Allgemeine Informationen erhalten Sie hier:
https://www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/beratung/behinderung
Reichen Sie den Antrag bei Studienbeginn bzw. rechtzeitig am Anfang des Semesters, zu dem der Nachteilsausgleich gewährt werden soll, ein. Bei späterer Einreichung kann eine Gewährung im bereits laufenden Semester nicht sichergestellt werden.
Bei vorliegendem positiven Bescheid sind die zuständigen Prüfer/-innen und das Prüfungsamt in einer gemeinsamen Mail unter Vorlage des Bescheides von der oder dem Studierenden über den Nachteilsausgleich zu informieren. Die Information sollte rechtzeitig am Anfang jedes Semesters, spätestens mit Prüfungsanmeldung erfolgen.
Die Benachrichtigung enthält:
(1) eine Auflistung der Prüfungsmodule (Nummer sowie Titel) und
(2) die Art des gewährten Nachteilsausgleichs
Nur bei rechtzeitiger Benachrichtigung der Prüfer/-innen und des Prüfungsamtes kann sichergestellt werden, dass die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden können.