logo

Ziele und Förderung

"Dialogkulturen"

Das Forschungskolleg ist entsprechend dem wissenschaftlichen Profil der KU für alle Gegenstände und Disziplinen aus dem Bereich der Sozial-, Kultur- und Geisteswissenschaften offen. Mit dem Begriff der Dialogkulturen wird zusätzlich eine gemeinsame Perspektive bezeichnet, unter der das wissenschaftliche Arbeiten sowie der wissenschaftliche Austausch im und durch das Kolleg stattfindet. Dialogkulturen umschreibt das Anliegen des Forschungskollegs in dreierlei Weise:
 

1. Die Einzelwissenschaften können im interdisziplinären Dialog ein breites Themenspektrum erarbeiten. Einzige inhaltliche Voraussetzung für die Teilnahme am Kolleg ist, dass der jeweilige Untersuchungsgegenstand grundsätzlich mit Blick auf sein kommunikatives Umfeld sowie die Konflikt- und Verständigungsszenarios, deren Teil er ist, studiert wird. In der interdisziplinären Diskussion sollen so Kulturen des Dialogs sowohl in der Geschichte als auch in der Gegenwart sichtbar werden und daraufhin befragt werden können, welche Bedingungen diese ermöglichen und zu ihrem Fortbestand oder auch zu ihrem möglichen Scheitern beitragen.
 

2. Dialogkulturen beschreibt die Art des wissenschaftlichen Austauschs, die das Kolleg vor dem Hintergrund einer dialogischen Debattenkultur reflektieren, zu deren Weiterentwicklung es beitragen möchte und in deren Rahmen das Forschungskolleg ihre Mitglieder ebenso darin unterstützt, Anträge auf Forschungsförderung bei öffentlichen und privaten Institutionen sowie Stiftungen zu stellen.
 

3. Auf der dritten Ebene von Dialogkulturen blicken die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forschungskollegs über die Forschung hinaus und verstehen dieses als Ausgangspunkt für den gesellschaftlichen Dialog. Dabei vereint die Mitglieder die Überzeugung, dass es erst auf der Grundlage exemplarischer und allein an wissenschaftlicher Exzellenz orientierter Forschungen gelingen kann, den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft sinnvoll und für beide Seiten ertragreich zu gestalten. Gleichzeitig ist es immer auch Auftrag und Selbstverständnis von Sozial- und Kulturwissenschaften, diesen Prozess zu reflektieren und kritisch zu begleiten.

Fellowship-Programm und Förderung

Zur Förderung der Ziele vergab das Forschungskolleg in seiner ersten Phase 2020-2023 regelmäßig externe und interne Fellowships von bis zu 4 Monaten, die als Senior Fellowships an etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Professuren (oder äquivalent) sowie als Junior Fellowships an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Postdoc- oder Habilitationsphase vergeben wurden. Im Jahr 2023 begann die zweite Phase mit neuen Förderoptionen: Das Forschungskolleg fördert nun gezielt Antragsgruppen für die Vorbreitung eines interdisziplinären Drittmittelantrags, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich vor allem aus den Kollegmitgliedern rekrutieren. Zu der Förderung gehört neben Workshops und Netzwerktreffen die gezielte Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler, als Vortragende, Fellow, Berater und auch als Mitantragsteller.

Über die Vergabe der Förderungen wie der Fellwoships entscheidet die Mitgliederversammlung in Zusammenarbeit mit einem externen Advisory Board. Den Kollegmitgliedern stehen zusätzlich Tagungsmittel im Rahmen der an dem Kolleg durchgeführten Projekte zur Verfügung.

Die Mitgliedschaft im Kolleg

Die Mitgliedschaft im Forschungskolleg ist für alle promovierten, hauptamtlich an der KU tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler möglich, die ein Forschungsprojekt im Forschungskolleg durchführen und die Mitgliedschaft mit diesem Projekt beantragen möchten. Die Forschungsprojekte müssen dauerhafte, inhaltliche Forschungsinteressen erkennen lassen, die der Profilierung des Forschungskollegs und der KU dienen. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss den inhaltlichen und methodischen Innovationsgehalt des Forschungsprojekts erkennbar machen sowie den Bezug zum Begriff Dialogkulturen als fachübergreifende Perspektive darstellen; der Beitrag der Projektleiterin oder des Projektleiters muss erkennbar sein. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet die Mitgliederversammlung. Anträge auf Mitgliedschaft entsprechend den Richtlinien können jederzeit an das Sprecherteam des Kollegs gestellt werden.