Die Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter in Wissenschaft und Kunst (BeGG) unterstützen die Universität in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen und diese als Leitprinzip zu berücksichtigen. Außerdem wirken sie auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Wir sind Ansprechpersonen bei Gleichstellungsfragen und Konfliktsituationen für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, alle Studierenden und für das Wissenschaftsunterstützende Personal.
Die Konferenz der Beauftragten für die Gleichstellung der Geschlechter der KU setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Die Beauftragten werden vom Senat (FuGB gesamte Universität) bzw. Fakultätsrat (FuGB der einzelnen Fakultäten) für dessen Amtszeit nach den näheren Bestimmungen des § 7 WahlO gewählt. Über das Ausscheiden aus wichtigen Gründen entscheidet das Präsidium. Bei Ausscheiden einer/s BeGG oder ihrer/seiner Stellvertretung während der Amtszeit erfolgen Neuwahlen. Ein Wechsel zwischen der/des BeGG und deren/dessen Stellvertretung ist während der Amtszeit nicht vorgesehen.