Der Promotionsausschuss ist gem. Rahmen- und Fachpromotionsordnung zuständig für die Durchführung von Promotionsverfahren an der ThF. Das Gremium besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern und wird von der Dekanin oder dem Dekan geleitet. Sitzungen finden nach Bedarf statt.
Anträge an den Promotionsausschuss können jederzeit schriftlich beim Dekanat der ThF eingereicht werden.
Ausführlichere Hinweise zum Promotionsstudium finden Sie hier.