Finanzielles

Geldscheine und -münzen
© colourbox.de

Nicht nur die Organisation eines Studiums mit Familienaufgaben bringt große Herausforderungen mit sich, Häufig sind es auch finanzielle Fragen, die sich bei einem Studium mit Kind stellen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über staatliche Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld, aber auch Hinweise zu Stipendien und anderen Fördermöglichkeiten, die Ihnen helfen, Studium und Familie zu vereinbaren.

Eine Übersicht über diese Leistungen finden sich auch in dem Flyer "Studium mit Kind finanzieren", den das Deutsche Studierendenwerk erstellt hat.

Staatliche Hilfen für Familien

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für die Zeit nach der Geburt Ihres Kindes. Sie erhalten Elterngeld, wenn Sie mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, Ihr Kind selbst betreuen und erziehen, in Deutschland leben und nach der Geburt Ihres Kindes zeitweise gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Elterngeld gibt es in drei Varianten (Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus), die Sie auch miteinander kombinieren können.

Die Dauer des Elterngeldbezugs hängt dabei von der Art des Elterngelds ab: Basiselterngeld können Sie nur in den ersten zwölf bzw. – bei der Nutzung von Partnerschaftsmonaten (bzw. des Partnerschaftsmonats für Geburten ab dem 1.4.20204) – in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bekommen. Danach können Sie nur noch ElterngeldPlus erhalten. Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach der Art des Elterngelds und der Höhe des Einkommens vor der Geburt des Kindes. Die Höhe des Basiselterngelds liegt zwischen 300 und 1.800 € pro Monat. Den Mindestbetrag von 300 € Basiselterngeld können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Dies gilt also auch für Studierende, die im Jahr vor der Geburt nicht gearbeitet haben und somit kein Einkommen hatten.

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den folgenden Seiten:

Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig an alle Familien gezahlt. Seit dem 01.01.2023 beträgt es einheitlich für alle Kinder 250€ im Monat. Es wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Es kann immer nur eine Person Bezieher für das Kindergeld sein. Für die Auszahlung des Kindergeldes müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen.

Weiterführende Informationen zum Thema "Kindergeld" finden Sie hier:

Familiengeld

Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld in Höhe von 250 € pro Monat. Ab dem dritten Kind erhöht sich das Familiengeld auf 300 € pro Monat. Diese Leistung ist einkommensunabhängig. Sie sind anspruchsberechtigt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und Ihr Kind selbst erziehen.

Weiterführende Informationen zum Bayerischen Familiengeld finden Sie hier.

Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten

Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Damit die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes nicht aus finanziellen Gründen scheitert, bezuschusst der Freistaat Bayern alle drei Kindergartenjahre. Hierfür ist kein Antrag erforderlich, der Zuschuss wird direkt an die entsprechenden Einrichtungen gezahlt. Daneben gibt es seit dem 1. Januar 2020 das Bayerische Krippengeld. Damit werden Eltern ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit bis zu 100 € pro Monat bei den Elternbeiträgen für den Besuch einer Einrichtung, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) gefördert wird, entlastet. Das Krippengeld wird nur an Eltern gezahlt, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Für die Gewährung ist ein Antrag erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Den Antrag auf den Bezug des Bayerischen Krippengeldes können Sie beim Zentrum Bayern für Familien und Soziales stellen bzw. herunterladen:

Für Familien mit sehr niedrigem Einkommen gibt es zudem die Möglichkeit, dass das örtliche Jugendamt die Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen komplett übernimmt.

Die entsprechenden Ansprechpersonen finden Sie hier für Eichstätt und hier für Ingolstadt.

BAföG

Wenn Sie als BAföG-Berechtigte mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, erhöht sich der Bedarfssatz abhängig vom Bewilligungszeitraum um monatlich 160 € für jedes Kind, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dieser Kinderbetreuungszuschlag wird nur einem Elternteil gewährt. Außerdem verlängert sich die Förderdauer durch Schwangerschaft und Kindererziehung. Die Verlängerungszeiten hängen dabei vom Alter des Kindes ab. Bei einem Nebenverdienst oder der Darlehensrückzahlung des BAföG erhöht sich der Freibetrag pro Kind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kinderzuschlag

Wenn Sie genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, aber es nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, dann können Sie für Ihre Kinder einen Zuschlag zum Kindergeld beantragen – den KiZ (Kinderzuschlag). Dieser beträgt höchstens 250,- € monatlich pro Kind und kann von Familien beantragt werden, in denen das monatliche Bruttoeinkommen mindestes 900,- € bei Paaren und mindestens 600,- € bei Alleinerziehenden beträgt, aber nicht so hoch ist, dass sich der Kinderzuschlag durch die Anrechnung des Einkommens auf null reduziert.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Leistungen für Schwangere und Mütter mit geringem Einkommen

Wenn Sie BAföG beziehen, können Sie keine Sozialhilfe und kein Bürgergeld bekommen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen nicht für Ihren Lebensunterhalt ausreicht und Sie keine anderen Sozialleistungen bekommen, können Sie folgende Leistungen bei Ihrem Jobcenter beantragen.

  • Mehrbedarf wegen Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche, zum Beispiel für Ernährung, Körperpflege oder zusätzliches Fahrgeld,
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende (wenn Sie Ihr Kind allein erziehen),
  • Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Heizung oder
  • einmalige Leistungen, zum Beispiel für Kleidung oder Babyausstattung.

In besonderen Härtefällen zahlt der Staat das Bürgergeld oder Sozialgeld in Form eines zinslosen Darlehens aus. Solche Härtefälle sind zum Beispiel:

  • Sie unterbrechen Ihre Ausbildung oder Ihr Studium wegen der Geburt und der Betreuung Ihres Kindes.
  • Ihre Ausbildung oder Ihr Studium dauert länger aufgrund Ihrer Schwangerschaft.

Nähere Informationen finden Sie:

Übersicht zur finanziellen Förderung von Familien in Bayern

Familien können je nach Einkommensstituation verschiedene staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. Die wichtigsten Punkte haben wir hier auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Zudem finden Sie alles rund um die finanzielle Förderung von Familien in Bayern hier.

Stipendien

Stipendien der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der KU

Auf der Seite der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Universität Eichstätt-Ingolstadt finden Sie Fördermöglichkeiten (z.B. Stipendien, Druckkostenzuschüsse oder Workshopangebote) auf studentischer und wissenschaftlicher Ebene und ggf. aktuelle Ausschreibungen.

Begabtenförderungswerke

Begabtenförderungswerke werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und unterstützen Studierende mit herausragenden Leistungen. Weitere Informationen zu den Angeboten der 13 Begabtenförderungswerke für Studierende und Promovierende sowie Links zu den Seiten der einzelnen Begabtenförderungswerke finden Sie unter:

Mawista-Auslandsstipendien

Die Mawista Krankenversicherung fördert Auslandsstudien mit Kind mittels eines Stipendiums. Bewerben können Sie sich, wenn Sie ein oder mehrere Auslandssemester planen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Einen Überblick über vielfältige weitere Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa das Deutschlandstipendium oder Studienkredite, erhalten Sie im Internetangebot der KU unter diesem Link.

 

Stiftungen

Bundesstiftung Mutter und Kind

Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind können Schwangere in finanzieller Not Unterstützung beantragen. Finanzielle Hilfe wird z.B. für Umstandskleidung, Erstausstattung des Kindes oder Einrichtung der Wohnung gewährt.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Sozialdienst katholischer Frauen

Das Programm "Madame Courage" des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) unterstützt alleinerziehende Studentinnen in der Abschlussphase ihres Studiums. Dabei orientiert sich die maximale finanzielle Förderung an der Höhe der BAföG-Leistungen. Chancen auf eine Unterstützung haben Sie, wenn Sie alleinerziehend sind, kein ausreichendes Einkommen haben und sich in der Abschlussphase Ihres Studiums mit Aussicht auf einen Studienabschluss befinden.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Hildegardis-Verein

Der Hildegardis-Verein vergibt zinslose Darlehen an Studentinnen christlicher Konfessionen, denen keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen.

Nähere Informationen finden Sie hier.