Informationen zum Nachteilsausgleich

Zuständige Ansprechperson für die Genehmigung an der Fakultät
Christine Platzer
Prof. Dr. Christine Platzer
Professur für Psychologie
Gebäude Kapuzinerkloster | Raum: Kap-213
Postanschrift
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Kapuzinergasse 2
85072 Eichstätt
Sprechstunde
Mittwoch 12:30 – 13:45 Uhr in der Vorlesungszeit/ Anmeldung in ILIAS (Kurs Sprechstunde)

Allgemeine Informationen

Antragsprozedere

  1. Füllen Sie den für Sie gültigen Antrag auf Nachteilsausgleich digital aus. Sie finden die Anträge auf unserer Homepage: https://www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/beratung/behinderung/nachteilsausgleich
  2. Legen Sie dem vollständig ausgefüllten Antrag die entsprechenden Unterlagen bei (vor allem ärztliche Bescheinigungen, usw.).
  3. Senden Sie den Antrag über das Kontaktformular https://www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/pruefungsamt oder über die Mailadresse fh-studiengaenge(at)ku.de an das Prüfungsamt der Fakultät für Soziale Arbeit.

    Setzen Sie die stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses Frau Prof. Dr. Christine Platzer (Christine.Platzer(at)ku.de)  ins cc: der Mail.

Termine und Fristen

Antragsfrist

Reichen Sie den Antrag bei Studienbeginn bzw. rechtzeitig am Anfang des Semesters, zu dem der Nachteilsausgleich gewährt werden soll, ein. Bei späterer Einreichung kann eine Gewährung im bereits laufenden Semester nicht sichergestellt werden.

Benachrichtigungsfrist

Bei vorliegendem positiven Bescheid sind die zuständigen Prüfer/-innen und das Prüfungsamt in einer gemeinsamen Mail unter Vorlage des Bescheides von der oder dem Studierenden über den Nachteilsausgleich zu informieren. Die Information sollte rechtzeitig am Anfang jedes Semesters, spätestens mit Prüfungsanmeldung erfolgen.

Die Benachrichtigung enthält:
(1) eine Auflistung der Prüfungsmodule (Nummer sowie Titel) und
(2) die Art des gewährten Nachteilsausgleichs

Nur bei rechtzeitiger Benachrichtigung der Prüfer/-innen und des Prüfungsamtes kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können.