Für das Einschreibeverfahren ist das Studierendenbüro zuständig.
Für Fragen zum Studium allgemein steht ihnen die allgemeine Studierendenberatung zur Verfügung.
Die Fachstudienberatung steht ihnen bei Fragen zu Anerkennung und Anrechnung sowie Fragen während ihres Studiums zur Verfügung unter der Seite des Studiengangs, "Info und Beratung".
Vor Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige 6-wöchige praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) nachzuweisen.
Alle Voraussetzungen für das Vorpraktikum können Sie diesem Dokument entnehmen
Bei dem Bachelorstudiengang handelt es sich um ein Vollzeitstudium, bei dem die Veranstaltungen i.d.R. von Montag bis Freitag, ggf. auch Samstag in Form von Blockveranstaltungen stattfinden. Ein Teilzeitstudium ist nicht vorgesehen.
Die Anrechnung von Leistungen anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zu den in den Modulen der KU genannten Kompetenzen und Lehrinhalte ist möglich. Bitte ziehen Sie dazu die Modulhandbücher heran.
Lassen sich gemeinsame Kompetenzen und Inhalte finden, kann nach erfolgreicher Immatrikulation ein Antrag auf Anrechnung im Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Fachstudienberatung steht Ihnen im Anrechnungs- bzw. Anerkennungsverfahren beratend zur Seite. Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
1. Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen im Bereich von Modul BASA 4.3 „Erziehung, Bildung, Kommunikation“
2. Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen im Bereich von Modul BASA 5.1
Grundsätzlich gilt § 9 Abs. 2 Satz 2 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Somit ist zuerst das praktische Studiensemester zu absolvieren, bevor das Thema für die Bachelorarbeit eingereicht werden kann.
Studierende können nach erfolgreichem Ableisten der Praktikumszeit (22 Wochen BA SA) - nachgewiesen durch eine positive Praktikumsbeurteilung - ein Thema für die BA-Arbeit einreichen (Fristen beachten). Diese erhalten dann die Zusage unter Vorbehalt. Das heißt, das Kolloquium (semesterbegleitende Prüfung), das unmittelbar nach dem Prüfungsanmeldezeitraum für Wiederholer etc. stattfindet, muss erfolgreich absolviert werden.
Die BA-Thesis wird erst nach dem erfolgreichen Bestehen des Kolloquiums im Prüfungsamt abgegeben.
Nein, ab sofort ist nur noch die Einreichung des BA-Themas als elektronisch hochgeladenes Dokument des Prüfungsamtes mit elektronisch eingefügten Unterschriften möglich.