Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) vergibt im Rahmen ihres KU-internen Abschlussstipendienprogramms Stipendien an exzellente Promovierende mit weit fortgeschrittenen Promotionsprojekten. Die Förderung soll es ermöglichen, sich mit der gesamten Arbeitskraft dem Abschluss der Dissertation zu widmen, und die Geförderten in ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen. Das Stipendium beträgt monatlich 1.500 Euro und wird für maximal sechs Monate gewährt.
Über die Vergabe entscheidet eine fächerübergreifende Kommission. Ihr gehören der Vizepräsident für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Universität sowie mindestens drei weitere vom Präsidium bestellte Mitglieder an.
Ende der Bewerbungsfrist: 6. Dezember 2026
Sitzung der Auswahlkommission: Januar 2027
Mitteilung zur Auswahlentscheidung: Anfang Februar 2027
Ausarbeitung und Abschluss der Stipendienvereinbarung: bis Anfang März 2027
Förderbeginn: ab 1.April 2027
Bitte richten Sie Ihr Anschreiben an den Vizepräsidenten für Forschung und reichen Sie folgende Unterlagen über die Funktionsadresse akademische-karrieren(at)ku.de bis zum 6. Dezember 2026 in einer PDF-Datei ein:
tabellarischer Lebenslauf
Kopien aller bisher erworbenen Hochschulzeugnisse
Nachweis der Annahme als Promovendin oder Promovend an der KU
Beschreibung des Dissertationsvorhabens und der bereits geleisteten Arbeiten (3 - 4 Seiten)
Einordnung des Projekts in die Gesamtkarriereplanung
detaillierter inhaltlicher und zeitlicher Arbeitsplan für den beantragten Förderzeitraum, aus dem deutlich hervorgeht, dass die schriftliche Dissertationsleistung innerhalb dieses Zeitraums fertiggestellt werden kann (1-2 Seiten)
Erklärung zum Einkommen
Gutachten der betreuenden Person der Dissertation zum Forschungsprojekt
ggf. Publikationsverzeichnis
ggf. Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an der KU als Promovierende angenommen sind und überdurchschnittliche Leistungen zeigen. Das Dissertationsvorhaben muss so weit fortgeschritten sein, dass die schriftliche Dissertationsleistung innerhalb des beantragten Förderzeitraums fertiggestellt werden kann.
Das Stipendium beträgt monatlich 1.500 Euro und wird für maximal sechs Monate gewährt. Die Förderung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Dissertationsleistung beim Promotionsausschuss eingereicht wird. Eine Verlängerung oder Neubewerbung ist grundsätzlich nicht möglich. Für Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes sieht die Richtlinie eine gesonderte Regelung vor.
Auf schriftlichen Antrag können für die Dauer des Stipendiums Kinderbetreuungszulagen gewährt werden, soweit entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Die Zulage beträgt monatlich 200 Euro für ein minderjähriges Kind und 100 Euro für jedes weitere minderjährige Kind.
Das Stipendium begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der KU und umfasst keine Beiträge zur Sozialversicherung. Die Vergabe erfolgt nach Leistung und im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Während der Förderung ist die gesamte Arbeitskraft grundsätzlich für den Abschluss des Dissertationsvorhabens einzusetzen. Eine bezahlte Erwerbstätigkeit von bis zu fünf Stunden pro Woche ist zulässig. Alle Erwerbstätigkeiten sowie Änderungen der für die Förderung erheblichen Umstände sind unverzüglich mitzuteilen. Ein weiteres Stipendium darf während der Förderung nicht bezogen werden; ausgenommen ist eine ideelle Förderung.
Fallen Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes in den Förderzeitraum, wird die Förderdauer auf schriftlichen Antrag in der Regel um diese Zeiten verlängert.
Die maximale Förderdauer beträgt sechs Monate. Die Förderung endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die schriftliche Dissertationsleistung beim Promotionsausschuss eingereicht wird. Eine Verlängerung oder Neubewerbung ist grundsätzlich nicht möglich. Für Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes sieht die Richtlinie eine gesonderte Regelung vor.
Innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Förderung ist bei dem Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs ein Abschlussbericht über den gesamten Förderzeitraum einzureichen mit einem Nachweis über die Einreichung der Dissertation. Wurde das Vorhaben bis zum Förderende nicht abgeschlossen, sind die Gründe und der beabsichtigte Fortgang der Arbeiten darzustellen.