Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeitende mit Kind

Studierende im Rollstuhl

Studierende mit Kind können im Erasmus+ Programm eine zusätzliche finanzielle Förderung für Studien- und Praktikumsaufenthalte im Ausland erhalten. Diese kann entweder in Form eines finanziellen Zuschlags (Top-up) zur regulären Erasmus+ Förderung oder als Übernahme tatsächlich entstehender Mehrkosten (Realkostenförderung) gewährt werden. Auch für Mitarbeitende der KU können für eine Erasmus+ geförderte Fort- und Weiterbildung, sowie einen Lehraufenthalt eine Realkostenförderung beantragt werden.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Kind während des Erasmus+ Aufenthalts mit ins Ausland genommen wird. Die zusätzliche Förderung wird unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Kinder gewährt und kann beispielsweise zusätzliche Kosten für Unterkunft oder Kinderbetreuung abdecken. Da für eine Realkostenförderung ein gesonderter Antrag erforderlich ist und die entstehenden Mehrkosten nachgewiesen werden müssen, sollten sich interessierte Studierende und Mitarbeiter möglichst frühzeitig vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts an das International Office wenden.

Diese zusätzlichen Fördermöglichkeiten sollen Studierenden mit familiären Verpflichtungen ermöglichen, während ihres Studiums internationale Erfahrungen zu sammeln, und Mitarbeitenden die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Durchführung von Lehraufenthalten im Ausland erleichtern. Gleichzeitig sollen mögliche finanzielle Nachteile, die durch familiäre Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Auslandsaufenthalt entstehen, ausgeglichen werden.

Kontaktperson für die Erasmus+ Förderung von Studierenden und Mitarbeitenden mit Kind
Thomas Grubauer
Thomas Grubauer
Referent Internationale Beziehungen, Erasmus+ Hochschulkoordinator
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