Dem Prüfungsausschuss obliegt in universitären Studiengängen die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Bachelor- oder Masterprüfung; er ist damit zuständig für alle prüfungsrechtlich relevanten Fragen des Studiengangs sowie für die Anträge der Studierenden (siehe APO und Kompetenzwegweiser).
Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die aus dem Kreis der an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hauptamtlich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gewählt werden und einer Vertreterin oder einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät.
Der Prüfungsausschuss befasst sich ebenfalls mit schwierigen Fällen, Fehlentwicklungen des Prüfungssystems oder notwendigen Veränderungen der Prüfungsordnung und macht in diesen Fällen auch geeignete Lösungsvorschläge. Eine weitere Aufgabe stellt die Verabschiedung der Regeln für die Durchführung und Organisation von Prüfungen sowie die Durchsetzung des Nachteilsausgleichs dar.
Verbindlich ist nur die in deutscher Sprache veröffentlichte Fassung einer Rechtsvorschrift, eines Formulars und Bekanntmachung.
Die aktuell gültigen Fachprüfungsordnungen inkl. Ergänzungen und die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) ist im Bereich der Studien- und Prüfungsordnungen der KU Eichstätt-Ingolstadt zu finden.
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Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit und Erteilung eines Themas
Antrag auf Ausfertigung des Bachelorzeugnisses und der -urkunde
Hinweise Zeugnisantrag
Antrag auf Zulassung zu einem Major
Auswahlsatzung zum Studienschwerpunkt
Informationen zum Auswahlverfahren im Studienschwerpunkt (Major)
Ergebnis zum Auswahlverfahren im Studienschwerpunkt (Major) 2019
Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit und Erteilung eines Themas
Antrag auf Ausfertigung des Masterzeugnisses und der -urkunde
Hinweise Zeugnisantrag
=> Lernen fürs Leben: Die Überfachlichen Qualifikationen an der KU
Einbringung von Modulen aus Überfachlichen Qualifikationen in die Studiengänge der WWF
Folien zur Info-Veranstaltung "Prüfungsordnung Bachelor"
Folien zur Info-Veranstaltung "Prüfungsordnung Master"
=> Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
Erkrankung bei der Ablegung der Prüfungsleistung
Richtlinien für semsterbegleitende (innovative) Prüfungsleistungen
Besuch von mehreren Proseminaren
Ablegung von mehr als 180 ECTS-Punkten
Fristverlängerung bei Datenverlust
Mitführen von internetfähigen Geräten bzw. Geräten mit Computerfunktionalität bei Prüfungen