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"Schulpsychologie ist der psychologische Fachdienst der Schule und unterstützt alle Beteiligten am Schulleben: Schülerinnen und Schüler sowie ihre Bezugspersonen, Lehrende, Schulleitung, Schulaufsicht, Schulverwaltung und gesetzgebende Gremien. Schulpsychologie versteht sich somit als Mitgestalterin des öffentlichen Bildungs- und Ausbildungssystems." (Quelle: bdp)
An der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt wird neben dem Bachelorstudiengang Psychologie der Studiengang Schulpsychologie im Modellprojekt LehramtPlus angeboten, dessen Studienprofil sich inhaltlich trotz eigener Akzentuierung weitgehend am Bachelorstudiengang orientiert. Das Studium der Schulpsychologie in Bayern dauert in Kombination mit einem zweiten Fach neun Semester für Grund-, Haupt- und Realschule und zehn Semester für das Gymnasium.
Weitere Informationen zum Studiengang:
Link zu MYWAY
FPO in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20. Juni 2024 gültig ab WS 2023/24
3. Änderungssatzung vom 20. Juni 2024 gültig ab WS 2023/24
FPO in der Fassung der 2. Änderungssatzung gültig ab WS 2020/21
2. Änderungssatzung vom 18. März 2021 gültig ab WS 2020/21
FPO in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16. Januar 2020 gültig ab WS 2016/17
1. Änderungssatzung vom 16. Januar 2020 gültig ab WS 2016/17
APO in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 gültig ab WS 2023/24
4. Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 gültig ab WS 2023/24
APO in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022 gültig ab WS 2022/23
3. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022 gültig ab WS 2022/23
APO in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2019 gültig ab WS 2018/19
2. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2019 gültig ab WS 2018/19
APO in der Fassung der 1. Änderungssatzung gültig ab WS 2016/17
Modulkatalog zum Lehramt Schulpsychologie vertieft.
Alle Modulbeschreibungen sind auch direkt über KU.Campus abrufbar. Gehen Sie dort in der Navigation auf "Informationsportal --> Studiengänge". Geben Sie Ihren Studiengang und das betreffende Semester in der Suchmaske ein. In der Ergebnisliste erscheint oben rechts das Modulhandbuch zum Download als pdf- oder Word-Datei.
Rechtsverbindlich sind die in KU.Campus veröffentlichten Modulbeschreibungen.
Studienverlaufsplan zum Fach Schulpsychologie für Gymnasien
Studienverlaufsplan zum Fach Schulpsychologie für Grund-, Haupt- und Realschulen
Modulkatalog zum Lehramt Schulpsychologie vertieft.
Alle Modulbeschreibungen sind auch direkt über KU.Campus abrufbar. Gehen Sie dort in der Navigation auf "Informationsportal --> Studiengänge". Geben Sie Ihren Studiengang und das betreffende Semester in der Suchmaske ein. In der Ergebnisliste erscheint oben rechts das Modulhandbuch zum Download als pdf- oder Word-Datei.
Rechtsverbindlich sind die in KU.Campus veröffentlichten Modulbeschreibungen.
Studienverlaufsplan zum Fach Schulpsychologie für Gymnasien
Studienverlaufsplan zum Fach Schulpsychologie für Grund-, Haupt- und Realschulen
Formulare wenn möglich bitte immer mit dem PC ausfüllen!
Anrechnungsantrag (PO bis SoSe 2016)
Anrechnungsantrag (PO ab WS 2016/2017)
Anrechungsantrag (PO ab WS 2020/2021) ohne Erfüllung der Vorraussetzung der PsychTHApprO
Anrechungsantrag (PO ab WS 2020/2021) mit Erfüllung der Vorraussetzung der PsychTHApprO
Anrechnungsantrag I - Prüfungsordnung vom 12. Juli 2012
Anrechnungsantrag II - Prüfungsordnung vom 17. März 2016
Anrechnungsantrag (Kurzanrechnung) - Einschreibung Sommersemester 2020
Verfahrensablauf zum Erhalt des Anrechnungsbachelors im Bachelorstudiengang Psychologie
Die Teilstudiengänge im Rahmen des interdisziplinären Bachelorstudiengangs „Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt“ im Profil LAG (BA) wurde von AQUAS e.V. (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen) akkreditiert.
Für die Überprüfung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Studienangebote und die Analyse der Studienbedingungen an der KU werden neben statistischen Kennzahlen (Studierenden- und Prüfstatistik) auch verschiedene hochschulweite Befragungen durchgeführt.
Der Regelstudienverlauf sieht ein Auslandssemester nicht vor! Sollten Sie dies dennoch planen, so ist es enorm wichtig, dass Sie trotzdem im Rhythmus des Studienverlaufs der KU bleiben. Konkret: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie an der Auslandsuniversität jene Module belegen, die inhaltlich den in dieser Zeit in Eichstätt zu absolvierenden entsprechen. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Vorabsprache der möglichen Anerkennung (Learning Agreement) der Auslandsmodule mit der jeweiligen Fachvertretung in Eichstätt.
Formulare der Fachgruppe Psychologie finden Sie unter "Materialien zum Studium/Sonstiges".
Bitte wenden Sie sich an: studienberatung-psychologie(at)ku.de
Für Studierende mit dem Ziel des Anrechnungsbachelors im Fach Psychologie mit der Möglichkeit der späteren Approbation: Eine Anerkennung von im Ausland absolvierten Veranstaltungen durch die KU garantiert nicht, dass das zuständige Landesprüfungsamt diese Veranstaltungen später ebenfalls akzeptiert. Es kann also vorkommen, dass Sie nach dem Masterstudiengang KLIPP nicht zur Approbationsprüfung zugelassen werden, weil Sie in früheren Studiengängen einige approbationsrelevante Kurse im Ausland belegt haben. Bis dieses Thema abschließend geklärt ist, empfehlen wir, nur Kurse im Ausland zu belegen und anerkennen zu lassen, die nicht für die spätere Approbation entscheidend sind.
Anrechnungsbachelor
Wenn Sie alle Leistungen Ihres Studiums der Schulpsychologie absolviert haben, können Sie auf Antrag den Bachelor of Science im Fach Psychologie beantragen. Dazu füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus (s. Informationen und Formulare für den Anrechnungsbachelor Psychologie aus dem Prüfungsamt) und schicken es mit allen Unterlagen (Leistungsnachweisen, ein Exemplar der schriftlichen Zulassungsarbeit und einen Antrag für die Anerkennung der schriftlichen Hausarbeit als Bachelorarbeit an die Fachstudienberatung Psychologie (studienberatung-psychologie(at)ku.de). Es reicht aus, wenn Sie die Unterlagen digital senden. Anschließend werden die Unterlagen nach erfolgreicher Anerkennung an das Prüfungsamt weitergeleitet. Dort erfolgt die formale Prüfung und Ausstellung des Bachelorzeugnisses.
Anrechnung im Rahmen der Hinzunahme des Bachelor Psychologie (SoSe 2020)
Studierende, die im Sommersemester 2020 neben dem Studium der Schulpsychologie den Bachelor Psychologie hinzugenommen haben, können sich ihre Leistungen, die sie bis zum Sommersemester 2020 erbracht haben, mit Hilfe eines Antrages anrechnen lassen (s. Informationen und Formulare für den Anrechnungsbachelor Psychologie aus dem Prüfungsamt). Diesen Antrag füllen Sie (ggf. nach Rücksprache mit der Fachstudienberatung Psychologie) aus und schicken ihn mit allen erforderlichen Unterlagen (Leistungsnachweisen, Modulbeschreibungen, Praktikumszeugnissen, etc.) an anrechnungen(at)ku.de. Nach der formalen Prüfung wird der Antrag intern an den Prüfungsausschuss Psychologie zur Entscheidung weitergeleitet. Bei erfolgreicher Anrechnung wird die Leistung in KU Campus verbucht. Sie werden über das Ergebnis durch das Prüfungsamt informiert.
Module, die Sie ab dem Sommersemester für das Fach Schulpsychologie belegt haben, sind nicht in den Anrechnungsantrag aufzunehmen, da diese Module durch die erfolgte Einschreibung in den Bachelorstudiengang Psychologie bereits automatisch berücksichtigt werden.
Sollten Sie ausschließlich den Bachelor Psychologie studieren wollen (wovon wir allerdings abraten!), dann reicht es für das Modul Praktikum aus, wenn Sie ein 6-wöchiges Praktikum analog zu dem im Bachelor Psychologie absolvieren und dies von einer Psychologin bzw. einem Psychologen betreut wird. Sie benötigen in diesem Fall nicht alle 3 Praktika wie in der Schulpsychologie (Schulpsychologisches Praktikum, schulpsychologisches Fallpraktikum, außerschulisches psychologisches Praktikum).
Bitte reichen Sie alle Anträge digital von Ihrer KU-E-Mail-Adresse ein.
Sie können Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der an die/den Prüfenden fristgerecht zu stellen ist. Die Anmeldefrist beginnt mit der elektronischen Ergebnisveröffentlichung auf KU.Campus und endet nach vier Wochen. Die/der Prüfende ermöglicht die Einsichtnahme grundsätzlich im Veranstaltungszeitraum des auf die Prüfung folgenden Semesters. Die/der Prüfende setzt den Termin der Einsichtnahme fest. Das Antragsformular sowie Detailinformationen zum Procedere können Sie unter "Materialien zum Studium/Sonstiges" herunterladen.
Es wird dringend empfohlen, den normalen Studienverlaufsplan der Schulpsychologie einzuhalten. Das heißt auch, dass die Höchststudiendauer im Bachelor Psychologie entsprechend verlängert wird. Dazu wird es ein einfaches Verfahren geben.
Es wird beispielsweise dringend davon abgeraten, dass Sie statt der „Schulpsychologischen Begutachtung“ das Modul „Arbeitspsychologie“ wählen, da dies zu Kapazitätsengpässen führen kann. „Schulpsychologische Begutachtung“ passt inhaltlich und bezogen auf die erreichbaren Kompetenzen sehr gut in den Bachelorstudiengang.
Hinsichtlich der Praktika sollten Sie besser die Praktika, die für die Schulpsychologie vorgesehen sind, absolvieren.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
In dem Fall brauchen Sie den Antrag auf Hinzunahme des Bachelorstudiengangs nicht stellen. Sie müssen dann den Antrag für den Anrechnungsbachelor wie gewohnt stellen.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Dies wird Ihnen noch mitgeteilt.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Ja, dies erfolgt in Abhängigkeit der anerkannten ECTS-Punkte.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 29.05.2020
Dies sollte kein Problem darstellen.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Davon wird abgeraten, da es auch hier zu Kapazitätsengpässen kommen kann.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Ja, das ist nach wie vor möglich.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psachologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Sie können sich weiterhin die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit anerkennen lassen. Wir wurden nun von der Studierendenberatung darauf hingewiesen, dass es entgegen unserer früheren Aussagen doch möglich ist, die Bachelorarbeit als Zulassungsarbeit anerkennen zu lassen.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Es ist gegenwärtig nicht gewährleistet, dass ein Nachholen der approbationsrelevanten Module möglich sein wird.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Ja, allerdings wird es dann keine Möglichkeit mehr geben, approbierte psychologische Psychotherapeutin bzw. approbierter psychologischer Psychotherapeut zu werden. Es ist deshalb wichtig, sich noch dieses Semester in den Bachelor einzuschreiben.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Ja, das ist möglich.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 27.05.2020
Das Prozedere und die nötigen Formulare finden Sie unter "Informationen und Formulare für den Anrechnungsbachelor Psychologie aus dem Prüfungsamt".
An dieser Stelle sei noch eine wichtige Grundregel erwähnt, da immer wieder Missverständnisse auftreten:
Betiteln Sie Ihre Zulassungsarbeit/schriftliche Hausarbeit niemals mit Bachelorarbeit! Das Wort Bachelorarbeit darf auf der Titelseite der Arbeit nicht auftauchen!
Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung der schriftlichen Hausarbeit (LPO I) als Bachelorarbeit. Dieser Antrag hätte kaum Sinn, wenn Sie die Arbeit einfach als Bachelorarbeit deklarieren könnten.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Ab dem Wintersemester 2023/2024 werden diese Veranstaltungen durch "Klinische Psychologie I, Störungslehre 1 (Vorlesung und Begleitseminar, 5 ECTS)" und "Klinische Psychologie II, Störungslehre 2 & Prävention und Reha (Seminar, 5 ECTS)“ ersetzt. Eine Klausur wird in "Klinischer I, Störungslehre 1“ jeweils am Ende des Sommersemesters geschrieben. Diese Module werden äquivalent zu „Klinische Psychologie II-1 und "Klinische Psychologie II-2“ anerkannt.
Sie können also ab dem Sommersemester 2024 die Module „Klinische Psychologie I: Störungslehre 1“ und „Klinische Psychologie II: Störungslehre 2 & Prävention und Reha“ belegen und dann auch im Sommersemester 2024 erstmalig die Klausur ablegen. Bitte beachten Sie, dass beide Module im Sommersemester angeboten werden.
Informationen zu Versuchspersonenstunden finden Sie in den FAQs des Bachelor Psychologie.
Über folgenden Link kommen Sie zu einer lehrstuhlübergeifenden Sammlung von Materialien zum Thema Datenanalyse:
https://elearn.ku.de/goto.php?target=crs_839256&client_id=elearnKU
Ja, Anrechnungen von externen Modulen auf psychologische Module im Rahmen des Schulpsychologiestudiums werden durch den Prüfungsausschuss Lehramt vorgenommen.
Achtung:
Es besteht ein Risiko bei der Anrechnung von Modulen aus nicht berufsrechtlich akkreditierten Bachelorprogrammen. Daher impliziert diese Anrechnung durch die KU nicht, dass damit die Bedingungen zur Zulassung zur Approbationsprüfung erfüllt sind.
Es kann also vorkommen, dass Sie nach dem Masterstudiengang KLIPP nicht zur Approbationsprüfung zugelassen werden, weil Sie im Bachelor einige approbationsrelevante Kurse belegt haben, die nicht aus berufsrechtlich akkreditierten Bachelorstudiengängen im In- oder Ausland stammen.
Berufsfelder von Psychologinnen und Psychologen:
Auf diesen Seite der DGPs finden Sie Informationen zu unterschiedlichen psychologischen Berufen. Ebenso sind hier Videos zu einzelnen Tätigkeitsbereichen abrufbar:
https://www.dgps.de/psychologie-studieren/berufsfelder/
https://www.dgps.de/fachgruppen/allgemeine-psychologie/aktivitaeten/berufsfelder-nach-der-promotion/
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