Sprecher der zeitlich befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: derzeit vakant
Ersatzmitglieder: Alexander Koch, Brigitte Hardt
Als MAV sind wir die betrieblichen Interessenvertreter der KU nach kirchlichem Arbeitsrecht. Wir sind gleichermaßen allen wissenschaftlichen, wissenschaftsunterstützenden und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verpflichtet.
Rechtsgrundlage der MAV-Arbeit ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) der KU in der aktuellen Fassung vom 31.01.2013. Dort sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der MAV ausführlich niedergeschrieben. Dienstgeber und MAV haben darauf zu achten, dass alle Beschäftigte nach Recht und Billigkeit behandelt werden. Beide sind dabei in besonderer Weise verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Denn Dienstgeber und Mitarbeitende bilden eine Dienstgemeinschaft und tragen gemeinsam zur Erfüllung der Aufgaben der KU (s. Art. 3 StiftVerf) bei. In ihrer Mitverantwortung für die KU tritt auch die MAV bei der Mitarbeiterschaft für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft ein.
Im folgenden sind die wichtigsten Rechte der MAV aufgeführt und zusammengefasst. Die vollständige Fassung finden Sie in den §§ 24 - 38 der MAVO.
Die MAV hat
Darüber hinaus hat die MAV weitergehende Beteiligungsrechte an den Entscheidungen der KU, die in den §§ 28 bis 38 der MAVO geregelt sind.