Anfragen bezüglich der Berechnung von beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften können leider bis auf Weiteres nicht mehr bearbeitet werden.
Falls Sie sich einen unverbindlichen Überblick über Ihre künftigen Versorgungsbezüge verschaffen möchten, steht Ihnen der Ruhegehaltsrechner der Bayerischen Versorgungskammer zur Verfügung. Diesen finden Sie zusammen mit den entsprechenden Anwendungshinweisen unter www.bvk-beamtenversorgung.de/Service/Ruhegehaltsrechner.