Aktuelles

Wegfall der 3G-Regel, weiterhin Maskenpflicht

Ab 03.04.2022 ist der Zutritt zur Universitätsbibliothek wieder ohne 3G-Nachweis möglich. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt weiterhin. Am Arbeitsplatz im Lesesaal darf auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.

Um die Abstandsregelungen einzuhalten, kann sich weiterhin jeweils nur eine begrenzte Anzahl von Besucher/-innen gleichzeitig in den Lesesälen aufhalten. Für die Zutrittssteuerung geben wir Einlasskarten aus, die Sie gegen Vorlage Ihrer KU.Card bzw. Ihres Bibliotheksausweises (im Original!) erhalten und beim Verlassen der Bibliothek wieder abgeben müssen. Diese Einlasskarten weisen Ihnen außerdem einen der nummerierten Arbeitsplätze zu. Bitte nutzen Sie nur diesen Platz.
Bitte beachten Sie: Die Einlasskarten werden in Ihrem Bibliothekskonto mit der Leihfrist für einen Tag verbucht. Geben Sie die Einlasskarte beim Verlassen der Bibliothek nicht wieder zurück, wird die Rückgabe angemahnt. Im Falle offener Mahngebühren ist die Ausleihe einer Einlasskarte und damit der Zutritt zum Lesesaal leider nicht möglich.

 

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