Abschlussstipendien für Promovierende

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) vergibt im Rahmen ihres KU-internen Abschlussstipendienprogramms Stipendien an exzellente Promovierende mit weit fortgeschrittenen Promotionsprojekten. Die Förderung soll es ermöglichen, sich mit der gesamten Arbeitskraft dem Abschluss der Dissertation zu widmen, und die Geförderten in ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen. Das Stipendium beträgt monatlich 1.500 Euro und wird für maximal sechs Monate gewährt.

Richtlinie zur Verwendung von Mitteln zur Vergabe von Stipendien zum Abschluss der Dissertation
Auswahlverfahren

Über die Vergabe entscheidet eine fächerübergreifende Kommission. Ihr gehören der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Universität sowie mindestens drei weitere vom Präsidium bestellte Mitglieder an.

 

Zeitplanung:

arrow right iconEnde der Bewerbungsfrist: 6. Dezember 2026

arrow right iconSitzung der Auswahlkommission: Januar 2027

arrow right iconMitteilung zur Auswahlentscheidung: Anfang Februar 2027

arrow right iconAusarbeitung und Abschluss der Stipendienvereinbarung: bis Anfang März 2027

arrow right iconFörderbeginn: ab 1.April 2027

Bewerbungsunterlagen

Bitte richten Sie Ihr Anschreiben an den Vizepräsidenten für Forschung und reichen Sie folgende Unterlagen über die Funktionsadresse akademische-karrieren(at)ku.de bis zum 6. Dezember 2026 in einer PDF-Datei ein:

  • tabellarischer Lebenslauf

  • Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse

  • Nachweis der Annahme als Promovendin oder Promovend an der KU

  • Beschreibung des Dissertationsvorhabens und der bereits geleisteten Arbeiten (3 - 4 Seiten)

  • Einordnung des Projekts in die Gesamtkarriereplanung

  • detaillierter inhaltlicher und zeitlicher Arbeitsplan für den beantragten Förderzeitraum, aus dem deutlich hervorgeht, dass die schriftliche Dissertationsleistung innerhalb dieses Zeitraums fertiggestellt werden kann (1-2 Seiten)

  • Erklärung zum Einkommen

  • Gutachten der betreuenden Person der Dissertation zum Forschungsprojekt

  • ggf. Publikationsverzeichnis

  • ggf. Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder

Fragen und Antworten zum Abschlussstipendium für Promovierende

Wer kann gefördert werden?

Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der KU als Promovierende angenommen sind und überdurchschnittliche Leistungen zeigen. Das Dissertationsvorhaben muss so weit fortgeschritten sein, dass die schriftliche Dissertationsleistung innerhalb des beantragten Förderzeitraums fertiggestellt werden kann.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Stipendium beträgt monatlich 1.500 Euro und wird für maximal sechs Monate gewährt. Die Förderung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Dissertationsleistung beim Promotionsausschuss eingereicht wird. Eine Verlängerung oder Neubewerbung ist grundsätzlich nicht möglich. Für Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes sieht die Richtlinie eine gesonderte Regelung vor.

Auf schriftlichen Antrag können für die Dauer des Stipendiums Kinderbetreuungszulagen gewährt werden, soweit entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Die Zulage beträgt monatlich 200 Euro für ein minderjähriges Kind und 100 Euro für jedes weitere minderjährige Kind.

Das Stipendium begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der KU und umfasst keine Beiträge zur Sozialversicherung. Die Vergabe erfolgt nach Leistung und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Welche Regeln gelten während der Förderung?

Während der Förderung ist die gesamte Arbeitskraft grundsätzlich für den Abschluss des Dissertationsvorhabens einzusetzen. Eine bezahlte Erwerbstätigkeit von bis zu fünf Stunden pro Woche ist zulässig. Alle Erwerbstätigkeiten sowie Änderungen der für die Förderung erheblichen Umstände sind unverzüglich mitzuteilen. Ein weiteres Stipendium darf während der Förderung nicht bezogen werden; ausgenommen ist eine ideelle Förderung.

Fallen Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes in den Förderzeitraum, wird die Förderdauer auf schriftlichen Antrag in der Regel um diese Zeiten verlängert.

Wie lange dauert eine Förderung durch das Abschlussstipendienprogramm maximal?

Die maximale Förderdauer beträgt sechs Monate. Die Förderung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Dissertationsleistung beim Promotionsausschuss eingereicht wird. Eine Verlängerung oder Neubewerbung ist grundsätzlich nicht möglich. Für Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes sieht die Richtlinie eine gesonderte Regelung vor.

Bis wann muss der Abschlussbericht eingereicht werden?

Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Förderung ist bei dem Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs ein Abschlussbericht über den gesamten Förderzeitraum einzureichen mit einem Nachweis über die Einreichung der Dissertation. Wurde das Vorhaben bis zum Förderende nicht abgeschlossen, sind die Gründe und der beabsichtigte Fortgang der Arbeiten darzustellen.

Ansprechpersonen

Magdalena Schönweitz
Dr. Magdalena Schönweitz
Referentin für Forschung und Tenure-Track Beauftragte