Der Senat setzt sich aus sechs Vertretern oder Vertreterinnen der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen im Sinne des Art. 17 Abs. 2 Nr. 1 BayHSchG, einem Vertreter oder Vertreterin der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, einem Vertreter oder Vertreterin des wissenschaftsunterstützenden Personals, zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Studierenden und der oder dem Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Universität zusammen. Die Mitglieder des Präsidiums wirken in den Sitzungen beratend mit. Die Ersatzvertreter und Ersatzvertreterinnen der Senatsmitglieder können ebenfalls beratend mitwirken.
Die Tagesordnung ist im Intranet zu finden. Sollten Sie keine Zugangsberechtigung haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des Senats. Tagesordnung - erfordert Authentifizierung:
für Beschäftigte
für Studierende