ansprechpersonen bei Gleichstellungsfragen und Konfliktsituationen für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, alle Studierenden und für das Wissenschaftsunterstützende Personal. 

Aufgaben

Zusammensetzung

Rechtliche Grundlagen

Aufgaben

  • Gremienarbeit (eine Übersicht der Gremien, in denen wir vertreten sind, finden Sie hier)
  • Mitwirkung in Berufungskommissionen (Einen Beispielbericht nach Abschluss der Kommissionsarbeit finden Sie hier)
  • Beratung und Mitwirkung bei der Konzeption von Entwicklungs- und Gleichstellungsförderplänen
  • Beseitigung von Diskriminierung und Beilegung von genderspezifischen Konflikten 
  • Monitoring der Chancenngerechtigkeit an der KU
  • Beratung bei gleichstellungsspezifischen Fragen z.B. zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, zur Sicherung der Chancengerechtigkeit oder zu Belangen der behindertengerechten Hochschule 
  • Förderung des weiblichen akademischen Nachwuchses durch Workshops und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Integration von Gender- und Diversity-Perspektiven in akademische Curricula und Fortbildungsangebote für Lehrende der KU

Zusammensetzung

Die Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der KU setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für die gesamte Universität
  • den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der einzelnen Fakultäten
  • den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des wissenschaftsunterstützenden Personals
  • den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Studentischen Konvents

Die Beauftragten werden vom Senat (FuGB gesamte Universität) bzw. Fakultätsrat (FuGB der einzelnen Fakultäten) für dessen Amtszeit nach den näheren Bestimmungen des § 7 WahlO gewählt. Über das Ausscheiden aus wichtigen Gründen entscheidet das Präsidium. Bei Ausscheiden einer/s FuGB oder ihrer/seiner Stellvertretung während der Amtszeit erfolgen Neuwahlen. Ein Wechsel zwischen der/des FuGB und deren/desen Stellvertretung ist während der Amtszeit nicht vorgesehen.

Rechtliche Grundlagen

Die Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der KU werden in folgenden Texten und Dokumenten definiert: