Das Gastprofessorenprogramm der KU

Frau spricht vor Publikum
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Das Gastprofessorenprogramm richtet sich speziell an Professorinnen und Professoren der KU, die Gäste aus dem Ausland für eine Kurzzeitdozentur an der KU einladen möchten.

Das Bayerische Staatsministerium  für Wissenschaft und Kunst genehmigt auch die Förderung der digitalen Einbindung von Gastprofessorinnen und –professoren aus dem Ausland in den Lehrbetrieb der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) mittels Einsatz von IuK-Technologien.

Kriterien & Antragstellung

Auswahlkriterien

  • Qualität des Vorhabens
  • Qualifikation des Gastes
  • Der Gast bietet (Teile von) Lehrveranstaltungen in englischer Sprache an, wobei sich diese im Rahmen von existierenden Modulbeschreibungen der KU bewegen
  • Der Gastaufenthalt dient der Förderung, Vertiefung und Etablierung nachhaltiger internationaler Strukturen an der KU vor allem in der Lehre
  • Die Gastprofessorinnen und Gastprofessoren kommen von Partneruniversitäten, die für die KU besonders wichtige Kontakte darstellen. Wichtige Kontakte sind zum Beispiel Universitäten, die eine hohe Nachfrage seitens der KU-Studierenden auf sich ziehen und Studienplätze mit Studiengebührenbefreiung zur Verfügung stellen
  • Die Kontakte dienen dazu, die Einbindung der KU in internationale Netzwerke, in denen die KU mitwirkt, zu fördern, insbesondere in Netzwerke katholischer Universitäten 
  • Die Gastprofessorinnen und Gastprofessoren sind in Studiengänge mit Doppelabschluss eingebunden

Antragstellung

Antragsberechtigt sind Professorinnen und Professoren der KU. Der Antrag besteht aus 

  • Antragsdeckblatt
  • einem Lebenslauf des vorgeschlagenen Gastes mit Publikationsliste
  • einem Schreiben des Gastes, in dem dieser sein Kommen für den Fall der Förderung zusagt und das vorgeschlagene Lehrprogramm während seines Aufenthaltes darlegt (kann nachgereicht werden) 

Der Antrag ist zu stellen an das International Office, z. Hd. Herrn David Guevara

Förderung

Die Förderung besteht aus einer Mobilitätspauschale für die An- und Abreise, die sich nach den derzeit geltenden DAAD-Mobilitätspauschalen im DAAD-Gastdozentenprogramm richtet.

Zusätzlich wird eine Aufenthaltspauschale in Höhe von

  • 160,00 EUR pro Tag bei Aufenthalten von weniger als einer Woche
  • 800,00 EUR pro Woche bei Aufenthalten bis zu zwei Wochen
  • 560,00 EUR pro Woche bei Aufenthalten von mehr als zwei Wochen

bewilligt.

Für die digitalen internationalen Gastprofessuren kann ein Honorar bis zur Höhe von 140,00 EUR pro UE bzw. 280,00 EUR pro 90 Minuten beantragt werden.

Pro digitaler Gastprofessur kann ein Höchstbetrag von 3.920 EUR gewährt werden.

Antragsfristen

Für Lehrveranstaltungen im SoSe: 31. März

Für Lehrveranstaltungen im WiSe: 15. September

Downloads

Ansprechpartner Gastprofessorenprogramm

David Guevara
David Guevara
Koordinator Welcome Services und Internationaler Campus
Gebäude Domplatz 8  |  Raum: DP8-203 | Campus Eichstätt