Ihr Auslandsaufenthalt im dritten Semester muss unmittelbar nach Studienbeginn im ersten Mastersemester geplant werden. Eventuell notwendige Sprachnachweise (insb. TOEFL) sollten daher bereits vor Studienantritt absolviert worden sein bzw. zeitnah erbracht werden.
Studienleistungen im Auslandssemester können im Wahlbereich und Wahlpflichtbereich des MIB anerkannt werden. Beim Erstellen eines Learning Agreement über die Anrechnung von Leistungen im Wahlpflichtbereich kontaktieren Sie bitte zunächst die entsprechenden Modulverantwortlichen an der KU. Wenn diese Ihrer geplanten Anrechnung schriftlich zustimmen, können Sie einen entsprechend dokumentierten Antrag beim Vorsitzenden des MIB Prüfungsausschusses einreichen.
Bei der Suche, Planung und Finanzierung eines Auslandssemesters unterstützt Sie gerne das International Office der KU.
Ihren Antrag auf Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen reichen Sie bei der zentralen Anlaufstelle für Anrechnungen im Prüfungsamt ein. Dort werden Ihre Dokumente geprüft und dann zur Genehmigung an den Prüfungsausschuss des MIB weitergeleitet. Genauere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des International Office.