Auslandssemester

Studierende haben die Möglichkeit, ein Semester an einer Partneruniversität im Ausland zu absolvieren. 

Für Studierende im flexiblen Profil und Aisthesis. Kultur- und Medienwissenschaft (AKM) stehen hierfür in der Fachprüfungsordnung (FPO) in §5 (4) Wahlpflichtmodule bzw. § 6 (2) soziologische Module zur Verfügung:

  • Soziologie im Ausland - Methoden (5 und 10 ECTS-Punkte)
  • Soziologie im Ausland - Theorie (5 und 10 ECTS-Punkte).

In der Regel werden Auslandssemester mit einer Kursauslastung im Umfang von 30 ECTS-Punkten geplant. Hierfür wird vor dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement (LA) gemacht. Werden weniger als 30 ECTS-Punkte absolviert (*), können fehlende ECTS-Punkte mit noch nicht belegten Modulen aufgefüllt werden. Die Auslandsmodule gehören zum Wahlpflichtbereich.

Das Auslandssemester ist nicht verpflichtend. 

Unterstützung bei der Planung und Finanzierung erhalten Sie beim International Office

(* Beachten Sie hier, dass bei manchen Förderungen eine Mindestanzahl von ECTS-Punkten gefordert wird.)

Abschluss: Internationale Soziologie

internationale Soziologie im Zeugnis

Gemäß der PO des internationalen BA der KU §12 haben Studierende, welche das Fach Soziologie studieren, die Möglichkeit, das Studienprogramm internationale Soziologie im Zeugnis ausweisen zu lassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Das Fach Soziologie wird gemäß FPO Soziologie im Umfang von mindestens 100 ECTS-Punkten studiert.
  2. Mindestens 30 ECTS-Punkte im Fach Soziologie werden an einer ausländischen Hochschule erworben. 

Planung und Hinweise

Ablauf mit Auslandsaufenthalt im fünften Semester

Hier finden Sie einen exemplarischen Ablauf, wenn das Auslandssemester für das 5. Semester geplant wird. In abweichenden oder individuelleren Fällen, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

  • erstes Semester: Sollten Sie bereits zu Studienbeginn wissen, dass Sie ins Ausland gehen möchten, informieren Sie sich bereits frühzeitig darüber, inwiefern ggf. die Notwendigkeit besteht, Sprachkurse zu belegen, sodass das erforderliche Sprachniveau bis zum Auslandsaufenthalt erreicht wird.
  • zweiten Semester: Teilnahme an Informationsveranstaltungen des International Office, Auswahl der Universität, Information über Bewerbungsfristen, Formalitäten und Finanzierungsmöglichkeiten;
  • drittes und viertes Semester: Bewerbung für Studienplatz, Klärung der Finanzierung, Learning Agreement (Anerkennung der (geplanten) Studienleistungen), Klärung der Unterbringung vor Ort;
  • fünftes Semester: Studium an der Universität im Ausland, ggf. Anpassung des Learning Agreements, sollte es vor Ort Änderungen der Kurse geben (Learning Agreement Change);
  • sechstes Semester: Rückkehr an die Universität Eichstätt, Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen (gemäß des Learning Agreements).

weitere Informationen

  • Sprachnachweise: Informieren Sie sich frühzeitig beim International Office (FAQs) über die erforderlichen Nachweise. Abhängig vom Programm (weltweit, Erasmus+ oder fakultätseigen) gelten unterschiedliche Anforderungen. In der Regel wird Englisch B2 (an einzelnen Universitäten höher) vorausgesetzt. An manchen Universitäten ist auch ein Nachweis über Kenntnisse der landeseigenen Sprache zusätzlich nötig. Der Sprachnachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein. Das Sprachenzentrum bietet verschiedene Möglichkeiten, wie innerhalb der Universität Sprachnachweise erlangt werden können (z.B. erfolgreiches Bestehen ausgewählter Englischkurse) und ein breites Angebot an Sprachkursen.
  • Learning Agreement: Im Learning Agreement (LA) wird geregelt, dass die Kurse, die Sie im Ausland belegen, an der KU anerkannt werden. Etwaige Änderungen im Kursprogramm, sobald Sie die Zieluniversität erreicht haben, werden in einem Learning Agreement Change (LA Change) nach dem Start Ihres Auslandssemesters angepasst.
  • Transcript of Records (TOR): Sobald Sie eine Bestätigung über ihre Leistungen erhalten haben (in der Regel in Form eines TOR) wird eine Anerkennung der Leistungen auf Basis ihres LAs an der KU vorgenommen. 

Bei Fragen und für zusätzliche Unterstützung wenden Sie sich jederzeit gerne an die Fachstudienberatung und / oder das International Office

Double Degree

Doppelabschluss in Kooperation mit der Universität Trento (Italien)

Ein Double Degree Abschluss in Kooperation mit der Universität Trento (Italien) ist im Studiengang möglich (FPO §4). Hierfür absolvieren Studierende ein Jahr (zwei Semester) an der Partneruniversität in Italien und erhalten im Anschluss zwei BA-Abschlüsse: einen der KU und einen der Universität in Trento. 

Um an dem Programm teilzunehmen, ist eine gesonderte Bewerbung notwendig. 

Voraussetzung für die Teilnahme am Doppelabschlussprogramm sind (gemäß FPO §4 (3)):

  1. Zum Zeitpunkt der Bewerbung wurden 60 ECTS-Punkte erworben und  
  2. die Durchschnittsnote aller bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen ist mindestens „gut“ und
  3. die Italienischkenntnisse sind mindestens auf Niveau B2 (Europäischer Referenzrahmen). 

In der Regel werden die ersten zwei Studienjahre (1-4. Semester) in Eichstätt absolviert, und das dritte Studienjahr (5. und 6. Semester) in Trento (Italien).

Die Kursbelegung ist im aktuell geltenden Kooperationsvertrag festgelegt. Wenn Sie sich für ein Double Degree interessieren, wenden Sie sich direkt an die Fachstudienberatung und das International Office.