Die meisten Studierenden fragen sich, wie sie ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums finanzieren können. Für Studierende mit Behinderungen kann dies eine noch größere Herausforderung sein, vor allem, wenn Mehrkosten entstehen und Arbeiten neben dem Studium nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
Bei der Bafög-Berechtigung und der Auszahlung haben Sie Anspruch auf diverse Nachteilsausgleiche wie die Erhöhung der Freibeträge bei Feststellung der Bedürftigkeit sowie die Erweiterung der Altersgrenze und Fördersemester. Eine Erhöhung der Fördersumme erfolgt jedoch nicht – behinderungsbedingte Mehrbedarfe sind vielmehr über die Eingliederungshilfe zu beziehen.
Neben bestimmten Vorteilen bei allgemein ausgeschriebenen Stipendien (z.B. Deutschlandstipendium) gibt es Förderungen, die sich speziell an Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung richten (z.B. Aktion Luftsprung, Stiftung Darmerkrankungen).
Die Fortzahlung des Kindergeldes ist unter gewissen Voraussetzungen auch nach dem 25. Lebensjahr möglich, wenn der Lebensunterhalt aufgrund der Behinderung nicht selbst bestritten werden kann.
Mobilitätshilfen, technische Hilfsmittel, Assistenzen und weitere für die gleichberechtigte Teilhabe am Studium notwendige Hilfen können über die Eingliederungshilfe (Inklusionsamt) beantragt werden. Vorrangig sind jedoch Krankenversicherung und Versorgungsamt zuständig; ab einer gewissen Einkommens- und Vermögensgrenze muss das Hilfsmittel gegebenenfalls auch selbst bezahlt werden.
Für die Bewilligung ist immer eine Behinderung durch den amtlich festgestellten Grad der Behinderung (zum Beispiel durch Schwerbehindertenausweis) oder ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Auch darf die beantragte Leistung nicht aus eigenen Mitteln finanzierbar sein und andere Kostenträger müssen vorrangig geprüft werden. Außerdem ist wichtig, dass der Studienabschluss voraussichtlich erreicht werden kann. Bei Beantragung müssen Informationen zum Studium (Immatrikulationsbescheinigung und Studienverlaufsplan), Begründungen und ein Nachweis der Bedürftigkeit eingereicht werden. Vor der Abgabe ist es ratsam, sich beraten zu lassen.
Wenn das Auto für die Teilhabe am Studium nötig ist (zum Beispiel, um zur Universität zu kommen, wenn die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht infrage kommt), kann über die Eingliederungshilfe finanzielle Unterstützung beim Kauf erfolgen. Auch die Finanzierung eines an die Behinderung angepassten Umbaus und eines dafür notwendigen Führerscheins ist möglich.
Nein, in der Regel bestehen diese Möglichkeiten nur im Erststudium. Wenn ein zum Bachelorstudiengang thematisch passender Masterstudiengang studiert wird, besteht aber auch hier die Möglichkeit auf Eingliederungshilfe. Bei einem Masterstudiengang, der nicht in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Bachelorstudium steht, liegt die Bewilligung der Eingliederungshilfe im Ermessenspielraum des Inklusionsamtes.
Bei Auslandsaufenthalten, die fest im Studium verankert sind, kann weiter Eingliederungshilfe gezahlt werden. Bei freiwilligen Auslandsaufenthalten gibt es einen Ermessensspielraum. Anträge auf Eingliederungshilfe, bei denen der Bedarf erst im Ausland aufgetreten ist, können für die Zeit des Auslandsaufenthalts nicht bewilligt werden
Die Beratungsstelle der Studentenwerke kann bei Fragen der Studienfinanzierung helfen:
https://www.studentenwerke.de/de/content/beratung
Die EUTB (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung) in Ingolstadt berät unter anderem zu Fragen der Finanzierung des Studiums und zur Beantragung von Hilfsmitteln:
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