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Der polyvalente Bachelorstudiengang in Psychologie gliedert sich in den Pflicht- und Wahlpflichtbereich. Im Pflichtbereich lernen die Studierenden die Grundlagen- und Anwendungsdisziplinen der Psychologie kennen. Das Studium bietet innerhalb der polyvalenten Ausbildung die approbationsrelevanten Module gemäß des neuen Psychotherapeutengesetzes (§ 7 und § 9 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG)) und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) an. Diese müssen von allen Studierenden, die die Approbation zur/zum Psychotherapeutin/Psychotherapeuten anstreben, erfolgreich absolviert werden. Eine Übersicht über die zwingend zu erwerbenden Studiumsinhalte nach PsychThApprO finden sie hier bzw. im Modulhandbuch.
Im Rahmen des Bachelorstudiengangs Psychologie leisten die Studierenden ein verpflichtendes Praktikum (bzw. Klinisches Praktikum gemäß PsychThApprO) ab. Falls eine Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung nach PsychThApprO angestrebt wird, muss ein Orientierungspraktikum und ein Klinisches Praktikum abgeleistet und nachgewiesen werden. Mehr Informationen zu den Praktika finden Sie hier.
Während des Studiums nehmen die Studierenden an 25 Versuchspersonenstunden teil. Im Rahmen der Bachelorarbeit bearbeiten sie eine wissenschaftlich relevante Fragestellung mittels der erlernten fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Methoden.
PO in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 31. Januar 2024 gültig ab WS 2023/24
4. Änderungssatzung vom 31. Januar 2024 gültig ab WS 2023/24
PO in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 3. Dezember 2020 gültig ab WS 2020/21
3. Änderungssatzung vom 3. Dezember 2020 gültig ab WS 2020/21
PO in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 15. Oktober 2018 gültig ab WS 2018/19
2. Änderungssatzung vom 15. Oktober 2018 gültig ab WS 2018/19
PO in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 5. August 2016 gültig ab WS 2016/17
1. Änderungssatzung vom 5. August 2016 gültig ab WS 2016/17
PO vom 17. März 2016 gültig ab WS 2016/17
APO in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 gültig ab WS 2023/24
4. Änderungssatzung vom 24. Juli 2024 gültig ab WS 2023/24
APO in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022 gültig ab WS 2022/23
3. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2022 gültig ab WS 2022/23
APO in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2019 gültig ab WS 2018/19
2. Änderungssatzung vom 5. Dezember 2019 gültig ab WS 2018/19
APO in der Fassung der 1. Änderungssatzung gültig ab WS 2016/17
Alle Modulbeschreibungen sowie das für das jeweilige Semester gültige Modulhandbuch finden Sie auf KU.Campus. Gehen Sie dort in der Navigation auf "Informationsportal --> Studiengänge". Geben Sie Ihren Studiengang und das betreffende Semester in der Suchmaske ein. In der Ergebnisliste erscheint oben rechts das Modulhandbuch zum Download als pdf- oder Word-Datei.
Rechtsverbindlich sind die in KU.Campus veröffentlichten Modulbeschreibungen.
Studienverlaufsplan zum Bachelorstudiengang Psychologie
Alle Modulbeschreibungen sowie das für das jeweilige Semester gültige Modulhandbuch finden Sie auf KU.Campus. Gehen Sie dort in der Navigation auf "Informationsportal --> Studiengänge". Geben Sie Ihren Studiengang und das betreffende Semester in der Suchmaske ein. In der Ergebnisliste erscheint oben rechts das Modulhandbuch zum Download als pdf- oder Word-Datei.
Rechtsverbindlich sind die in KU.Campus veröffentlichten Modulbeschreibungen.
Studienverlaufsplan zum Bachelorstudiengang Psychologie
Formulare wenn möglich bitte immer mit dem PC ausfüllen!
Zeugnisantrag (Studienbeginn bis SoSe 2020)
Zeugnisantrag (Studienbeginn ab WS 2020/2021)
Ehrenamtliches Engagement an der KU
Studierende, die während des Studiums an der KU ein Ehrenamt ausgeübt haben, können dies nach Bestätigung unter bestimmten Voraussetzungen in das Diploma Supplement aufnehmen lassen.
Bitte füllen Sie hierzu die Anlage zum Zeugnisantrag aus und reichen dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem Zeugnisantrag im Prüfungsamt ein.
Nachträglich eingereichte Formulare können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
weitere Informationen und Formulare zum modularisiertem Studium, Prüfungsrücktritt oder sonstigen Prüfungsangelegenheiten finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamtes.
Die Häufig gestellten Fragen (FAQ) des Prüfungsamtes finden Sie hier.
Den Terminplan zur Prüfungsanmeldung und Noteneingabe finden Sie hier.
Die Informationen zur Abmeldung zu den jeweiligen Arten der Prüfungen (semesterbegleitende Prüfungen/Semesterabschlussprüfungen) finden Sie in den Terminplänen bei den jeweiligen Anmeldeterminen.
Für die Bewerbung zu den Klinischen Masterstudiengängen an den bayerischen Universitäten, die zur Approbation führen, benötigen Sie das vollständige Transcript of Records (ToR) bis spätestens 1.9. des jeweiligen Jahres.
Um Ihnen das Einhalten dieses Stichtags zu ermöglichen, müssen die einzelnen Arbeitsschritte zu bestimmten Zeitpunkten erfolgen.
In diesem Fall ist folgender Zeitplan zu beachten:
Falls Sie länger studieren möchten, sind die folgenden Fristen nicht relevant.
Formulare wenn möglich bitte immer mit dem PC ausfüllen!
Anrechnungsantrag (PO bis SoSe 2016)
Anrechnungsantrag (PO ab WS 2016/2017)
Anrechungsantrag (PO ab WS 2020/2021) ohne Erfüllung der Vorraussetzung der PsychTHApprO
Anrechungsantrag (PO ab WS 2020/2021) mit Erfüllung der Vorraussetzung der PsychTHApprO
Anrechnungsantrag I - Prüfungsordnung vom 12. Juli 2012
Anrechnungsantrag II - Prüfungsordnung vom 17. März 2016
Anrechnungsantrag (Kurzanrechnung) - Einschreibung Sommersemester 2020
Verfahrensablauf zum Erhalt des Anrechnungsbachelors im Bachelorstudiengang Psychologie
Klinische Psychologie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Der Bachelorstudiengang Psychologie, B.Sc. wurde von AQUAS e.V. (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen) akkreditiert.
Für die Überprüfung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Studienangebote und die Analyse der Studienbedingungen an der KU werden neben statistischen Kennzahlen (Studierenden- und Prüfstatistik) auch verschiedene hochschulweite Befragungen durchgeführt.
Je nachdem, für welchen beruflichen Weg man sich entscheidet, werden im Laufe des Studiums unterschiedliche Praktika absolviert. Beim Praktikum, Orientierungspraktikum und Klinischen Praktikum sind unterschiedliche Bedingungen und Modalitäten zu beachten, daher ist es immer empfehlenswert, im Vorfeld die Modulhandbücher bzw. Modulbeschreibungen genau zu lesen. Es ist empfehlenswert, sich bereits ein Jahr vor dem geplanten Praktikum für mögliche Praktikumsplätze zu bewerben, um die Chancen auf einen von Ihnen gewünschten Praktikumsplatz zu erhöhen.
Das Praktikum im Rahmen des polyvalenten Bachelor in Psychologie ohne approbationsrelevante Module kann ausnahmsweise in 2 dreiwöchige Praktika gesplittet werden. In diesem Fall kann Teil 1 (3 Wochen) ab dem ersten Fachsemester und Teil 2 (3 Wochen) nicht vor dem 3. Fachsemester abgeleistet werden (Beschluss des Prüfungsausschusses Protokoll vom 29.03.2011, Beschluss #01/01).
Die/der Studierende setzt sich selbst mit einer privaten oder öffentlichen Einrichtung in Verbindung, an der das Praktikum abgeleistet werden soll. Die Betreuung des Praktikums muss von einer/m Psychologin/Psychologen (Diplom/Master) vor Ort gewährleistet werden.
Die Anmeldung (Formular s.u.) für das Praktikum reicht die/der Studierende mindestens 6 Wochen vor Antritt des Praktikums direkt bei dem Lehrstuhl ein, in dessen Inhaltsbereich das Praktikum fällt (Orientierungspraktika und Klinische Praktika werden grundsätzlich bei der Fachstudienberatung angemeldet). Bei Zweifeln bezüglich der Zuständigkeit bitte Rücksprache mit der Fachstudienberatung halten. Nach Prüfung, wird die Annahme des Praktikums per E-Mail bestätigt. Erst nach dieser Bestätigung kann das Praktikum angetreten werden.
Nach Beendigung des Praktikums reicht die/der Studierende einen ca. 5-seitigen Bericht über die Praktikumstätigkeit und die Bestätigung über die Ableistung des Praktikums beim zuständigen Lehrstuhl ein. Bei Klinischen Praktika werden die Unterlagen bei der Fachstudienberatung abgegeben. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Bestätigung an das Prüfungsamt weitergeleitet, dort erfolgt die Verbuchung in KU Campus.
Die/der Studierende setzt sich selbst mit einer privaten oder öffentlichen Einrichtung in Verbindung, an der das Praktikum abgeleistet werden soll. Das Praktikum kann in Einrichtungen oder Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorung stattfinden. (vgl. dazu Modulhandbuch). Orientierungspraktika haben einen Umfang von mind. 150 h (in der Regel 4 Wochen). Sie können im Block oder studienbegleitend durchgeführt werden. Sofern nicht vor Antritt des Studiums abgeleistet, werden Orientierungspraktika mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Praktikum bei der Fachstudienberatung angemeldet. Nach Prüfung wird die Annahme des Praktikums per E-Mail bestätigt. Erst nach dieser Bestätigung kann das Praktikum angetreten werden.
Nach Beendigung des Praktikums reicht die/der Studierende die Bestätigung über die Ableistung des Praktikums bei der Fachstudienberatung ein. Nach Prüfung wird die Bestätigung an das Prüfungsamt weitergeleitet, dort erfolgt die Verbuchung in KU Campus.
Praktikumstätigkeiten, die vor dem Beginn des Studiums abgeleistet worden sind, können auf Antrag der Studierenden als Orientierungspraktikum angerechnet werden, wenn sie den Anforderungen des Orientierungspraktikums inhaltlich und formell entsprechen. Dazu wird das Formular zur nachträglichen Anerkennung des Praktikum als Orientierungspraktikum ausgefüllt und an die Fachstudienberatung geschickt. Nach Prüfung wird die Bestätigung an das Prüfungsamt weitergeleitet, dort erfolgt die Verbuchung in KU Campus.
Die/der Studierende setzt sich selbst mit einer privaten oder öffentlichen Einrichtung in Verbindung, an der das Praktikum abgeleistet werden soll. Das Praktikum kann ausschließlich in Einrichtungen oder Bereichen stattfinden, in denen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind (vgl. dazu Modulhandbuch). Diese übernehmen auch die qualifizierte Anleitung (d.h. sind Betreuer:in). Achtung: Obwohl nach unserem Kenntnisstand viele Landesprüfungsämter das Klinische Praktikum (BQT-I) anerkennen, wenn die qualifizierte Anleitung und Betreuung durch einen Ärztlichen Psychotherapeuten oder eine Ärztliche Psychotherapeutin erfolgte, gilt das derzeit nicht für alle Bundesländer. Falls Sie erwägen, in einem anderen Bundesland die Approbationsprüfung abzulegen, könnte es sinnvoll sein, dies bei der Planung Ihres Praktikums zu berücksichtigen.
Das Klinische Praktikum kann erst mit Nachweis von mind. 60 ECTS im BSc Psychologie angetreten werden. Das Klinische Praktikum hat einen Umfang von mind. 240 h (in der Regel 6 Wochen). Es kann im Block oder studienbegleitend durchgeführt werden. Klinische Praktika werden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Praktikum bei der Fachstudienberatung angemeldet. Mit der Anmeldung ist die Praktikumsvereinbarung mit einzureichen, die Annahme des Praktikums wird per E-Mail bestätigt. Erst nach dieser Bestätigung kann das Praktikum angetreten werden.
Nach Beendigung des Praktikums reicht die/der Studierende einen Bericht von 5 Seiten und die Bestätigung über die Ableistung des Praktikums bei der Fachstudienberatung ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird die Bestätigung an das Prüfungsamt weitergeleitet, dort erfolgt die Verbuchung in KU Campus.
Dateien und Formulare zum Download finden Sie unter "Materialien zum Studium / Dokumente"
Der Regelstudienverlauf sieht ein Auslandssemester nicht vor! Sollten Sie dies dennoch planen, so ist es enorm wichtig, dass Sie trotzdem im Rhythmus des Studienverlaufs der KU bleiben. Konkret: Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie an der Auslandsuniversität jene Module belegen, die inhaltlich den in dieser Zeit in Eichstätt zu absolvierenden entsprechen. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und Vorabsprache der möglichen Anerkennung (Learning Agreement) der Auslandsmodule mit der jeweiligen Fachvertretung in Eichstätt.
Formulare der Fachgruppe Psychologie finden Sie unter "Materialien zum Studium/Sonstiges".
Bitte wenden Sie sich an: studienberatung-psychologie(at)ku.de
Für Studierende im approbationsrelevanten Bachelor: Eine Anerkennung von im Ausland absolvierten Veranstaltungen durch die KU garantiert nicht, dass das zuständige Landesprüfungsamt diese Veranstaltungen später ebenfalls akzeptiert. Es kann also vorkommen, dass Sie nach dem Masterstudiengang KLIPP nicht zur Approbationsprüfung zugelassen werden, weil Sie im Bachelor einige approbationsrelevante Kurse im Ausland belegt haben. Bis dieses Thema abschließend geklärt ist, empfehlen wir, nur Kurse im Ausland zu belegen und anerkennen zu lassen, die nicht für die spätere Approbation entscheidend sind.
Sie können Einsicht in Ihre Prüfungsunterlagen nehmen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der an die/den Prüfenden fristgerecht zu stellen ist. Die Anmeldefrist beginnt mit der elektronischen Ergebnisveröffentlichung auf KU.Campus und endet nach vier Wochen. Die/der Prüfende ermöglicht die Einsichtnahme grundsätzlich im Veranstaltungszeitraum des auf die Prüfung folgenden Semesters. Die/der Prüfende setzt den Termin der Einsichtnahme fest. Das Antragsformular sowie Detailinformationen zum Procedere können Sie unter "Materialien zum Studium/Sonstiges" herunterladen.
Sie brauchen insgesamt 30 ECTS (bei Studienbeginn ab WS 16/17) aus dem Wahlpflichtbereich. Sie können aus psychologischen und nicht-psychologischen Wahlpflichtmodulen auswählen. Folgende drei Mindestanforderungen sind dabei zu erfüllen:
Bezüglich des theologischen/philosophischen/ethischen Moduls ist es wichtig, dass Sie dieses vor dem 6. Fachsemester belegen. Wenn Sie sich nach dem Bachelor in Psychologie übergangslos für den Master in Psychologie bewerben, benötigen Sie für den Erhalt von Pluspunkten im Rankingverfahren mind. 15 ECTS aus nicht-psychologischen Modulen (und davon mindestens 4 ECTS aus Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsethik, Philosophie oder Theologie). Wenn Sie das Modul erst im letzten Sommersemester belegen, kann es sein, dass Sie die erforderlichen ECTS aus oben genannten Fächern nicht rechtzeitig erhalten.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Ja. Alle Wahlpflichtmodule, die in der ab Wintersemester 2016/17 gültigen Prüfungsordnung B.Sc. Psychologie aufgeführt sind, können auch im Wahlpflichtbereich der bisherigen Prüfungsordnung B.Sc. Psychologie eingebracht werden.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Alle Module, die in den Modulbeschreibungen ab WS 2011/12 entsprechend unter "Polyvalenz" gekennzeichnet sind. Im Modulhandbuch sind mögliche Wahlpflichtmodule aufgelistet. Haben Sie frühere Veranstaltungen besucht, die Sie hierfür einbringen wollen, bitte Rücksprache mit der Fachstudienberatung.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Sie benötigen insgesamt mindestens 10 ECTS (i.d.R. 2 Module), bis zu 20 ECTS können eingebracht werden.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Alle Module nicht zulassungsbeschränkter Studiengänge der KU Eichstätt können als Wahlpflicht-Nebenfach gewählt werden.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung BSc
Bearbeitet: 30.03.2023
Im Regelfall werden Ihre absolvierten Module im KU Campussystem verbucht sein. Am Ende Ihres Studiums stellen Sie einen Zeugnisantrag. Den Antrag finden Sie unter "Termine, Informationen und Formulare aus dem Prüfungsamt". Dort tragen Sie die gewünschten Module in die entprechende Tabelle ein.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Ja! Sollten allerdings keine Noten vergeben worden sein, können Sie die Module dennoch einbringen, sie tragen dann jedoch nicht zum Gesamtnotenschnitt im Zeugnis bei.
Ansprechpartner: Prüfungsamt
Bearbeitet: 30.03.2023
Alle Studierenden, Bachelor Psychologie und Schulpsychologie, die Ihr Studium im Wintersemester 12/13 oder später begonnen haben müssen 25 Versuchspersonenstunden ableisten.
Formal brauchen Sie die Stunden, um 0,5 ECTS-Punkte im Expra II (Modul 82-132-L-PSY05-H-0712) zu erhalten. Somit müssen Bachelor-Studierende die Stunden bis zum Ende des dritten Semesters einbringen und Schulpsychologie-Studierende bis zum Ende des fünften Semesters.
Ansprechpartner: Modul-Verantwortliche/r
Bearbeitet: 30.03.2023
Die Anrechnung erfolgt auf einem Formular, welches Sie zur Teilnahme an den Experimenten mitbringen. Die Versuchsleitung füllt das Formular aus und bestätigt Ihre Teilnahme mit seiner Unterschrift.
Wichtig: Jeder Studierende hat nur eine Bescheinigung. Sie selbst sind verantwortlich, die geforderten 25 Stunden auf diesem einen Formular nachzuweisen. Diese Bescheinigung wird am Ende des Expra II mit Ihrem Bericht bei den jeweiligen Dozierenden abgegeben.
Wichtig seit WS 2014/15: Für die Teilnahme an Experimenten im Rahmen des Expras können keine Versuchspersonenstunden mehr vergeben werden.
Das Formular „Bescheinigung über abgeleistete Versuchspersonenstunden“ erhalten Sie im Sekretariat WH 107 oder unter "Materialien zum Studium/Dokumente".
Ansprechpartner: Modul-Verantwortliche/r
Bearbeitet: 30.03.2023
Am Schwarzen Brett im Waisenhaus, auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle/Professuren und über das KU.Psylab.
Am KU-Psylab müssen Sie sich anmelden um Einladungen zu den Experimenten zu erhalten.
Link zur Anmeldung:
Ansprechpartner: die einzelnen Lehrstühle/Professuren
Bearbeitet: 30.03.2023
Eine Liste mit Praktikumsplätzen finden Sie unter "Materialien zum Studium/Dokumente".
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.03.2023
Sie füllen das Anmeldeformular aus und geben es direkt bei der inhaltlich zuständigen Professur/Lehrstuhl ab! Im Fall von Klinischen Praktika geben Sie die Anmeldung bei der Fachstudienberatung ab. Bei Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeit wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Bitte beachten Sie, dass das Pflichtpraktikum nur über die vorgegebene Stundenzahl geht. Zeiten bzw. Stunden darüber hinaus absolvieren Sie unabhängig vom Studium an der KU und sollten mit der Praktikumsstelle entsprechend vereinbart werden!
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.03.2023
Die/der betreuende Psychologin/Psychologe muss einen Diplom- oder Masterabschluss haben.
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.03.2023
Hinweise zum Praktikumsbericht und ein Muster für das Deckblatt finden Sie hier:
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.03.2023
Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie einen ca. 5-seitigen Bericht über die Praktikumstätigkeit und die Bestätigung über die Ableistung des Praktikums bei der Fachstudienberatung (Klinische Praktika) bzw. bei der zuständigen Professur/Lehrstuhl ein. Nach Prüfung des Berichtes wird das Praktikum in KU Campus verbucht.
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.03.2023
Ja, es besteht die Möglichkeit eines Splittings in 2 x 3 Wochen! In diesem Fall kann Teil 1 (3 Wochen) ab dem ersten Fachsemester und Teil 2 (3 Wochen) nicht vor dem 3. Fachsemester abgeleistet werden (Beschluss des Prüfungsausschusses Protokoll vom 29.03.2011, Beschluss #01/01). Die insgesamt abgeleistete Arbeitszeit (in Stunden) muss der branchenüblichen Wochenarbeitszeit entsprechen.
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.03.2023
A: Variante A (6-Wochen-Praktikum)
1. Anmeldeformular ausfüllen und direkt bei der zuständigen Professur/Lehrstuhl bzw. bei Klinischen Praktika bei der Fachstudienberatung abgeben.
2. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine positive Rückmeldung per E-mail.
3. Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie den Praktikumsbericht und das Bestätigungsformular bei der zuständigen Professur/Lehrstuhl bzw. der Fachstudienberatung ein.
4. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird das Praktikum in KU Campus verbucht.
B: Variante B (2 x 3-Wochen-Praktikum)
1.-4. wie Variante A
5. Die Verbuchung im Campus-System erfolgt erst nach Ableisten des zweiten 3-Wochen-Praktikums.
Informationen zum Praktikum
Formulare zum Praktikum
Ansprechpartner: Fachstudienberatung
Bearbeitet: 30.03.2023
Über folgenden Link kommen Sie zu einer lehrstuhlübergeifenden Sammlung von Materialien zum Thema Datenanalyse: https://elearn.ku.de/goto.php?target=crs_839256&client_id=elearnKU
Sie benötigen insgesamt 30 ECTS aus dem Wahlpflichtbereich. Je nachdem, ob Sie den Weg der Psychotherapie verfolgen oder nicht, benötigen Sie dazu unterschiedliche Module.
Möglichkeit 1: Sie beabsichtigen, nach dem polyvalenten Bachelor in Psychologie einen Master, der für die Approbation zur/zum Psychotherapeutin/Psychotherapeuten qualifiziert, zu absolvieren. In diesem Fall müssen Sie die 5 approbationsrelevanten Module belegen, diese finden Sie hier (Link zum Modulhandbuch). Zusätzlich studieren Sie mindestens ein Modul aus der Philosophie und/oder der Theologie und/oder der Ethik aus Studium.Pro im Umfang von mind. 5 ECTS.
Möglichkeit 2: Sie streben keine Approbation zur/zum Psychotherapeutin/Psychotherapeuten an. Auch Sie müssen 30 ECTS im Wahlpflichtbereich erbringen. Sie wählen mind. ein psychologisches Wahlpflichtmodul, eine Übersicht finden Sie hier (Link zu Modulhandbuch). Zusätzlich studieren Sie mindestens ein Modul aus der Philosophie und/oder der Theologie und/oder der Ethik aus Studium.Pro im Umfang von mind. 5 ECTS. Darüber hinaus können in den Wahlpflichtbereich selbst zu wählende nichtpsychologische Module aus dem Katalog der nicht zulassungsbeschränkten Bachelor-und Masterstudiengänge eingebracht werden.
Bezüglich des theologischen/philosophischen/ethischen Moduls aus Studium.Pro ist es wichtig, dass Sie dieses vor dem 6. Fachsemester belegen. Wenn Sie sich nach dem Bachelor in Psychologie übergangslos für den Master in Psychologie bewerben, benötigen Sie für den Erhalt von Pluspunkten im Rankingverfahren mind. 4 ECTS aus nicht-psychologischen Modulen Philosophie oder Theologie oder Ethik. Wenn Sie das Modul erst im letzten Sommersemester belegen, kann es sein, dass Sie die erforderlichen ECTS aus oben genannten Fächern nicht rechtzeitig erhalten.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Im Regelfall werden Ihre absolvierten Module im KU Campussystem verbucht sein. Am Ende Ihres Studiums stellen Sie einen Zeugnisantrag. Den Antrag finden Sie unter "Termine, Informationen und Formulare aus dem Prüfungsamt". Dort tragen Sie die gewünschten Module in die entsprechende Tabelle ein.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Ja! Sollten allerdings keine Noten vergeben worden sein, können Sie die Module dennoch einbringen, sie tragen dann jedoch nicht zum Gesamtnotenschnitt im Zeugnis bei.
Ansprechpartner: Fachstudienberatung Psychologie
Bearbeitet: 30.03.2023
Alle Studierenden, Bachelor Psychologie und Schulpsychologie müssen 25 Versuchspersonenstunden ableisten.
Formal brauchen Sie die Stunden, um 0,5 ECTS-Punkte im Expra II zu erhalten. Somit müssen Bachelor-Studierende die Stunden bis zum Ende des dritten Semesters und Schulpsychologie-Studierende bis zum Ende des fünften Semesters einbringen.
Ansprechpartner: Modul-Verantwortliche/r
Bearbeitet: 30.03.2023
Die Anrechnung erfolgt auf einem Formular, welches Sie zur Teilnahme an den Experimenten mitbringen. Die Versuchsleitung füllt das Formular aus und bestätigt Ihre Teilnahme mit seiner Unterschrift.
Wichtig: Jeder Studierende hat nur eine Bescheinigung. Sie selbst sind verantwortlich, die geforderten 25 Stunden auf diesem einen Formular nachzuweisen. Diese Bescheinigung wird am Ende des Expra II mit Ihrem Bericht beim jeweiligen Dozierenden abgegeben.
Wichtig: Für die Teilnahme an Experimenten im Rahmen des Expras können keine Versuchspersonenstunden mehr vergeben werden.
Das Formular „Bescheinigung über abgeleistete Versuchspersonenstunden“ erhalten Sie im Sekretariat WH 107 oder unter "Materialien zum Studium/Dokumente".
Ansprechpartner: Modul-Verantwortliche/r
Bearbeitet: 30.03.2023
Über das KU.Psylab und auf den Internetseiten der einzelnen Lehrstühle/Professuren.
Am KU-Psylab müssen Sie sich anmelden um Einladungen zu den Experimenten zu erhalten.
Link zur Anmeldung:
Ansprechpartner: die einzelnen Lehrstühle/Professuren
Bearbeitet: 30.03.2023
Weitere Informationen zum Zeitplan sehen sie hier in dieser Datei: Zeitplan Abschluss Bachelor Psychologie
Über folgenden Link kommen Sie zu einer lehrstuhlübergeifenden Sammlung von Materialien zum Thema Datenanalyse: https://elearn.ku.de/goto.php?target=crs_839256&client_id=elearnKU
Es besteht ein Risiko bei der Anrechnung von Modulen aus nicht berufsrechtlich akkreditierten Bachelorprogrammen. Daher impliziert diese Anrechnung durch die KU nicht, dass damit die Bedingungen zur Zulassung zur Approbationsprüfung erfüllt sind.
Es kann also vorkommen, dass Sie nach dem Masterstudiengang KLIPP nicht zur Approbationsprüfung zugelassen werden, weil Sie im Bachelor einige approbationsrelevante Kurse belegt haben, die nicht aus berufsrechtlich akkreditierten Bachelorstudiengängen im In- oder Ausland stammen.
Berufsfelder von Psychologinnen und Psychologen:
Auf diesen Seite der DGPs finden Sie Informationen zu unterschiedlichen psychologischen Berufen. Ebenso sind hier Videos zu einzelnen Tätigkeitsbereichen abrufbar:
https://www.dgps.de/psychologie-studieren/berufsfelder/
https://www.dgps.de/fachgruppen/allgemeine-psychologie/aktivitaeten/berufsfelder-nach-der-promotion/