Beratungslehramt erfordert genaues Wahrnehmen
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Erweiterungsstudium zur Beratungslehrkraft

Der Studiengang

Studienprogramm und -aufbau

Das Erweiterungsstudium umfasst:

1) die Fächer Psychologie und Schulpädagogik mit Soziologie mit insgesamt 60 Leistungspunkten

2) ein vierwöchiges Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung oder an einem staatlichen Schulamt (gültig ab 18. März 2025)

3) fünf Hospitationen von je einer Woche an

a. einer Grund- oder Mittelschule,
b. einer Förderschule,
c. einer Berufsschule,
d. einer Realschule und
e. eines Gymnasiums.
(das pädagogische-didaktische Schulpraktikum gemäß LPO § 34 Abs. 1 Nr. 3 kann als Hospitation in der eigenen Schulform angerechnet werden) und

4) eine schriftliche Staatsprüfung von vier Stunden, in der ein Beratungsfall aus der Praxis zu bearbeiten ist.

Prüfungszulassungsvoraussetzung ist neben den Praktika- und Hospitationsbescheinigungen der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehreinheiten in Psychologie (darunter Persönlichkeitspsychologie und Pädagogisch-psychologische Diagnostik), in Schulpädagogik (darunter schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten) und Soziologie.

Aus dem Nachweis in Psychologie muss die Befähigung zur Durchführung ausgewählter Intelligenz-, Konzentrations- und Schulleistungstests ersichtlich sein.

Zulassungsvoraussetzungen (gültig ab 18. März 2025)

  • Voraussetzung für die grundständige Aufnahme des Erweiterungsstudiums zur Qualifikation als Beratungslehrkraft ist das Studium eines Lehramtes an der KU Eichstätt notwendig.
  • Für die nachträgliche Erweiterung ist die Voraussetzung das 2. Staatsexamen für ein Lehramt (Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium, Berufliche Schule oder Sonderpädagogik) – hier entfallen die Hospitationen an den Schulen vgl. 3).
  • Studierende, die als Lehrkräfte im Schuldienst stehen, können die praktische Tätigkeit vgl. 2 ) nach LPO §112 Abs. 2 Nr. 2 an ihrer Schule unter Betreuung durch eine Beratungslehrkraft ableisten; die einzubeziehende Zeit wird im Einzelfall bestimmt.

Studierempfehlungen

Das Erweiterungsstudium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.

Grundständig Studierenden wird empfohlen, vorab Pflichtbereiche des erziehungswissenschaftlichen Studiums im Lehramtsstudium zu absolvieren.

Die vorgesehene Studiendauer beträgt 4 Semester. Es gibt keine Regelstudienzeit.

Die meisten Module werden in Blockveranstaltungen am Wochenende oder in den Schulferien angeboten, so dass nachträglich erweiternde Studierende die Möglichkeit haben, diese zu besuchen.

Informationen zum Studienverlauf finden Sie unter "Materialien zum Studium".

Zentrale Dokumente

Prüfungsordnungen

Die übergeordnete Lehramtsprüfungsordnung I wird vom Kultusministerium erlassen.

Für das Studium des Beratungslehramts ist § 112 von Bedeutung: Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)

Materialien zum Studium

Studienverlauf und Semestertermine

Idealtypischer Studienverlauf Beratungslehramt für die Module in den Fächern Psychologie, Schulpädagogik und Soziologie.

Zeitraum:  SoSe 2025 bis einschließlich WiSe 2026_27

Vorläufiger Studienverlauf_Stand Dezember 2024

Semestertermine

Einschreibung und Antrag auf Hinzunahme eines Studiengangs

Die Einschreibung für das SS 2025 ist vom 1.4. bis 17.4.2025 möglich.

Für grundständig Studierende: Antrag auf Hinzunahme eines Studiengangs

Externe Studieninteressenten schreiben sich über das Online Portal ein. Im Portal sind die Schularten hinterlegt. Bei weiteren Fragen zur Einschreibung, wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro.

 

Praktika

Grundständig Studierende erhalten Informationen und eine KU Praktikumskarte bei Frau König-Bothe.

Für die Praktika an den Schulen gibt es ein Anschreiben von der KU bei Frau König-Bothe. Die entsprechenden Vordrucke werden dann von den Schulen ausgefüllt.

Zuständig für die Praktika außerhalb der Schulen für das Beratungslehramt (schulartunabhängig) ist das

Praktikumsamt für Gymnasien Oberbayern-West.

Ein Erfahrungsbericht ist nicht erforderlich. 

Bei dem Praktikum nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 LPO I erfolgt die Unterzeichnung der Bescheinigung zunächst durch die Leitung der Einrichtung der Staatlichen Schulberatung.

Bei den Hospitationen nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 LPO I durch die Beratungslehrkraft der Schule sowie die Schulleitung. 

Nach Ableistung des Praktikums nach § 112 Abs. 2 Nr. 2 LPO I sowie aller Hospitationen nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 LPO I leitet die bzw. der Studierende die Bescheinigungen gesammelt an die Leitung des Praktikumsamts für Gymnasien Oberbayern-West zur Unterzeichnung zu.

Zeitgleich zum Fächerexamen oder danach kann das Staatsexamen für Beratungslehramt geschrieben werden (jeweils zu den Herbst- oder Frühjahrsterminen).

Staatsexamensaufgaben

Info & Beratung

Ansprechpersonen

Ansprechperson und Fachbeauftragte für das Erweiterungsstudium zur Beratungslehrkraft

Ute König-Bothe
Ute König-Bothe
wissenschaftliche Mitarbeiterin
Gebäude KG Bau B | Raum: KGB-012
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Ostenstraße 26
85072 Eichstätt
Sprechstunde
Montag von 13.30 - 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung; Anmeldung per E-Mail

Ansprechpersonen im Prüfungsamt

Link zur Seite des Prüfungsamtes

Anerkennungs- und Anrechnungstelle

Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Fachbeauftragen für das Beratungslehramt Frau König-Bothe auf und besprechen die geplante Modulzuordnung. Diese bestätigt durch Unterschrift, ob die Kompetenzen der Module aus Sicht des Faches im Wesentlichen übereinstimmen und kann ggf. auch noch andere als von Ihnen geplante Modulzuordnungen anregen oder sonstige Alternativen vorschlagen.

Fragen zu Anerkennung und Anrechnung

Elektronischer Anrechnungsantrag