Für sogenannte Bildungsausländerinnen oder Bildungsausländer, das heißt für internationale Bewerberinnen und Bewerber sowie für deutsche Staatsangehörige, die keine deutsche Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung haben, gelten einige spezielle Voraussetzungen und Bedingungen. Darüber hinaus gelten alle grundsätzlichen Regelungen für die Bewerbung und Immatrikulation an der KU.
Als Bildungsausländerin oder Bildungsausländer können Sie sich nur für das erste Fachsemester des von Ihnen gewünschten Studiengangs bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung sowie auch nach direkter Zulassung werden Sie stets in das erste Fachsemester eingeschrieben.
Wenn Sie als Bildungsausländerin oder Bildungsausländer Fragen zu einem Studiengang, zur Finanzierung des Studiums oder zu Stipendien haben, wenden Sie sich bitte an das International Office der KU bzw. schreiben Sie gerne eine E-Mail an welcome@ku.de.
Zusätzlich zu den grundsätzlich erforderlichen Bewerbungsunterlagen und den ggf. studiengangsspezifisch erforderlichen zusätzlichen Unterlagen benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen, damit wir Ihre Bewerbung bearbeiten können:
Es gibt ggf. weitere Besonderheiten im Zulassungsverfahren, insbesondere in der Regel eine Ausländerquote für die Studienplätze.
In der Ausländerquote werden nur ausländische oder staatenlose Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. EU-Staatsangehörige werden zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt. Für die Zulassung in der Ausländerquote sind 5 % der Studienplätze vorbehalten. Haben sich an einer Hochschule mehr Ausländerinnen und Ausländer beworben, als innerhalb der Quote von 5 % Studienplätze zur Verfügung stehen, werden die Bewerberinnen und Bewerber nach Ihrer Befähigung (in der Regel Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) ausgewählt. Anträge auf Anerkennung eines Härtefalles können nicht gestellt werden.
Hinweis: Ausländische Studierende benötigen grundsätzlich für eine Einschreibung eine bestimmte Deutschprüfung, zum Beispiel entweder die Deutsche Sprachprüfung mit mindestens dem Niveau 2 oder die TestDaF-Prüfung des Goetheinstituts mit mindestens den Niveaustufen 4-4-4-4. Etwaige Abweichungen sind in den jeweiligen Prüfungsordnungen festgelegt.
Genauere Informationen zu den Voraussetzungen für die Studiengänge entnehmen Sie bitte den Informationen zu unseren Studiengängen oder fragen Sie unseren KUala-Bot.
Um an der KU direkt ein grundständiges Studium (an der KU: Bachelorstudiengänge, Lehramtsstudiengänge mit Staatsexamen und Magister Katholische Theologie) aufnehmen zu können, muss Ihr internationaler Abschluss einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig sein.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre bisherige akademische Ausbildung für den von Ihnen gewählten Studiengang an unserer Hochschule geeignet ist, können Sie selbständig einen ersten Check bei der anabin-Datenbank durchführen.
Für Abschlüsse von grundständigen Studiengängen, welche in der Regel Voraussetzung für ein Masterstudium ist, stellt auch die DAAD-Zulassungsdatenbank eine hilfreiche Informationsquelle dar.
Eine Überprüfung Ihrer bisherigen Bildungslaufbahn kann z.B. folgende Ergebnisse aufgezeigt haben:
Internationale Studieninteressierte, deren Sekundarschulabschluss mit dem deutschen Abitur gleichwertig ist, können sich in Deutschland für ein Hochschulstudium bewerben. Ein direkter Hochschulzugang zu einem grundständigen Studium ist in den meisten Fällen auch dann gegeben, wenn bereits ein erster Hochschulabschluss (z.B. Bachelor) einer anerkannten Hochschule im Ausland vorliegt. Trifft dies auf Sie zu, dann geben Sie bitte im Portal bei der Abfrage nach der Hochschulzugangsberechtigung „allgemeine Hochschulreife aus dem Ausland“ an.
Soweit Ihr Sekundarschulabschluss einem deutschen Abitur nicht gleichwertig ist, besteht gegebenenfalls eine direkte fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung: Das heißt, dass internationale Studieninteressierte, deren Sekundarschulabschluss grundsätzlich anerkannt ist, jedoch nicht allgemeinbildend, sondern fachspezifisch oder berufsbildend ist, in der Regel nur Studienfächer aus dem jeweiligen Bereich wählen können (z.B. nur Geisteswissenschaften oder nur Naturwissenschaften). Für manche Länder müssen dann zusätzlich zum Schulabschluss erfolgreiche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule nachgewiesen werden. Die erforderliche Dauer der Studienzeiten kann je nach Land und Schulabschluss unterschiedlich sein. Sie können sich dann ebenfalls direkt für ein entsprechendes Hochschulstudium an der KU bewerben, allerdings nur für das bisher studierte Studienfach oder eng verwandte Studiengänge. Trifft dies auf Sie zu, dann geben Sie bitte im Portal bei der Abfrage nach der Hochschulzugangsberechtigung „fachgebundene Hochschulreife aus dem Ausland“ an.
Internationale Studieninteressierte, deren Bildungsnachweise keinen direkten Hochschulzugang eröffnen, haben möglicherweise die Gelegenheit, dies auszugleichen, indem sie ein Studienkolleg besuchen. Dieses muss zusätzlich zum Schulabschluss ein Jahr lang besucht und mit der Feststellungsprüfung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Fachorientierung folgt aus dem Schwerpunktkurs aus dem Studienkolleg. Trifft dies auf Sie zu, dann geben Sie bitte im Portal bei der Abfrage nach der Hochschulzugangsberechtigung aus systemtechnischen Gründen „Fachhochschulreife aus dem Ausland“ an, auch wenn diese nicht vorliegt.
Unter Umständen könnte es erforderlich sein, dass Sie vor Beginn Ihres Studiums ein Studienkolleg absolvieren müssen.
Sollte die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen ergeben, dass Sie einem Studienkolleg zugewiesen werden müssen, so müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen.
Eine direkte Bewerbung Ihrerseits bei einem Studienkolleg ist nicht möglich. Die Zuweisung zu den bayerischen Studienkollegs erfolgt durch die bayerischen Universitäten (nämlich zum Studienkolleg München) bzw. durch die bayerischen Fachhochschulen (zum Studienkolleg Coburg).
Für die Zuweisung zu einem Studienkolleg benötigt das Studierendenbüro der KU von Ihnen unbedingt Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer.
Falls Sie vor Beginn des Fachstudiums an der KU das Studienkolleg besuchen müssen, verfahren Sie bitte wie folgt: Bewerben Sie sich für den Studiengang, den Sie nach erfolgreich bestandener Feststellungsprüfung an der KU studieren wollen. Im Bewerbungsprozess können Sie eine entsprechenden Antrag stellen. Die Zuweisung erfolgt gemäß dem beantragten Studiengang.
Die Frist für die Zuweisung zu einem Studienkolleg für das Wintersemester ist von April bis 15. Juli, für das Sommersemester von Dezember bis 15. Januar.
Sie müssen in der Regel über mindestens grundlegende Deutschkenntnisse verfügen. Es gibt die Möglichkeit, einen Intensivkurs zu besuchen.
Grundsätzlich brauchen Sie für alle Bachelorstudiengänge der KU einen Nachweis über die erfolgreich auf Niveau 2 bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH 2). Alternativ werden z.B. auch die TestDaF-Prüfung Niveau 4-4-4-4 oder die Prüfung telc C1 Hochschule akzeptiert.
Es gibt davon Ausnahmen. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Seiten zu unserem Studienangebot oder fragen Sie unseren KUala-Bot.
Bitte beachten Sie: Sollte die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) Niveaustufe 1 oder 2 erforderlich sein, so müssen bei der Bewerbung mindestens Kenntnisse auf dem Niveau B2/C1 vorliegen und nachgewiesen werden. Spätestens bei der Einschreibung muss dann ein Nachweis des geforderten Niveaus DSH oder vergleichbarer Test vorgelegt werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die für ein Fachstudium an der KU zugelassen worden sind, können die DSH vor der Einschreibung an der KU an unserem Sprachenzentrum ablegen, indem sie dort einen Intensivkurs Deutsch belegen.
Unser Intensivkurs Deutsch zur Vorbereitung auf die DSH startet an der KU nur im Wintersemester. Eine Teilnahme ist nur mit einer Zulassung zu einem deutschsprachigen Studiengang der KU möglich. Bitte bewerben Sie sich für den Studiengang, den Sie nach erfolgreich bestandener Deutschprüfung an der KU studieren wollen. Im Bewerbungsprozess können Sie angeben, dass Sie den Intensivkurs besuchen möchten.
Für den Intensivkurs müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1/A2 nachgewiesen werden.