FAQ Fachstudienberatung Soziale Arbeit

Allgemeines

Wo bekomme ich Informationen zum Einschreibeverfahren?

Für das Einschreibeverfahren ist das Studierendenbüro zuständig.

Für Fragen zum Studium allgemein steht ihnen die allgemeine Studierendenberatung zur Verfügung.

Die Fachstudienberatung steht ihnen bei Fragen zu Anerkennung und Anrechnung sowie Fragen während ihres Studiums zur Verfügung unter der Seite des Studiengangs, "Info und Beratung".

Was muss ich beim Vorpraktikum im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit beachten?

Vor Aufnahme des Studiums ist eine einschlägige 6-wöchige praktische Tätigkeit (Vorpraktikum) nachzuweisen.

Alle Voraussetzungen für das Vorpraktikum können Sie diesem Dokument entnehmen

Kann der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit in Teilzeit studiert werden?

Bei dem Bachelorstudiengang handelt es sich um ein Vollzeitstudium, bei dem die Veranstaltungen i.d.R. von Montag bis Freitag, ggf. auch Samstag in Form von Blockveranstaltungen stattfinden. Ein Teilzeitstudium ist nicht vorgesehen.

Anrechnung und Anerkennung

Kann ich mir Leistungen aus einem anderen Studium anerkennen lassen?

Die Anrechnung von Leistungen anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen zu den in den Modulen der KU genannten Kompetenzen und Lehrinhalte ist möglich. Bitte ziehen Sie dazu die Modulhandbücher heran.

Lassen sich gemeinsame Kompetenzen und Inhalte finden, kann nach erfolgreicher Immatrikulation ein Antrag auf Anrechnung im Prüfungsausschuss gestellt werden. Die Fachstudienberatung steht Ihnen im Anrechnungs- bzw. Anerkennungsverfahren beratend zur Seite. Bitte beachten Sie die Frist zur Einreichung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung.

Können Leistungen aus der Ausbildung zur/zum ErzieherIn angerechnet werden?

1. Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen im Bereich von Modul BASA 4.3 „Erziehung, Bildung, Kommunikation“

  • Voraussetzungen für eine Anrechnung:
    • Abgeschlossene Erzieher_innenausbildung
    • Für andere, vergleichbare Ausbildungen und Tätigkeiten, wie z.B. Heilerziehungspflege, einschlägige pädagogische Studiengänge etc., können die vorgenannten Kriterien entsprechend für die Entscheidung im Einzelfall Anwendung finden.

2. Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen im Bereich von Modul BASA 5.1

  • Voraussetzungen für eine Anrechnung im Bereich der Ausbildung und Tätigkeit als staatlich anerkannte_r Erzieher_in:
    • Abgeschlossene Erzieher_innenausbildung
    • Berufliche Tätigkeit in einem einschlägigen Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Dauer der Tätigkeit: mind. 2 Jahre in Vollzeit oder ein entsprechendes Volumen in Teilzeit nach Abschluss der Ausbildung
    • Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass die Berufstätigkeit an einer Arbeitsstelle erfolgte, in der staatlich anerkannte Sozialpädagog_innen/Sozialarbeiter_innen tätig waren und somit davon ausgegangen werden kann, dass eine sozialpädagogische Anleitung gewährleistet war.
    • Der Nachweis über die bereits erworbenen Fachkompetenzen muss in einem Fachgespräch mit dem/r Beauftragten für die praktischen Studiensemester erbracht werden.
  • Folgen der Anerkennung:
    • Erlass des Praxiseinsatzes von 22 Wochen
    • Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, am Kolloquium in BASA 5.1 und die Anfertigung eines Praxisberichts mit Bezug auf die bisher erbrachte berufliche Tätigkeit ist weiterhin verpflichtend.
  • Für andere, vergleichbare Ausbildungen und Tätigkeiten, wie z.B. Heilerziehungspflege, einschlägige pädagogische Studiengänge etc., können die vorgenannten Kriterien entsprechend für die Entscheidung im Einzelfall Anwendung finden.
  • Für theoretische Inhalte der Ausbildung zum/r Erzieher_in an der FAKS sieht der Prüfungsausschuss im Regelfall keine Gleichwertigkeit zu den im Rahmen des hiesigen Studienganges BA Soziale Arbeit vermittelten Kompetenzen. Der Nachweis im Einzelfall bleibt vorbehalten.

Studienverlauf

Wo finde ich detaillierte Informationen zum Studiengang?

Sie können unsere Prüfungsordnung, unser Modulhandbuch, die grafische Modulübersicht, sowie einen detaillierten Studien- und Prüfungsverlaufsplan hier einsehen. Weitere allgemeine Informationen zu unserer Fakultät und unseren Studiengängen finden Sie hier.

Bachelorarbeit

Kann das Thema für die BA-Arbeit vor dem Absolvieren des Praktischen Studiensemesters eingereicht werden?

Grundsätzlich gilt § 9 Abs. 2 Satz 2 der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Somit ist zuerst das praktische Studiensemester zu absolvieren, bevor das Thema für die Bachelorarbeit eingereicht werden kann.

Kann ein BA-Thema nach § 9 Abs. 2 PO beim Prüfungsamt eingereicht werden, ohne dass das Kolloquium BA SA 5.1 erfolgreich absolviert wurde?

Studierende können nach erfolgreichem Ableisten der Praktikumszeit (22 Wochen BA SA) - nachgewiesen durch eine positive Praktikumsbeurteilung - ein Thema für die BA-Arbeit einreichen (Fristen beachten). Diese erhalten dann die Zusage unter Vorbehalt. Das heißt, das Kolloquium (semesterbegleitende Prüfung), das unmittelbar nach dem Prüfungsanmeldezeitraum für Wiederholer etc. stattfindet, muss erfolgreich absolviert werden.
Die BA-Thesis wird erst nach dem erfolgreichen Bestehen des Kolloquiums im Prüfungsamt abgegeben.

Kann die Einreichung des BA-Themas beim Prüfungsamt in eingescannter oder fotografierter Form erfolgen?

Nein, ab sofort ist nur noch die Einreichung des BA-Themas als elektronisch hochgeladenes Dokument des Prüfungsamtes mit elektronisch eingefügten Unterschriften möglich.