Unterstützungsmaßnahmen für Wissenschaftlerinnen

Unterstützung nach der Geburt eines Kindes durch studentische Hilfskräfte

Professorinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, die nach der Geburt eines Kindes aus der Mutterschutzzeit oder Elternzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, erhalten auf Wunsch Unterstützung durch studentische Hilfskräfte.

Es können bis zu 100 Hilfskraft-Stunden beantragt werden – in Abhängigkeit vom Stellenumfang der Antragstellerin und dem geplanten Arbeitseinsatz der Hilfskräfte. Die  Unterstützung kann entweder im ersten Semester nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit in Anspruch genommen werden – oder gestreckt  auf zwei Semester.

Anträge können ab sofort gestellt werden. (Email an: uni-frauenbeauftragte@ku.de)

 

Zusätzliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten

Für wichtige hochschulöffentliche Termine sowie Tagungen, die an der KU stattfinden, steht ein Etat für die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten zur Verfügung. Wenn Sie eine veranstaltungsbegleitende Kinderbetreuung anbieten möchten, hilft Ihnen Veronika Hecht (veronika.hecht(at)ku.de, 08421/93-21614) gerne bei der Organisation. Bitte beachten Sie dazu auch diese Hinweise.

Außerdem wird in den Ferien, die in der Vorlesungszeit liegen, ein Ferienprogramm für die Kinder (im Alter von sechs bis zwölf Jahren) von Studierenden und Beschäftigten angeboten werden. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Auf Antrag können außerdem Mehrkosten für die Kinderbetreuung und -unterkunft bei Tagungsreisen von Wissenschaftlerinnen übernommen werden, wenn die Kinder auf die Reise mitgenommen werden. Das entsprechende Merkblatt und das Antragsformular finden Sie bei den Dienstreiseanträgen oder auf den Seiten der Familienfreundlichen KU. Antragsberechtigt sind nur Beschäftigte im Mittelbau, die ein Qualifikationsvorhaben an der KU verfolgen (Promotion, Habilitation, Postdoc).