Finanzierung

Geld in Hosentasche
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Die meisten Studierenden fragen sich, wie sie ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums finanzieren können. Für Studierende mit Behinderungen kann dies eine noch größere Herausforderung sein, vor allem, wenn Mehrkosten entstehen und Arbeiten neben dem Studium nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

FAQ

Welche Sonderregelungen gelten beim BAföG?

Bei der Bafög-Berechtigung und der Auszahlung haben Sie Anspruch auf diverse Nachteilsausgleiche wie die Erhöhung der Freibeträge bei Feststellung der Bedürftigkeit sowie die Erweiterung der Altersgrenze und Fördersemester. Eine Erhöhung der Fördersumme erfolgt jedoch nicht – behinderungsbedingte Mehrbedarfe sind vielmehr über die Eingliederungshilfe zu beziehen.

Gibt es Stipendien speziell für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung?

Viele allgemein ausgeschriebene Stipendien (z.B. das Deutschlandstipendium → Verlinkung) berücksichtigen Behinderungen und chronische Erkrankungen. Zudem gibt es Förderungen, die sich speziell an Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung richten (z.B. Aktion Luftsprung, Stiftung Darmerkrankungen).

Wie lange kann ich Kindergeld erhalten?

Die Fortzahlung des Kindergeldes ist unter gewissen Voraussetzungen auch nach dem 25. Lebensjahr möglich, wenn der Lebensunterhalt aufgrund der Behinderung nicht selbst bestritten werden kann.

Wo kann ich Hilfsmittel, die ich für mein Studium benötige, beantragen?

Mobilitätshilfen, technische Hilfsmittel und weitere für die gleichberechtigte Teilhabe am Studium notwendige Hilfen können in der Regel über die Eingliederungshilfe (Inklusionsamt) beantragt werden. Auch Studienassistenz fällt in den Zuständigkeitsbereich der Eingliederungshilfe.

Welche Voraussetzungen müssen für die Eingliederungshilfe erfüllt sein?

Für die Bewilligung ist immer eine Behinderung durch den amtlich festgestellten Grad der Behinderung (zum Beispiel durch Schwerbehindertenausweis) oder ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Auch wird die Zuständigkeit des Kostenträgers und die finanzielle Situation geprüft. Außerdem ist wichtig, dass der Studienabschluss voraussichtlich erreicht werden kann. Die genauen Vermögens- und Einkommensgrenzen variieren je nach beantragter Leistung und individueller Konstellation. Es ist ratsam, sich vor Antragstellung beraten zu lassen.

Habe ich auch bei einem Zweitstudium Anspruch auf Eingliederungshilfe?

In der Regel besteht der Anspruch auf Eingliederungshilfe zum Zwecke eines Studiums nur im Erststudium. Wenn ein zum Bachelorstudiengang thematisch passender Masterstudiengang studiert wird, besteht aber auch hier die Möglichkeit auf Eingliederungshilfe. Auch in bestimmten anderen Fällen besteht noch ein Anspruch, es ist daher ratsam, sich individuell beraten zu lassen.

Kann Eingliederungshilfe auch für Auslandsaufenthalte in Anspruch genommen werden?

Bei Auslandsaufenthalten, die fest im Studium verankert sind, kann weiter Eingliederungshilfe gezahlt werden. Bei freiwilligen Auslandsaufenthalten gibt es einen Ermessensspielraum. Anträge auf Eingliederungshilfe, bei denen der Bedarf erst im Ausland aufgetreten ist, können für die Zeit des Auslandsaufenthalts nicht bewilligt werden

Wer berät zum Thema Finanzierung?

Die Beratungsstelle der Studentenwerke kann bei Fragen der Studienfinanzierung helfen:

https://www.studentenwerke.de/de/content/beratung

Die EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) in Ingolstadt berät unter anderem zu Fragen der Finanzierung des Studiums und zur Beantragung von Hilfsmitteln:

https://www.eutb-ospe.de/.

Wie komme ich zur Uni?

Je nach Wohnort und individueller Situation sind Studierende in Eichstätt zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem ÖPNV ausreichend mobil. Eichstätt Bahnhof ist leider nicht stufenfrei; auch die Hilfe durch Bahnhofspersonal durch die Mobilitätszentrale ist leider nicht möglich. Sollte der Weg zur Universität behinderungsbedingt nicht auf diese Weise möglich sein, kann
über die Eingliederungshilfe (Inklusionsamt) ein Fahrdienst oder Hilfe zum Kauf eines geeigneten PKW beantragt werden. Auch die Kosten zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein) können unter bestimmten Umständen übernommen oder bezuschusst werden.