Das praktische Studiensemester ist ein von der Hochschule geregelter, fachlich betreuter und durch praxisbegleitende Lehrveranstaltungen unterstützter Ausbildungsabschnitt. In anerkannten Praxisstellen soll der Studierende durch Übernahme erster selbstständig zu erledigender Aufgaben unter Anleitung und Begleitung - möglichst in einem Arbeitsfeld - mit den Gegebenheiten der Berufswirklichkeit vertraut werden.
Am Lernort Praxis erwerben die Studierenden praktisches Handlungswissen. Sie werden mit der Berufskultur der Sozialen Arbeit vertraut und erhalten Gelegenheit, sich in die Praktiken und Routinen der Organisation, in der sie ihr Praktikum absolvieren, einzuüben. Sie sind aufgefordert, das erworbene wissenschaftliche Wissen zum vorgefundenen praktischen Handlungswissen in Bezug zu setzen. Zunächst gilt es, die sozialarbeiterische Tätigkeit in ihrem gesellschaftlichen wie organisatorischen Kontext zu verorten.