Richtlinien zur Personalentwicklung

Richtlinie zu Teamentwicklungs- und Teambuildingmaßnahmen

Teamentwicklungs- und Teambuildingmaßnahmen stellen wichtige Beiträge zur Personalentwicklung sowie zur Führungskultur an der KU dar (vgl. auch Leitlinien guter Führung an der KU).

Die Hochschulleitung hat daher eine Richtlinie verabschiedet, die Führungskräften eine Orientierung darüber geben soll, welche Maßnahmen in welchem Umfang durch die KU unterstützt werden.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular findet sich hier.

 

Teilnahme an zeit- und kostenintensiven Fortbildungen

Die KU möchte Ihren Beschäftigten auch die Teilnahme an zeit- und kostenintensiven Fortbildungen (Zertifikatskurse, Lehrgänge, berufsbegleitendes Studium etc.) ermöglichen und fördert diese entsprechend der jeweiligen dienstlichen Notwendigkeit, in Übereinstimmung mit dem Tätigkeitsprofil und auch unter Berücksichtigung der vorhandenen einschlägigen Budgets. Der Umfang der Förderung richtet sich danach, ob die angestrebte Fortbildung den aktuellen oder zukünftigen beruflichen Anforderungen und Tätigkeiten in vollem, überwiegendem oder teilweisem Umfang entspricht und setzt daher meist auch einen von den Beschäftigten zu erbringenden Eigenanteil voraus. Somit tragen sowohl die KU als Arbeitgeberin als auch die Beschäftigten selbst Verantwortung für die Weiterbildung und Weiterentwicklung im Sinne des lebenslangen Lernens.

Wenn Beschäftigte eine zeit- und kostenintensive Fortbildung anstreben, sollte zunächst das Gespräch mit der direkten Führungskraft gesucht werden. Anschließend wird die Personalentwicklung hinzugezogen, um gemeinsam die wichtigsten Fragen und Rahmenbedingungen klären zu können. In der Regel wird mit Unterstützung der Personalabteilung ein Fortbildungsvertrag geschlossen, der den Umfang der KU-seitigen finanziellen Unterstützung und auch eventuelle Freistellungen regelt. Dies betrifft sowohl Beschäftigte im wissenschaftlichen als auch wissenschaftsstützenden Bereich. Eine Anmeldung zur Fortbildung sollte - nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen - erst dann erfolgen, wenn die Genehmigung für die Fortbildung vorliegt und die Rahmenbedingungen geklärt sind.

Da der gesamte Prozess bis zum Abschluss eines Fortbildungsvertrags eine gewisse Vorlaufzeit benötigt, sollten Beschäftigte mindestens 8 Wochen vor Beginn der Fortbildung auf die Personalentwicklung zukommen, damit für eine reibungslose Bearbeitung genügend Zeit bleibt.