Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen

Vor dem Auslandsaufenthalt

Studenten reichen bitte ihre gesamten Unterlagen zur Auslandsanerkennung gesammelt beim International Office ein.

Einzureichende Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Teilstudienvertrag (Vorlagen für Teilstudienverträge finden sie auf den Seiten des International Office)
  • Ausführliche, offizielle Kursbeschreibung der ausländischen Hochschule, aus der folgende Informationen ersichtlich sind:
    • Anzahl ECTS-Punkte sowie Workload des Kurses in Stunden
    • Anforderungsniveau des Kurses (Bachelor/Master, Semester/Studienjahr)
    • Kursinhalte

ECTS-Punkte bzw. Workload

  • Im Falle einer Anerkennung als Wahlfach oder als zusätzliches Modul im Schwerpunkt wird das Modul mit der Anzahl an ECTS-Punkten anerkannt, die die Studenten an der ausländischen Hochschule für das Modul erhalten. Es erfolgt keine Rundung auf 5/10 ECTS.
  • Im Falle einer Universität außerhalb des Bologna-Raumes muss zusätzlich beachtet werden, dass eine Gewichtung der erworbenen Creditpunkte, die nicht ECTS sind, durch das International Office vorgenommen wird.
  • Im Falle einer Anerkennung als Substitut wird auf 5 ECTS abgerundet, wenn das ausländische Modul die gleiche oder eine höhere ECTS Anzahl hat. Wenn das ausländische Modul weniger als 5 ECTS hat, ist möglicherweise eine zusätzliche Leistung an der WFI zu erbringen, das ausländische Modul wird auf 5 ECTS aufgerundet.

Anforderungsniveau und Inhalt der Leistung im Ausland

  • Je nach Inhalt können Leistungen im Ausland als Substitut, zusätzliche Veranstaltung in einem Schwerpunkt oder als Wahlmodul anerkannt werden.
  • Anrechenbare Veranstaltungen müssen ein zum Lehrprogramm an der WFI äquivalentes, hohes Anforderungsniveau aufweisen.
  • Die Anerkennung wird wie beantragt durchgeführt, d.h. wird ein Substituts-Antrag abgelehnt, so erfolgt keine automatische Anerkennung als zusätzliches Modul im Schwerpunkt oder Wahlfach. Der Student muss erneut einen Antrag stellen.
  • Module, die einmal als Substitut anerkannt worden sind, können nicht mehr als ein zusätzliches Modul im Schwerpunkt oder als Wahlfacht anerkannt werden.
  • Kurse, deren inhaltliche Übereinstimmung mit einer Veranstaltung am LSR mehr als 60% beträgt, werden grundsätzlich als Substitut angerechnet.
  • Eine Anerkennung von im Ausland absolvierten Proseminaren ist grundsätzlich nicht möglich.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Studenten reichen nach dem Auslandsaufenthalt ihre Unterlagen zentral beim International Office ein.