Klimabilanz der KU

Im Zuge der politischen, gesellschaftlichen und akademischen Diskussionen beschäftigt sich die KU in unterschiedlicher Weise mit den Herausforderungen des Klimawandels. Einerseits als Thema diverser Forschungsvorhaben (z.B. in der Geographie), andererseits als wichtiger Bestandteil in der universitären Lehre (u.a. im Bereich BNE) – und im Handlungsfeld Campusmanagement aber auch mit den Auswirkungen des akademischen Dienstbetriebes auf das Klima. 

Politische und gesetzliche Rahmenbedingungen

Sowohl im globalen Rahmen (GHG-Protokoll etc.) als auch überregional (EU-Vorgaben zum Klimaschutz) und national (deutsche / bayerische Klimapolitik) haben Fragen zu Klimaveränderungen und Anforderungen an mehr Klimaschutz eine hohe Relevanz. Im Kontext des bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG, 2020) wird eine schrittweise Reduzierung der Treibhausgase (THG) und eine Klimaneutralität bis spätestens 2040 angestrebt. Insbesondere staatliche Institutionen, und damit auch öffentliche Bildungseinrichtungen, sollen dabei eine Vorreiterrolle spielen.

Bedeutung und Herausforderungen an der KU

Bereits für 2025 ist an der KU eine innerhalb bestimmter Systemgrenzen zu erreichende Klimaneutralität vorgesehen, was jedoch aufgrund verschiedener interner Aspekte aber insbesondere wegen externer Rahmenbedingungen bisher nicht umsetzbar ist. Dennoch kann für den Universitätsbetrieb festgehalten werden, dass die Treibhausgasbilanzierung in Scope 1 sowie Scope 2 (nach GHG-Protokoll) eine deutliche Reduzierung seit mehr als 10 Jahren vorweisen kann (siehe Angaben in der Umwelterklärung). Aktuelle Herausforderungen sind die Erfassung und Analyse der über Scope 3 entstehenden THG, um mittelfristig einen vernünftigen Reduzierungspfad zu entwickeln und umzusetzen. Dabei steht im Fokus der Klimastrategie, dass weiterhin alle vermeidbaren Emissionen eingestellt oder zumindest reduziert werden – und nicht vermeidbare THG über lokale und regionale (in Ausnahmefällen auch internationale) Kompensationsprojekte ausgeglichen werden und damit zumindest eine bilanzielle Klimaneutralität erreicht wird.