Einschreibung in ein höheres Fachsemester

Eine Einschreibung in ein höheres Fachsemester ist in zwei Szenarien möglich: 

  • bei bestehender Immatrikulation an der KU,
  • Bei einem Wunsch auf Wechsel an die KU von einer anderen Hochschule. 

Allgemeine Informationen

An der KU können Sie sich für ein höheres Fachsemester eines angebotenen Studiengangs einschreiben. Soweit es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder um einen Studiengang mit Eignungsverfahren handelt, beachten Sie bitte hierzu Informationen über die Bewerbung

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen kann für eine Einschreibung in eine höheres Fachsemester erst nach Ablauf der Rückmeldefrist festgestellt werden, ob Studienplätze zur Verfügung stehen. 

Die Einschreibetermine werden in den jeweiligen Zulassungsbescheiden mitgeteilt. Ein Zulassungsbescheid wird erteilt, soweit ein Studienplatz im beantragten Fachsemester frei ist.

Die Studienplatzzusage gilt ausschließlich für das im Zulassungsbescheid genannte Fachsemester, auch wenn später im Anrechnungsbescheid ein niedrigeres Fachsemester festgestellt wird. Eine Rückstufung der Fachsemester ist nicht möglich.

Anerkennung von bereits absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen

Wenn Sie bereits vor der Einschreibung in Ihren Studiengang an die KU Leistungen oder Kompetenzen mitbringen, die Sie gerne anrechnen lassen wollen, können Sie nach Ihrer Immatrikulation einen Antrag dazu stellen. Erst wenn Sie bereits immatrikuliert sind, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihrer bereits erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen oder auf Anrechnung ihrer z.B. beruflichen Kompetenzen stellen. Hier finden Sie Informationen zum Anerkennungsverfahren

Die Entscheidung darüber, welche Leistungsnachweise anerkannt oder welche Kompetenzen angerechnet werden können, trifft der zuständige Prüfungsausschuss Ihre Studiengangs.

Sie können allerdings bereits im Vorfeld Ihrer Immatrikulation die für Ihren Studiengang zuständige Fachstudienberatung oder Fachbeauftragten für Lehramt kontaktieren. Die Fachstudienberatung oder die oder der Fachbeauftragte kann Sie bei der Vorbereitung Ihres Anrechnungsantrags unterstützen, kann Ihnen aber keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, welche Leistungen oder Kompetenzen in welchem Umfang anerkannt bzw. angerechnet werden können. 

Grundsätzlich ist Ihnen eine Selbsteinschätzung auf Grundlage der veröffentlichten Modulbeschreibungen möglich, die auf KU.Campus einsehbar sind. Relevant für die spätere Entscheidung des Prüfungsausschusses ist in den Modulbeschreibungen insbesondere das Feld "Kompetenzen". Solange kein wesentlicher Unterschied der Kompetenzen, wie sie in den Modulen der KU beschrieben sind, zu den von Ihnen bereits erworbenen Kompetenzen behauptet werden kann, besteht eine grundsätzliche Aussicht auf spätere, erfolgreiche Anerkennung bzw. Anrechnung. 

Jede erfolgreiche Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen von mehr als 15 ECTS-Punkten hat eine Einstufung in ein entsprechendes höheres Fachsemester (Fachsemestereinstufung) zur Folge. Die endgültige Fachsemestereinstufung richtet sich nach der Gesamtzahl aller angerechneten ECTS-Punkte und wird in den für den jeweiligen Studiengang gemäß gültiger Prüfungsordnung festgelegten Schritten durchgeführt. 

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder an der KU in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind oder waren und Studien- und Prüfungsleistungen absolviert haben, ist eine Einschreibung für ein höheres Fachsemester allein aus diesen Gründen nicht immer zu empfehlen. Wenn nämlich die Anerkennung in einem höheren Fachsemester beantragt wird, besteht die Gefahr, dass die Höchststudiendauer gemäß gültiger Prüfungsordnung bereits nach Verbuchung der anerkannten Prüfungsleistungen überschritten wird, oder dass ein erfolgreicher Abschluss in der bis zum Erreichen der Höchststudiendauer verbleibenden Studienzeit nicht mehr möglich ist. Nach dem Überschreiten der Höchststudiendauer gilt der jeweilige Studiengang als nicht bestanden. 

Sollte das Fachsemester, in das Sie auf Grund der beantragten Anerkennung eingestuft werden, von dem Fachsemester, für das Sie sich eingeschrieben haben, abweichen, gilt folgende Regelung: Ergibt die Anerkennung ein Fachsemester, das über Ihrem beantragten Fachsemester liegt, werden Sie in das der Anerkennung entsprechende Fachsemester höhergestuft. Ergibt die Anerkennung ein Fachsemester, das unter Ihrem beantragten Fachsemester liegt, verbleiben Sie in dem Fachsemester, für das Sie sich ursprünglich eingeschrieben haben. Eine Rückstufung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eventuelle Probleme, die sich im Laufe des weiteren Studiums auf Grund einer unrealistischen Selbsteinschätzung bei der Einschreibung für ein höheres Fachsemester ergeben könnten, von Ihnen selbst zu vertreten sind.

Sollten Sie unsicher über das Semester sein, in das Sie sich einschreiben sollten, kontaktieren Sie gerne unsere Studierendenberatung