Sexuelle Belästigung

Die KU fördert ein Studien- und Arbeitsumfeld, das von gegenseitigem Respekt geprägt ist. Sexuelle Belästigung wird deshalb unter keinen Umständen geduldet und entsprechend sanktioniert. Die KU strebt ein Klima der Solidarität und Gleichberechtigung an, in dem sich alle angstfrei und ohne Einschränkung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten gegen sexuelle Belästigung zur Wehr setzen können. Um dies zu erreichen, bietet sie Beratungsmöglichkeiten und Fortbildungen für Studierende, Lehrende, Mitarbeitende und Vorgesetzte an.

Definition

Handlungsempfehlung

Informationen und Notfallnummern

Flyer mit Informationen zur Prävention sexueller Belästigung

Rechtliche Grundlagen

Weitere Informationen

Was ist sexuelle Belästigung?

Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell belegte Verhalten, das unerwünscht ist und als respektlos und verletzend empfunden wird. Dazu können folgende Verhaltensweisen zählen:

  • anzügliche Witze
  • taxierende Blicke
  • unerwünschte Berührungen
  • abfällige/sexistische Bemerkungen über Aussehen, Verhalten und Privatleben
  • Zeigen pornografischer Darstellungen
  • Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen
  • strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

Sexuelle Belästigung ist stets einseitiges Verhalten, das sich grundlegend von Flirts oder Komplimenten unterscheidet und häufig zu Stresserleben, Verunsicherung, Angst, Depression sowie psychosomatischen Beschwerden und zu Leistungsminderung führt.

Kurzvideo von ProMädchen Mädchenhaus Düsseldorf zum Thema „Was ist sexualisierte Gewalt?“ (für Jugendliche ab 11 Jahren)

Videoclips von Frauen gegen Gewalt e.V. zum Thema „Was ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Was tun?“

Was können Betroffene tun?

Aus Angst, als prüde, empfindlich oder humorlos empfunden zu werden, verleugnen oder beschönigen viele Betroffene sexuelle Belästigung. Es ist Ihr Recht, sich zu wehren! Warten Sie nicht darauf, dass das Fehlverhalten von allein aufhört. Schaffen Sie mit deutlichen Worten klare Verhältnisse. Machen Sie klar, dass grenzverletzendes Verhalten nicht erwünscht ist.

Bleiben Sie nicht allein. Sprechen Sie mit Menschen Ihres Vertrauens! Dies hilft Ihnen, Unsicherheitsgefühle abzubauen.

Protokollieren Sie die Vorfälle (Datum, Uhrzeit, Ort, Anwesende, was genau ist geschehen?).

Sie können sich an die angegebenen Beratungsstellen wenden, alleine oder mit einer Person Ihres Vertrauens. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. Ohne Ihre Zustimmung werden keine Maßnahmen unternommen. Welche der möglichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, entscheiden allein Sie selbst. Mögliche Sanktionen gegen Täter/-innen beinhalten: Ausschluss von Lehrveranstaltungen, Exmatrikulation, Hausverbot.

Jederzeit können Sie sich außeruniversitäre Unterstützung suchen (z. B. bei der Beratungsstelle Frauennotruf 089/763737) oder sich an die Polizei wenden.

An wen können sich Betroffene an der KU wenden?

Folgende Ansprechstellen stehen Ihnen zur Verfügung:

Weitere Informationen

Die Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen informiert auf ihrer Website umfassend zu 'Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen.'

Beratung und Informationen bietet auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Hier finden Sie Informationen des European Institute for Gender Equality sowie zur White Ribbon Campaign.

Eine Liste mit Telefonnummern für persönliche Notsituationen an der KU bekommen die Erstsemester-Studierenden mit ihren Immatrikulationsunterlagen zugeschickt. Die Liste findet sich auch im Personenverzeichnis der KU.