Telearbeit: Neue Dienstvereinbarung

Die neue Dienstvereinbarung "Alternierende Telearbeit" wurde vor kurzem von der Hochschulleitung und der Mitarbeitervertretung unterzeichnet. Sie gilt ab sofort mit einer Übergangsfrist der bisherigen "Corona-Regelungen" bis 15. August 2022.

Die Corona-Pandemie hatte in den vergangenen beiden Jahren auch erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsleben – auch an unserer Universität. Insbesondere haben die Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu geführt, dass Tätigkeiten verstärkt ins Homeoffice verlagert wurden, auch wenn Telearbeit nicht in allen Arbeitsbereichen der Universität möglich ist – und auch nicht überall in gleichem Maße. Die KU hatte aufgrund der Pandemie die bestehende „Dienstvereinbarung über Alternierende Telearbeit“ übergangsweise außer Kraft gesetzt und flexible Lösungen für Telearbeit ermöglicht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Abstimmung mit den Vorgesetzten umsetzen konnten. Diese aufgrund der Pandemie gewählte Regelung endet nun zum 15. August 2022.

Zwischenzeitlich ist eine neue Dienstvereinbarung über „Alternierende Telearbeit“ erarbeitet und vor kurzem von der Hochschulleitung und der Mitarbeitervertretung unterzeichnet worden. Die neue Dienstvereinbarung gilt ab sofort – mit einer Übergangsfrist der bisherigen Lösung bis 15. August 2022.

Mit der neuen Dienstvereinbarung soll die Flexibilisierung der Arbeit sowohl im Interesse der Dienststelle als auch der Beschäftigten aufgrund der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie weiterentwickelt werden. Die damit verbundene zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation soll Handlungsspielräume schaffen, mit denen unter Beibehaltung von Arbeitsqualität und -produktivität eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Lebensführung erreicht werden soll. Weiterhin ist die Dienstvereinbarung über Alternierende Telearbeit nur für das wissenschaftsunterstützende Personal relevant. Das wissenschaftliche Personal konnte schon bisher eigenverantwortlich bzw. in Abstimmung mit den Vorgesetzten zwischen der Tätigkeit am Campus und im Homeoffice wechseln – daran ändert sich nichts.

Die Dienstvereinbarung regelt das Thema Homeoffice, die Möglichkeiten an der KU und die praktische Umsetzung detailliert – an dieser Stelle können nur einige Grundsätze dargelegt werden:

  • Sofern ein Tätigkeitsfeld in Teilen oder vollständig das Arbeiten im Homeoffice möglich macht, können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der KU eine Vereinbarung über Alternierende Telearbeit treffen. Dabei kann ein Umfang von Homeoffice von bis zu 50 Prozent der Arbeitszeit vereinbart werde – die Zustimmung des / der Vorgesetzten und der Personalabteilung vorausgesetzt. In Ausnahmefällen kann auch ein höherer Anteil an Telearbeit festgelegt werden – dies bedarf allerdings zusätzlich der Zustimmung durch den Kanzler.
  • Alternativ können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich für das „Flexitage“-Modell entscheiden. Dabei können 15 Arbeitstage pro Jahr im Homeoffice eingebracht werden.
  • Beide Formen der Telearbeit, die festgelegte alternierende Telearbeit und die Flexitage, müssen mittels eines Formulars bei der Personalabteilung beantragt werden und bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des Fachvorgesetzten.  

Die Personalabteilung geht davon aus, dass zu Beginn der neuen Regelungen zur Telearbeit etliche Fragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch von den Vorgesetzten aufkommen werden. Daher wurde eine eigene Mailadresse eingerichtet, an die Sie Ihre Fragen bitte richten: telearbeit(at)ku.de 

Sofern es sich um Fragen handelt, die auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, werden die Themen ausschließlich in einer Frage- und Antwortliste im Intranet für alle Beschäftigten einsehbar zeitnah aufbereitet. Bitte schauen Sie bei Unklarheiten zu den neuen Regelungen zunächst auf die FAQ-Liste, ob Ihre Frage möglicherweise dort schon beantwortet wird – bzw. nach Ihrer Fragestellung in die FAQ-Liste neu aufgenommen wurde.

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