Ethikkommission

Die Ethikkommission der KU ist das Gremium, das sicherstellt, dass empirische Studien am Menschen im Einklang mit gesetzlichen und fachwissenschaftlichen Regelungen durchgeführt
werden. Sie prüft insbesondere, ob

  • Gefährdungen von Studienteilnehmern ausgeschlossen sind,
  • die auftretenden Belastungen für die Studienteilnehmer durch den Nutzen der Studie gerechtfertigt sind,
  • Studienteilnehmer angemessen über die Ziele und den Ablauf einer Studie informiert sind,
  • Studienteilnehmer eine informierte Einwilligung zur Teilnahme einer Studie abgeben können und
  • Datenschutzgesetze bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten eingehalten werden.

Die Ethikkommission wird ausschließlich auf Antrag der Projektverantverantwortlichen tätig. Anträge für studentische Abschlussarbeiten müssen von den Betreuer/-innen gestellt werden. Da Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Einhaltung der genannten Regeln verpflichtet sind, ist die Einschaltung der Ethikkommission bei empirischen Studien am Menschen grundsätzlich zu empfehlen. Zwingend notwendig wird dies jedoch dann, wenn Drittmittelgeber oder Verlage die Begutachtung durch eine Ethikkommission zur Voraussetzung für die Bewilligung von Forschungsmitteln oder die Publikation in Zeitschriften machen. In manchen Disziplinen (z.B. der Psychologie) ist dies die Regel.

 

Erläuterungen zur Begutachtung

Für jeden Antrag wird eine Gutachtergruppe eingesetzt, der neben dem/der Vorsitzenden (oder einem/einer stellvertretenden Vorsitzenden) mindestens zwei weitere Mitglieder der Kommission angehören. Die Entscheidung über den Antrag trifft diese Gutachtergruppe. Dies erlaubt es, die Gutachtergruppe wenn möglich fachspezifisch, wenn nötig aber interdisziplinär zusammenzusetzen. Das ärztliche Mitglied wird in erster Linie bei Studien mit Beteiligung von Patienten einbezogen. Die Entscheidung wird im Umlauf oder in einer Sitzung gefällt. Positive Voten können mit Auflagen gemacht werden, die dann erneut geprüft werden. Koordiniert wird das Verfahren durch eine Geschäftsstelle, die vom Zentrum für Forschungsförderung gestellt wird.

 

Erläuterungen zur Einreichung

Anträge auf Begutachtung sind an die Geschäftsstelle der Ethikkommission zu richten: ethikkommission(at)ku.de

Antragsformblatt

  1. Füllen Sie das Antragsformblatt aus und unterzeichnen Sie dieses
  2. Verbinden Sie alle Dokumente in ein pdf-File und reichen es bei der Geschäftsstelle der Kommission ein.

Mitglieder

Die Kommission setzt sich aus einer Gruppe von empirisch arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, in der alle empirisch arbeitenden Fächer der KU vertreten sind.

  • Geschichts- und Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät (GGF)
    Prof. Dr. Robert Schmidt
     
  • Mathematisch-Geographische Fakultät (MGF)
    Prof. Dr. Bernd Cyffka
     
  • Philosophisch-Pädagogische Fakultät (PPF)
    Dr. Valérie-D. Berner

    Dr. Martin E. Maier
    Jun.-Prof. Dr. Christina Pfeuffer
    Prof. Dr. Marco Steinhauser (Vorsitzender der Ethikkommission)
    Prof. Dr. Michael Zehetleitner
     

  • School of Transformation and Sustainability (STS)
    Prof. Dr. Martin Schneider
     
  • Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät (SLF)
    Prof. Dr. Heiner Böttger (Stellvertretender Vorsitzender)
    Prof. Dr. Thomas Hoffmann
    Prof. Dr. Tanja Rinker
     
  • Fakultät für Soziale Arbeit (SW)
    Prof. Dr. Christian Beck
     
  • Theologische Fakultät (THF)
    Prof. Dr. Alexis Fritz
     
  • Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (WFI)
    Prof. Dr. Joachim Büschken
    Prof. Dr. Alexander Danzer
    Prof. Dr. Max Göttsche
    Prof. Dr. Shashi Matta
     
  • Juristische Mitglieder
    Gabriele Kronschnabl

    Nicole Mehlig
    Jana Fischer
     

  • Ärztliches Mitglied
    Prof. Dr. Andreas Schuld (Klinikum Ingolstadt)

Geschäftsstelle

Daniel Romić
Daniel Romić
Referent für Forschung
Gebäude Ehemalige Orangerie  |  Raum: eO-111