Ausschreibung für Förderung der Internationalisierung - Outgoing

Die Ausschreibung für das Stipendium "Förderung der Internationalisierung - Outgoing 2024" für Studienaufenthalte außerhalb Europas im Rahmen eines Austauschsprogramms ist gestartet. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2024.

Neu: Zuzüglich zur Reisekostenpauschale erhält die leistungsstärkste Bewerbung eine monatliche Förderung!

Bewerbungsfrist: 15. Februar 2024. Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Es zählt das Eingangsdatum.

Bewerbungsvoraussetzungen

Gefördert werden können sowohl deutsche als auch ausländische Studierende, die an der KU für ein Studium mit Abschluss immatrikuliert sind, und die für ein Austauschprogramm der KU im außereuropäischen Raum ausgewählt wurden.

Bewerben können sich:

  • Bachelor- und Masterstudierende, die für ein Auslandsstudium über das weltweite Programm ausgewählt wurden.
  • Bachelor- und Masterstudierende, die für ein Auslandsstudium im außereuropäischen Raum über das fakultätseigene Programm ausgewählt wurden.
  • Masterstudierende, die für einen Double Degree mit einer Universität im außereuropäischen Raum an der KU immatrikuliert sind.

Studierende müssen während der gesamten Laufzeit ihrer Förderung durch das Stipendium "Förderung der Internationalisierung - Outgoing" an der KU immatrikuliert bleiben.

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendienmittel ist begrenzt, so dass vermutlich nicht alle qualifizierten Bewerber und Bewerberinnen ein Stipendium erhalten werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, in jedem Fall auch bei anderen Förderorganisationen einen Antrag zu stellen, sofern dies möglich ist.

Auswahlkriterien

Bei der Vergabe der Stipendien werden berücksichtigt:

  • Akademische Leistungen
  • Bedürftigkeit - Bedürftigkeit ist nachgewiesen, wenn der Studienaufenthalt im Ausland weder aus eigenen Mitteln noch aus Mitteln Dritter (etwa durch Stipendienvergabe von anderer Stelle oder durch Unterhaltsleistungen der Eltern) finanziert werden kann. Bedürftig in diesem Sinne ist, wer folgende jährliche Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschreitet:
    • Antragsteller/in 15.000€
    • zusätzlich für jedes unterhaltsberechtige Kind 8.000€
    • Der Nachweis erfolgt mittels einer Selbsterklärung über nachgewiesene Bedürftigkeit. Die Vorlage dazu finden Sie unter "Bewerbungsverfahren und -unterlagen".
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
  • Ehrenamtliches Engagement beim AK International oder ESN
  • Nach Abschluss des Auslandsaufenthalts:
    Sie müssen ein erfolgreiches Studium an der Gasthochschule nachweisen.
    • Bachelorstudierende müssen an der Gasthochschule mind. 20 ECTS erfolgreich belegen. Wenn Sie dies nicht erfüllen, müssen Sie u.U. Ihre Förderung komplett zurückbezahlen. Der Nachweis geschieht über das Transcript of Records, das Studierende von der Gasthochschule erhalten.
    • Masterstudierende müssen an der Gasthochschule mind. 15 ECTS erfolgreich belegen. Wenn Sie dies nicht erfüllen, müssen Sie u.U. Ihre Förderung komplett zurückbezahlen. Der Nachweis geschieht über das Transcript of Records, das Studierende von der Gasthochschule erhalten.

Bei gleicher Qualifizierung werden Studierende mit einem Pflichtauslandsaufenthalt bevorzugt gefördert.

Bewerbungsverfahren und -unterlagen

Die Bewerbung für das Stipendium "Förderung der Internationalisierung - Outgoing" erfolgt per E-Mail. Bitte senden Sie alle erforderlichen Unterlagen in der unten angegebenen Reihenfolge als ein PDF-Dokument an foerderunginternational@ku.de. Verwenden Sie dabei den Betreff: „Bewerbung für Förderung der Internationalisierung - Outgoing“.

Bewerbungsfrist: 15. Februar 2024. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen, die nach diesem Datum eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden. Es zählt das Eingangsdatum.

Erforderliche Unterlagen:

  • Unterschriebenes Bewerbungsformular - DOWNLOAD
  • Motivationsschreiben auf Englisch: Bitte erläutern Sie in Ihrem Motivationsschreiben:
    • Warum Sie ein Auslandssemester machen
    • Warum Sie sich für diese Förderung bewerben
    • Wie diese Förderung Ihre akademische und berufliche Entwicklung unterstützen kann
    • Richten Sie das Motivationsschreiben an die Auswahlkommission "Förderung der Internationalisierung"
  • Immatrikulationsbescheinigung der KU für das aktuelle Semester.
  • Offizielles Transcript of Records auf Englisch: Dieses Dokument listet alle Kurse und die jeweiligen Noten auf, die Sie bisher erworben haben. Bitte beantragen Sie Ihr Transcript of Records auf Englisch rechtzeitig beim Prüfungsamt.
    • BA-Studierende des DFS, die aus Rennes zurückgekommen sind: Reichen Sie sowohl Ihr Transcript of Records der KU als auch Ihr offizielles „Relevés de Notes“ ein. Das Dokument „non certifié“ wird nicht akzeptiert!
    • MA-Studierende im ersten Semester: Reichen Sie das Transcript of Records Ihres Bachelor-Studiums auf Englisch sowie Ihr Bachelor-Zeugnis ein.
    • MA-Studierende in höheren Semestern: Reichen Sie sowohl das Transcript of Records Ihres Bachelor-Studiums auf Englisch, Ihr Bachelor-Zeugnis sowie das Transcript of Records Ihres Masterstudiums an der KU ein.
  • Unterschriebener Haftungsausschluss und Sicherheitsbelehrung.
  • Nachweis der Bedürftigkeit - Download
  • Optional: Nachweis über ehrenamtliches Engagement beim AK International oder ESN.

Kombination mit anderen Finanzierungsquellen

Die Kombination mit anderen Stipendien, die ausdrücklich für den Studienaufenthalt im Ausland vergeben werden (z.B. DAAD, Erasmus+, Swiss-European Mobility Programme oder Begabtenförderungswerke), ist nicht möglich.

Stipendienleistungen

  • Einmalige Mobilitätspauschale (Reisekostenzuschuss von max. 1000,00 Euro für Hin- und Rückreise)

  • Eventuell: Aufenthaltspauschale (Monatsstipendium von max. 300,00 Euro für höchstens drei Monate, unabhängig von der Länge des Aufenthalts

Bewerbungsfrist

Abgabe der Bewerbungsunterlagen bis 15. Februar 2024 per E-Mail. Schicken Sie alle Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge als ein PDF-Dokument an foerderunginternational@ku.de. Verwenden Sie dabei folgenden Betreff: "Bewerbung für Förderung der Internationalisierung - Outgoing"

Bewerbungen, die nach dem 15. Februar 2024 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Es zählt das Eingangsdatum.

Wichtige Hinweise

Mit dem Stipendium "Förderung der Internationalisierung - Outgoing" ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Geförderte Studierende haben jedoch die Möglichkeit, über den DAAD eine Versicherung abzuschließen.

Nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes bzw. Förderzeitraums müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung des Förderzeitraums folgende Unterlagen in Mobility Online hochgeladen sein:

  • Transcript of Records der Gasthochschule
  • Erfahrungsbericht