FAQ Fachstudienberatung Soziale Arbeit

Einschreibeverfahren

An wen kann ich mich bei Fragen zum Einschreibeverfahren wenden?

Für das Einschreibeverfahren ist das Studierendenbüro zuständig.

Für Fragen zum Studium allgemein steht ihnen die allgemeine Studierendenberatung zur Verfügung.

Die Fachstudienberatung steht ihnen bei Fragen zu Anerkennung und Anrechnung sowie Fragen während ihres Studiums zur Verfügung unter der Seite des Studiengangs, "Info und Beratung".

Wann und wo kann ich mich für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit einschreiben?

Wichtig: Für den Studiengang BA Soziale Arbeit ist keine Bewerbung erforderlich, da er keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt.

Für eine Einschreibung sind zuerst Ihre persönlichen Daten im Online-Einschreibeportal des Studierendenbüros einzugeben. Das Online-Einschreibportal ist für das Wintersemester ab Anfang August geöffnet.

Anschließend muss der sog. Immatrikulationsantrag ausgedruckt, unterschrieben und mit allen zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen innerhalb der Einschreibefristen per Post an das Studierendenbüro gesendet werden. Nach dem postalischen Eingang des Immatrikulationsantrages bearbeitet das Studierendenbüro Ihre Unterlagen.

Das Studierendenbüro hält auf seinen Seiten unter „Bewerben und Einschreiben“ umfangreiche Informationen für Sie bereit.

 

Wann und wo kann ich mich für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bewerben, wenn ich keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung habe?

Internationale Bewerber bewerben sich ebenfalls über das Online-Portal. Die Bewerbung muss bis zum 15. Juli bei der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eingegangen sein.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenbüros unter „Bewerben und Einschreiben“, Menüpunkt „Bildungsausländer“.

Was muss ich beim Vorpraktikum im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit beachten?

Vor Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige 6-wöchige praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) nachzuweisen.

Alle Voraussetzungen für das Vorpraktikum können Sie diesem Dokument entnehmen

Ich habe mich beworben - bin ich zum Studium zugelassen oder nicht?

Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Bewerbungsstatus im Online-Portal.

Wenn Sie den Studienplatz annehmen, müssen Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist einschreiben, ggf. kann auch ein bevollmächtigter Vertreter die Einschreibung vornehmen.

Bitte beachten Sie die Regelung zum Vorpraktikum!

Wird die Immatrikulation wegen Versäumung der Einschreibungsfrist oder Vorliegen von Immatrikulationshindernissen (z. B. fehlender oder unzureichender Nachweis der einschlägigen geforderten Vorpraxis) abgelehnt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.

Kann der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit in Teilzeit studiert werden?

Bei dem Bachelorstudiengang handelt es sich um ein Vollzeitstudium, bei dem die Veranstaltungen i.d.R. von Montag bis Freitag, ggf. auch Samstag in Form von Blockveranstaltungen stattfinden. Ein Teilzeitstudium ist nicht vorgesehen.

Wie erfolgt der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (ohne Hochschulzugangsberechtigung)?

Es gibt jedes Jahr eine Quote von Studierenden, welche durch ihre berufliche Qualifikation zugelassen werden können. Hierfür ist ein Beratungsgespräch im Vorfeld erforderlich. Dieses Gespräch muss im Studierendenbüro beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenbüros unter dem Stichwort "beruflich Qualifizierte".

Eine Bestätigung über die Durchführung des Beratungsgespräches ist dann Teil der Bewerbungsunterlagen. Das Gespräch entscheidet nicht über eine Zulassung und ist somit ausschließlich als Voraussetzung für die Bewerbung zu betrachten. Wenn Sie einen Studienbeginn zum Wintersemester planen, ist eine Beantragung dieses Beratungsgespräches ab April sinnvoll.

Wo finde ich weitere Informationen zur Zulassung und Einschreibung?

Hierfür sind die Seiten des Studierendenbüros hilfreich. Hier werden für Sie wichtige Informationen vorgehalten, die es im Einschreibeverfahren zu beachten gilt.

Anrechnung und Anerkennung

Kann ich mir Leistungen aus einem anderen Studium anerkennen lassen?

Die Anrechnung von Leistungen anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zu den in den Modulen der KU genannten Kompetenzen und Lehrinhalte ist möglich. Bitte ziehen Sie dazu die Modulhandbücher heran.

Lassen sich gemeinsame Kompetenzen und Inhalte finden, kann nach erfolgreicher Immatrikulation ein Antrag auf Anrechnung im Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Fachstudienberatung steht Ihnen im Anrechnungs- bzw. Anerkennungsverfahren beratend zur Seite. Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.

Können Leistungen aus der Ausbildung zur/zum ErzieherIn angerechnet werden?

Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen im Bereich von Modul BASA 5.1

  • Voraussetzungen für eine Anrechnung im Bereich der Ausbildung und Tätigkeit als staatlich anerkannte_r Erzieher_in:
    • Abgeschlossene Erzieher_innenausbildung
    • Berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Dauer der Tätigkeit: mind. 2 Jahre in Vollzeit oder ein entsprechendes Volumen in Teilzeit nach Abschluss der Ausbildung
    • Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Berufstätigkeit an einer Arbeitsstelle erfolgte, in der staatlich anerkannte Sozialpädagog_innen/Sozialarbeiter_innen tätig waren und somit davon ausgegangen werden kann, dass eine sozialpädagogische Anleitung gewährleistet war.
    • Der Nachweis über die bereits erworbenen Fachkompetenzen muss in einem Fachgespräch mit dem/r Beauftragten für die praktischen Studiensemester erbracht werden.
  • Folgen der Anerkennung:
    • Erlass des Praxiseinsatzes von 22 Wochen
    • Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, am Kolloquium in BASA 5.1 und die Anfertigung eines Praxisberichts mit Bezug auf die bisher erbrachte berufliche Tätigkeit ist weiterhin verpflichtend.
  • Für andere, vergleichbare Ausbildungen und Tätigkeiten, wie z.B. Heilerziehungspflege, einschlägige pädagogische Studiengänge etc., können die vorgenannten Kriterien entsprechend für die Entscheidung im Einzelfall Anwendung finden.
  • Für theoretische Inhalte der Ausbildung zum/r Erzieher_in an der FAKS sieht der Prüfungsausschuss im Regelfall keine Gleichwertigkeit zu den im Rahmen des hiesigen Studienganges BA Soziale Arbeit vermittelten Kompetenzen. Der Nachweis im Einzelfall bleibt vorbehalten.

Studienverlauf

Wo finde ich detaillierte Informationen zum Studiengang?

Sie können unsere Prüfungsordnung, unser Modulhandbuch, die grafische Modulübersicht, sowie einen detaillierten Studien- und Prüfungsverlaufsplan hier einsehen. Weitere allgemeine Informationen zu unserer Fakultät und unseren Studiengängen finden Sie hier.

Bachelorarbeit

Kann das Thema für die BA-Arbeit vor dem Absolvieren des Praktischen Studiensemesters eingereicht werden?

Grundsätzlich gilt § 11 Abs. 3 Satz 3 der StPO.  Somit ist zuerst das praktische Studiensemester zu absolvieren, bevor das Thema für die Bachelorarbeit eingereicht werden kann.

Corona bedingte Ausnahmen sind in den unten genannten Fällen möglich.

Dabei muss die Notwendigkeit glaubhaft nachgewiesen werden. Dies erfolgt neben der ausführlichen Begründung im formlosen Antrag, der im Prüfungsamt abgegeben wird. Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Anlagen bei:

a) Nachweis über entsprechende zahlreiche Corona bedingte Absagen für Praktikumsstellen

b) Nachweis von bereits geleisteten CP

In diesen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung seitens der Prüfungskommission möglich.

Kann die Einreichung des BA-Themas beim Prüfungsamt in eingescannter oder fotografierter Form erfolgen?

Nein, ab sofort ist nur noch die Einreichung des BA-Themas als elektronisch hochgeladenes Dokument des Prüfungsamtes mit elektronisch eingefügten Unterschriften möglich.

Kann ein BA-Thema nach § 11 Abs. 3 StPO beim Prüfungsamt eingereicht werden, ohne dass das Kolloquium BA SA 5.1 erfolgreich absolviert wurde?

Studierende können nach erfolgreichem Ableisten der Praktikumszeit (22 Wochen BA SA) - nachgewiesen durch eine positive Praktikumsbeurteilung - ein Thema für die BA-Arbeit einreichen (Fristen beachten). Diese erhalten dann die Zusage unter Vorbehalt. Das heißt, das Kolloquium (semesterbegleitende Prüfung), das unmittelbar nach dem Prüfungsanmeldezeitraum für Wiederholer etc. stattfindet, muss erfolgreich absolviert werden.
Die BA-Thesis wird erst nach dem erfolgreichen Bestehen des Kolloquiums im Prüfungsamt abgegeben.