Das Erweiterungsstudium umfasst:
a) die Fächer Psychologie und Schulpädagogik mit Soziologie mit insgesamt 60 Leistungspunkten
b) ein sechswöchiges Praktikum an einer Einrichtung der Schulberatung einschließlich zweier Hospitationen von je einer einwöchigen Dauer bei Stellen der Berufsberatung und der Erziehungsberatung
c) fünf Hospitationen von je einer Woche an
a. einer Grund- und Mittelschule,
b. einer Förderschule,
c. einer Berufsschule,
d. einer Realschule und
e. eines Gymnasiums.
(das pädagogische-didaktische Schulpraktikum gemäß LPO § 34 Abs. 1 Nr. 3 kann als Hospitation in der eigenen Schulform angerechnet werden) und
d) eine schriftliche Staatsprüfung von vier Stunden, in der ein Beratungsfall aus der Praxis zu bearbeiten ist.
Prüfungszulassungsvoraussetzung ist neben den Praktika- und Hospitationsbescheinigungen der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehreinheiten in Psychologie (darunter Persönlichkeitspsychologie und Pädagogisch-psychologische Diagnostik), in Schulpädagogik (darunter schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten) und Soziologie.
Aus dem Nachweis in Psychologie muss die Befähigung zur Durchführung ausgewählter Intelligenz-, Konzentrations- und Schulleistungstests ersichtlich sein.
Das Erweiterungsstudium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden.
Grundständig Studierenden wird empfohlen, vorab Pflichtbereiche des erziehungswissenschaftlichen Studiums im Lehramtsstudium zu absolvieren.
Die vorgesehene Studiendauer beträgt 4 Semester. Es gibt keine Regelstudienzeit.
Die meisten Module werden in Blockveranstaltungen am Wochenende oder in den Schulferien angeboten, so dass nachträglich erweiternde Studierende die Möglichkeit haben, diese zu besuchen.
Informationen zum Studienverlauf finden Sie unter "Materialien zum Studium".
APO in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 gültig ab WS 2023/24
4. Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 gültig ab WS 2023/24
APO in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022 gültig ab WS 2022/23
3. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022 gültig ab WS 2022/23
APO in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2019 gültig ab WS 2018/19
2. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2019 gültig ab WS 2018/19
APO in der Fassung der 1. Änderungssatzung gültig ab WS 2016/17
Die übergeordnete Lehramtsprüfungsordnung I wird vom Kultusministerium erlassen.
Für das Studium des Beratungslehramts ist § 112 von Bedeutung: Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)
Idealtypischer Studienverlauf Beratungslehramt für die Module in den Fächern Psychologie, Schulpädagogik und Soziologie.
Zeitraum: SoSe 2025 bis einschließlich WiSe 2026_27
Die Einschreibung für das WS 2024/25 ist vom 12.August 2024 bis 04.Oktober 2024 möglich.
Für grundständig Studierende: Antrag auf Hinzunahme eines Studiengangs
Externe Studieninteressenten schreiben sich über das Online Portal ein. Im Portal sind die Schularten hinterlegt. Bei weiteren Fragen zur Einschreibung, wenden Sie sich bitte an das Studierendenbüro.
Grundständig Studierende erhalten Informationen und eine KU Praktikumskarte bei Frau König-Bothe.
Für die Praktika an den Schulen gibt es ein Anschreiben von der KU bei Frau König-Bothe. Die entsprechenden Vordrucke werden dann von den Schulen ausgefüllt.
Zuständig für die Praktika außerhalb der Schulen für das Beratungslehramt (schulartunabhängig) ist das
Praktikumsamt für Gymnasien Oberbayern-West.
Nach Ableistung der Praktika Schulberatungsstelle/Berufsberatung/Erziehungsberatung senden die Studierenden dann bitte die entsprechenden Original-Bescheinigungen an das Praktikumsamt für Gymnasium Obb.-West. Ein Erfahrungsbericht ist nicht erforderlich. Die Studierenden erhalten dann Ihre Unterlagen mit Bescheinigung des Ministerialbeauftragten zur Vorlage beim Prüfungsamt der Universität zurück.
Zeitgleich zum Fächerexamen oder danach kann das Staatsexamen für Beratungslehramt geschrieben werden (jeweils zu den Herbst- oder Frühjahrsterminen).
Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Fachbeauftragen für das Beratungslehramt Frau König-Bothe auf und besprechen die geplante Modulzuordnung. Diese bestätigt durch Unterschrift, ob die Kompetenzen der Module aus Sicht des Faches im Wesentlichen übereinstimmen und kann ggf. auch noch andere als von Ihnen geplante Modulzuordnungen anregen oder sonstige Alternativen vorschlagen.
Fragen zu Anerkennung und Anrechnung
Elektronischer Anrechnungsantrag