Für das Einschreibeverfahren ist das Studierendenbüro zuständig.
Für Fragen zum Studium allgemein steht ihnen die allgemeine Studierendenberatung zur Verfügung.
Die Fachstudienberatung steht ihnen bei Fragen zu Anerkennung und Anrechnung sowie Fragen während ihres Studiums zur Verfügung unter der Seite des Studiengangs, "Info und Beratung".
Wichtig: Für den Studiengang BA Soziale Arbeit ist keine Bewerbung erforderlich, da er keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt.
Für eine Einschreibung sind zuerst Ihre persönlichen Daten im Online-Einschreibeportal des Studierendenbüros einzugeben. Das Online-Einschreibportal ist für das Wintersemester ab Anfang August geöffnet.
Anschließend muss der sog. Immatrikulationsantrag ausgedruckt, unterschrieben und mit allen zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen innerhalb der Einschreibefristen per Post an das Studierendenbüro gesendet werden. Nach dem postalischen Eingang des Immatrikulationsantrages bearbeitet das Studierendenbüro Ihre Unterlagen.
Das Studierendenbüro hält auf seinen Seiten unter „Bewerben und Einschreiben“ umfangreiche Informationen für Sie bereit.
Internationale Bewerber bewerben sich ebenfalls über das Online-Portal. Die Bewerbung muss bis zum 15. Juli bei der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eingegangen sein.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenbüros unter „Bewerben und Einschreiben“, Menüpunkt „Bildungsausländer“.
Vor Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige 6-wöchige praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) nachzuweisen.
Alle Voraussetzungen für das Vorpraktikum können Sie diesem Dokument entnehmen
Kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Bewerbungsstatus im Online-Portal.
Wenn Sie den Studienplatz annehmen, müssen Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist einschreiben, ggf. kann auch ein bevollmächtigter Vertreter die Einschreibung vornehmen.
Bitte beachten Sie die Regelung zum Vorpraktikum!
Wird die Immatrikulation wegen Versäumung der Einschreibungsfrist oder Vorliegen von Immatrikulationshindernissen (z. B. fehlender oder unzureichender Nachweis der einschlägigen geforderten Vorpraxis) abgelehnt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam.
Bei dem Bachelorstudiengang handelt es sich um ein Vollzeitstudium, bei dem die Veranstaltungen i.d.R. von Montag bis Freitag, ggf. auch Samstag in Form von Blockveranstaltungen stattfinden. Ein Teilzeitstudium ist nicht vorgesehen.
Es gibt jedes Jahr eine Quote von Studierenden, welche durch ihre berufliche Qualifikation zugelassen werden können. Hierfür ist ein Beratungsgespräch im Vorfeld erforderlich. Dieses Gespräch muss im Studierendenbüro beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendenbüros unter dem Stichwort "beruflich Qualifizierte".
Eine Bestätigung über die Durchführung des Beratungsgespräches ist dann Teil der Bewerbungsunterlagen. Das Gespräch entscheidet nicht über eine Zulassung und ist somit ausschließlich als Voraussetzung für die Bewerbung zu betrachten. Wenn Sie einen Studienbeginn zum Wintersemester planen, ist eine Beantragung dieses Beratungsgespräches ab April sinnvoll.
Hierfür sind die Seiten des Studierendenbüros hilfreich. Hier werden für Sie wichtige Informationen vorgehalten, die es im Einschreibeverfahren zu beachten gilt.
Die Anrechnung von Leistungen anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zu den in den Modulen der KU genannten Kompetenzen und Lehrinhalte ist möglich. Bitte ziehen Sie dazu die Modulhandbücher heran.
Lassen sich gemeinsame Kompetenzen und Inhalte finden, kann nach erfolgreicher Immatrikulation ein Antrag auf Anrechnung im Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Fachstudienberatung steht Ihnen im Anrechnungs- bzw. Anerkennungsverfahren beratend zur Seite. Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.
Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen im Bereich von Modul BASA 5.1
Grundsätzlich gilt § 11 Abs. 3 Satz 3 der StPO. Somit ist zuerst das praktische Studiensemester zu absolvieren, bevor das Thema für die Bachelorarbeit eingereicht werden kann.
Corona bedingte Ausnahmen sind in den unten genannten Fällen möglich.
Dabei muss die Notwendigkeit glaubhaft nachgewiesen werden. Dies erfolgt neben der ausführlichen Begründung im formlosen Antrag, der im Prüfungsamt abgegeben wird. Bitte fügen Sie diesem Antrag folgende Anlagen bei:
a) Nachweis über entsprechende zahlreiche Corona bedingte Absagen für Praktikumsstellen
b) Nachweis von bereits geleisteten CP
In diesen Fällen ist eine Einzelfallentscheidung seitens der Prüfungskommission möglich.
Nein, ab sofort ist nur noch die Einreichung des BA-Themas als elektronisch hochgeladenes Dokument des Prüfungsamtes mit elektronisch eingefügten Unterschriften möglich.
Studierende können nach erfolgreichem Ableisten der Praktikumszeit (22 Wochen BA SA) - nachgewiesen durch eine positive Praktikumsbeurteilung - ein Thema für die BA-Arbeit einreichen (Fristen beachten). Diese erhalten dann die Zusage unter Vorbehalt. Das heißt, das Kolloquium (semesterbegleitende Prüfung), das unmittelbar nach dem Prüfungsanmeldezeitraum für Wiederholer etc. stattfindet, muss erfolgreich absolviert werden.
Die BA-Thesis wird erst nach dem erfolgreichen Bestehen des Kolloquiums im Prüfungsamt abgegeben.