So können Sie für alle außerhalb Ihres Studiengangs an der KU erworbenen Leistungsnachweise die Anerkennung und für außerhochschulisch erworbene Kompetenzen die Anrechnung beantragen.
1. Art der [externen Anrechnung] wählen
2. Angaben zur Hochschule im Ausland (Land, Stadt, Universität)
3. Auswahl von [Quellmodulen] die schon einmal an der KU angerechnet wurden
4. [Modul inkl. Modulnummer]
5. Original [Note] oder andere Bewertung in der ursprünglichen Fassung
(z.B. „bestanden“, Prozente) angeben
6. Angabe der [ECTS-Punkte] oder Credite
7. [Zeitraum der Leistungserbringung]
8. [Leistungsnachweis anfügen]
9. [Modulbeschreibung anfügen]
1.1
[hochschulische Leistung] wählen Sie, wenn Sie akademische Leistungen aus dem Inland bzw. Ausland zur Anrechnung beantragen wollen.
[VHB] wählen Sie, wenn Sie Kurse belegten, zu denen Sie sich über die VHB-Plattform angemeldet haben.
[VHB (Vorabprüfung)] wählen Sie, wenn Sie die Belegung eines VHB-Kurses planen und gerne wissen wollen, ob der Kurs an der KU anrechenbar ist.
[außerhochschulische Leistungen] wählen Sie, wenn diese nicht im Rahmen eines hochschulischen Programms erworben wurden, wie z.B. Praktika, nicht akademische Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkurse etc.
2.1
Sollte Ihre Universität nicht zur Auswahl stehen, senden Sie bitte eine Nachricht an mobility-online(at)ku.de und warten Sie auf Rückmeldung, bevor Sie mit der Antragstellung fortfahren.
3.1
Hier werden alle Module von einer externen Einrichtung aufgelistet, die je an der KU für Ihren gewählten Studiengang angerechnet worden sind. Beachten Sie, dass für diese Leistungen das Zielmodul bereits festgelegt wurde. Sollten Sie die Anrechnung einer dieser Leistung auf ein anderes
Zielmodul beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an die zentrale Stelle Anerkennung und Anrechnung.
WICHTIG!
Sollte Ihr Modul hier nicht aufgelistet sein, klicken Sie auf –keine- und tragen Sie den Modultitel und Modulnummer in das Feld [Modul inkl. Modulnummer] ein.
6.1
Tragen Sie bitte die Leistungspunkte ohne Umrechnung, so wie es in den offiziellen Dokumenten (Zeugnis, Transkript etc.) ausgewiesen wurden hier ein.
7.1
Sollte sich der Zeitrahmen der Prüfungsleistung auf einen Tag beziehen, tragen Sie bitte als Start und Ende zweimal den gleichen Monat ein.
8.1
Als Leistungsnachweis gelten von der Hochschule ausgestellte Dokumente über die absolvierten Leistungen, in der Regel Transkript of Records, bzw. VHB-Bestätigung. Das Prüfungsamt ist berechtigt bei Bedarf Originalunterlagen einzufordern. Sofern vorhanden, fügen Sie bitte die englischen Versionen der Zeugnisse bei.
9.1
Bitte fügen Sie relevante Unterlagen bei, die einen Vergleich der erworbenen Kompetenzen ermöglichen (Modulbeschreibungen, Studiengangsbeschreibungen, Tätigkeitsbeschreibungen etc.) und markieren Sie farblich diejenigen Kompetenzen, die nach Ihrer Auffassung mit den
Kompetenzbeschreibungen der zu ersetzenden KU-Module übereinstimmen.
10.1
Sie haben die Möglichkeit mehr als eine Leistung für die Anrechnung auf ein Zielmodul anzugeben.
1. Alle wichtigen Informationen des Quellmoduls
2. Hier werden alle Module des gewählten Zielstudiengangs angezeigt
3. Im Bereich [Kommentar] können zusätzliche Informationen für das
Anrechnungsverfahren hinterlegt werden
4. Anzeigereihenfolge bei mehreren Kommentaren
5. Gesamtüberblick des internen Anrechnungsantrages
6. Antrag absenden
2.1
Hier werden alle Module Ihres Studienganges angezeigt. Sollten Sie bereits eines der Zielmodule an der KU erfolgreich bestanden haben, und es ist für das Modul keine Mehrfachwahl vorgesehen, kann keine Anrechnung mehr auf dieses Modul vorgenommen werden.
Soweit es in Ihrem Studiengang (siehe Prüfungsordnung des Studienganges) vorgesehen ist, können Sie an dieser Stelle ebenfalls Bereiche, wie z.B. den Wahlbereich auswählen.
Unter [Meine Anrechnungen] in der Spalte [Status] können Sie sehen, ob der Antrag abgesendet wurde.
[im Genehmigungsprozess]. Der Status ändert sich, sobald der Antrag abschließend entschieden wurde, bzw. Rückfragen zu den eingereichten Unterlagen gestellt wurden.
Über jede Statusänderung werden Sie auch per KU-Mail vom System informiert.
Sollte das Verfahren ausnahmsweise nach mehr als drei Monaten noch nicht entschieden sein, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle Anerkennung und Anrechnung.